Vor kurzem habe ich eine Mail bekommen wegen Vertragsverstoß - eben weil ich einen Mehrtarifzähler habe. Ich habe vor Jahren Tag- und Nachtstrom genutzt. Seid etlichen Jahren habe ich bei verschiedenen Anbietern Einheitstarife und noch nie stellte es ein Problem dar, dass ich zwei Zähler habe.
In den AGBs von immergrün stehl allerdings, dass Mehrfachzähler einen Vertragsverstoß darstellen und zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sowie zu Aufschlägen auf den Strompreis.
Ein Problem scheint da doch geklärt zu sein.
Sie hatten also vor Jahren einen Zweitarifzähler wegen des Nachtstroms.
Der Zähler hat 2 Zählwerke und Sie haben nicht 2 Zähler!
Wenn in den AGB von Immergrün die Nutzung eines Mehrfachzählers einen Vertragsbruch darstellt, dann ist das zunächst so.
Merkwürdig ist und bleibt allerdings, dass Immergrün das erst jetzt merkt (merken will).
Das ändert allerdings nichts an der erfolgten Kündigung.
Diese Situation erfordert eine neue Strategie.
Zunächst müsste wohl ein Fachmann (Elektriker) befragt werde, ob die 2 Zählwerke auch tatsächlich zählen oder aber eines gesperrt ist.
Ich habe auch 2 Zähler, einen für "Normalstrom" (Hochtarif) und einen für
Nachtstrom (Niedrigtarif), wobei das zweite Zählwerk für die sogen. "Tagnachladung" gesperrt ist, weil ich es nicht nutze.
Aufgrund seiner Aussage kann man ggf. bei Immergrün die Sache darlegen. Manchmal hilft das, wobei Almado und Immergrün in dieser Hinsicht wahrscheinlich kein Entgegenkommen zeigen.
Da kann dann nur der Anwalt helfen.
Momentan stellt sich die Situation nicht so rosig dar. Immergrün sieht einen Verstoß gegen seine AGB und wie gesagt, Unwissenheit ...
Ich würde es aber noch nicht so schwarz sehen.
Wenn die RS-Versicherung eine Deckungszusage gibt, lohnt es sich sicher,
bei mehreren 100 Euro einen Anwalt einzuschalten.