Energiepolitik > Fossile Energie / Atomkraft
ein guter Tag
superhaase:
--- Zitat von: bolli am 16. Juli 2013, 15:31:46 ---Das glauben Sie doch nicht ernsthaft ? Selbst wenn der Verbraucher die immer noch auftretenden Probleme beim Versorgerwechsel ignorieren und fleißig wechsel würde, käme meiner Ansicht nach nichts anderes raus als beim Benzinpreis.
--- Ende Zitat ---
Doch, ich denke wirklich, dass der Markt insoweit hir funktionieren würde, dass auch die großen Versorger mit den Preisen runtergehen würden, um nicht allzuviel Marktanteile zu verlieren. Auch Preisabsprachen unter den alten Oligopolisten würden da nicht helfen, bei dem einfachen Wechsel und der bundesweiten Verfügbarkeit auch der kleinen Konkurrenten. Daher ist das auch nicht mit dem Benzinmarkt vergleichbar, wo ein kleiner Konkurrent auch immer nur örtlich begenzt anbieten kann.
--- Zitat von: RR-E-ft am 16. Juli 2013, 15:46:06 ---@sh
Sie müssen vllt. noch sagen, dass sich die mündigen Verbraucher die hohen EEG- Umlagekosten gewünscht haben.
--- Ende Zitat ---
Warum sollte ich so einen Quatsch sagen?
Für so einen Quatsch braucht es vielleicht eine besondere Denkweise, die mir nicht eigen ist ... ;)
--- Zitat ---Wirtschaftsverbände wie der BDI verweisen darauf, dass selbst von den Unternehmen nur ganz wenige die Möglichkeit haben, an den gesunkenen Großhandelspreisen teilzuhaben. Diesen Aussagen können Sie mindestens ebensoviel Glauben schenken, wie den Aussagen von BMU Altmaier zu den PV- Förderkosten ab 2018.
--- Ende Zitat ---
Das ist mir allerdings neu.
Die Unternehmen werden ja wohl eifrig zum günstigsten Anbieter wechseln.
Woran liegt's dann?
Was sagt der BDI denn, an welcher Stelle es hakt?
Stromfraß:
Superhaase schreibt:
--- Zitat ---Ich habe damit nun auch nicht unbedingt ein Problem, dass hier erhöhte Gewinne bei Stromhändlern und Grundversorgern landen.
Wir haben doch den mündigen und "marktfähigen" Verbraucher.
Wenn der Verbraucher nicht an billigeren Strompreisen interessiert ist und daher nicht efrig nach dem günstigsten Angebot sucht, wie er es bei Nahrungsmitteln tut, dann scheint ihm ein günstiger Strompreis nicht besonders wichtig zu sein.
Würde er eifrig den günstigsten Anbieter nesuchen und wechseln, dann wäre Wettbewerb und die hohen Preise würden purzeln.
--- Ende Zitat ---
Zu 1.: mit welchem Recht sollten Grundversorger und Stromhändler zu Lasten der Kunden erhöhte Gewinne machen? Dass es so ist, wissen wir.
Zu 2.: ich bin ein mündiger und "marktfähiger" Verbraucher.
In den letzten 10 Jahren habe ich 6x gewechselt. Ein Unternehmen hat Insolvenz angemeldet, die anderen haben über kurz oder lang die Preise so angezogen, dass mir jeweils nur die Kündigung blieb. Ich hatte Glück, vielleicht war ich auch nicht zu leichtgläubig. Ich schätze, dass es mir schon einige 100 € Einsparung gebracht hat.
Es sind bei allen Anbietern keine Preise gepurzelt! Mit Tricks und Lockangeboten werden Kunden "geködert" und dann wird zugeschlagen! Ich nenne nur als Beispiel Teldafax (beidenen war ich kein Kunde).
Allerdings ist es richtig, dass viel mehr wechseln müssten. Irgendwann machen sich die Energie-Leute dann dach "mal einen Kopp". Aber grundsätzlich?
superhaase:
--- Zitat von: Stromfraß am 16. Juli 2013, 17:19:41 ---Zu 1.: mit welchem Recht sollten Grundversorger und Stromhändler zu Lasten der Kunden erhöhte Gewinne machen? Dass es so ist, wissen wir.
--- Ende Zitat ---
Mit dem Recht des freien Marktes und der Vertragsfreiheit.
Vorausetzung ist natürlich, dass keine illegalen Sachen laufen wie z.B. Preisabsprachen in Anbieterkartellen oder dergleichen.
RR-E-ft:
@sh
In der Grundversorgung gibt es keine Vertragsfreiheit für den Stromlieferanten, sondern er unterliegt gem. § 36 Abs. 1 EnWG einem Kontrahierungszwang und wenn ihm wegen dieses gesetzlichen Kontrahierungszwanges mit § 5 StromGVV ein gesetzliches Preisänderungsrecht wirksam eingeräumt wurde, dann umfasst dieses neben dem Recht zur Weitergabe gestiegener Kosten auch die Verpflichtung zur Preisänderung zur Weitergabe gesunkener Kosten nach mindestens gleichen Maßstäben (vgl. BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10, juris Rn. 10 f.; B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10, juris Rn. 17).
superhaase:
Ah, sorry, da hab ich den Grundversorger überlesen und nur den Stromhändler gesehen.
Könnte man denn die Grundversorger nicht über ihre Verpflichtungen aus dem §2(1) EnWG ("... preisgünstige ... Versorgung") packen und pflichtverletzende überhöhte Gewinne ankreiden, und so schließlich zu niedrigeren Preisen zwingen?
Zu befürchten ist natürlich, dass das zumindest solange nicht klappt, solange Herr Ball beim BGH im Senat VIII etwas zu sagen hat. ;)
Außerdem wird sich jeder Grundversorger auf hohe Bezugspreise herausreden (auch wenn von der Mutter- oder Tochtergesellschaft eingekauft wird), deren Billigkeit dann von den Gerichten nicht überprüft wird (zumindest haben sich in Bayern die Gerichte bei Gaspreisprozessen bislang geweigert, soviel ich weiß).
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln