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Preiserhöhung der Bahn wegen der "Energiewende"

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PLUS:
@supperhaase, wie verdreht denn noch?

--- Zitat von: superhaase am 25. Juni 2013, 14:22:24 ---Je mehr Unternehmen und Verbraucher zur der EEG-Umlage beitragen müssen, desto niedriger wird sie für alle.
Sicher kann jedes Unternehmen über die EEG-Umlage jammern, aber gerechtfertigt ist das meist nicht.
Nach Möglichkeit soll jeder Verbraucher für seine in Anspruch genommene Leistung und alle damit verbundenen Kosten auch selbst bezahlen.
--- Ende Zitat ---
Die Zeche wird dadurch nicht kleiner und sie wächst weiter.  Wer verabschiedet sich denn von der EEG-Umlage? Sie erinnern sich, an Ihre nebulöse Netzparität. Da wird nichts "niedriger"!

Was für eine Leistung wird da in Anspruch genommen? Nein es handelt sich um eine Zwangsabgabe zur angeblichen Finanzierung einer Energiewende mit dem Umwelt- und Klimaschutz als vorrangige Ziele. Das ist eine allgemeine Aufgabe, deshalb ist die Zwangsabgabe nicht im Einklang mit unserem Grundgesetz. Hier mal wieder zur Erinnerung die Gründe:   

EEG verfassungswidrig

Prof. Dr. G. Manssen, Fakultät für Rechtswissenschaft, Universität Regensburg

Klar, das ist noch nicht in Karlsruhe anhängig. Nur Geduld, der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.

--- Zitat von: superhaase am 25. Juni 2013, 14:22:24 ---Wir hatten das Thema ja schon mal hier in Bezug auf kommunale Verkehrsbetriebe. Polemisch ausgedrückt:
Warum sollte der berühmte "Harz IV Empfänger" mit seinen Stromkosten den "bahnfahrenden Manager" im ICE quersubventionieren, wenn er selbst gar nicht Bahn fährt?
--- Ende Zitat ---
@supperhaase, mehr verdrehen geht wirklich nicht mehr!

Polemisch ausgedrückt:
Der "bahnfahrenden Manager" quersubventioniert wohl eher den "Harz IV Empfänger" als umgekehrt.

superhaase:

--- Zitat von: PLUS am 25. Juni 2013, 15:43:54 ---
--- Zitat von: superhaase am 25. Juni 2013, 14:22:24 ---Wir hatten das Thema ja schon mal hier in Bezug auf kommunale Verkehrsbetriebe. Polemisch ausgedrückt:
Warum sollte der berühmte "Harz IV Empfänger" mit seinen Stromkosten den "bahnfahrenden Manager" im ICE quersubventionieren, wenn er selbst gar nicht Bahn fährt?
--- Ende Zitat ---
@supperhaase, mehr verdrehen geht wirklich nicht mehr!

Polemisch ausgedrückt:
Der "bahnfahrenden Manager" quersubventioniert wohl eher den "Harz IV Empfänger" als umgekehrt.
--- Ende Zitat ---
Es ist doch wohl ganz klar so, dass der nicht-privilegierte Stromverbraucher (u.a. der bei EEG-Diskussionen immer so gerne angeführte "Harz IV Empfänger") die EEG-Kosten des Bahnfahrers übernehmen muss, wenn der Bahnstrom von der EEG-Umlage befreit wird. Das ergibt sich zwangsläufig aus der geltenden Gesetzeslage.
Wollen Sie das etwa verleugnen?
Für eine Befreiung des Bahnstroms von der EEG-Umlage ist keine ausreichende Begründung ersichtlich, ebenso wenig wie für die Braunkohletagebaue oder die berühmten Golfplätze.

Und Ihre Behauptung, dass Umwelt- und Klimaschutz eine von der Allgemeinheit zu finanzierende Aufgabe wäre, ist auch Unsinn, wie ich Ihnen schon an anderer Stelle erklärt habe. Hier hat das Verursacherprinzip zu gelten, soweit möglich.

Mit dem Rest Ihres Beitrags schwurbeln Sie leider wieder vom Thema weg.
Es geht hier konkret um die Preisehöhungen der Bahn mit der Begründung der EEG-Umlage.
Es geht hier nicht um eine wachsende Zeche, eine Netzparität oder die Verfassungsmäßigkeit des EEG.
Dafür gab es schon genügend andere Threads, da sind Ihre hier wiederholten Aussagen schon alle enthalten, und diese Diskussionen sind von uns beiden schon tausend mal wiederholt worden.
Auf Ihre und meine erneuten Wiederholungen hier wartet wirklich niemand, glauben Sie mir.

Wenn Sie meine Argumente als "verdreht" oder "wie verdreht denn noch" wahrnehmen, dann liegt das nicht daran, dass sich meine Argumente drehen. Da unterliegen Sie einem Relativitätsirrtum.
Sie sollten eher aufhören, sich in Ihrem Anti-EEG-Kreuzzug und Anti-PV-Kreuzzug mit hoher Drehzahl immer nur um Ihre nicht greifbaren Behauptungen zu drehen, da finden Sie keinen Halt.
Versuchen Sie doch endlich einmal die Argumente anderer richtig zu begreifen und sich darauf einzulassen, dann finden Sie womöglich Halt und Sie können alles wieder unverdreht wahrnehmen. ;)

Energiesparer51:

--- Zitat von: superhaase am 25. Juni 2013, 14:22:24 ---...
Man kann auch das Grünstromprivileg wieder auf die volle Befreiung von der EEG-Umlage umstellen, so dass für die Ökostrom-ICEs keine EEG-Umlage mehr fällig wird. Damit würde die Direktvermarktung wieder mehr belohnt. Wenn man das will.

--- Ende Zitat ---

Mir ist allerdings nicht bekannt, ob die Bahn "Grünstrom" kauft der unter das Grünstromprivileg fällt oder auch z.B. Wasserkraft aus Österreich.

PLUS:

--- Zitat von: superhaase am 25. Juni 2013, 16:16:17 ---Es ist doch wohl ganz klar so, dass der nicht-privilegierte Stromverbraucher (u.a. der bei EEG-Diskussionen immer so gerne angeführte "Harz IV Empfänger") die EEG-Kosten des Bahnfahrers übernehmen muss, wenn der Bahnstrom von der EEG-Umlage befreit wird. Das ergibt sich zwangsläufig aus der geltenden Gesetzeslage.
--- Ende Zitat ---
Jetzt werfen Sie mir vor vom Thema weg zu "schwurbeln" und dann kommen Sie mit dem Hartz IV Empfänger. Der Hartz IV- Empfänger ist bedürftig und bekommt sein Geld zum Lebensunterhalt vom Amt. Wer finanziert das denn?

Wenn der Hartz IV Empfänger also angeblich die Fahrkarte des Managers mit finanziert, dann finanziert er auch Profisportarenen, die Busfahrkarte und den Eintritt ins Schwimmbad des Managers und von allen die das nutzen. Schon mal was von Quersubventionen durch Stadtwerke gehört und was da so alles finanziert wird?!  Wer "schwurbelt" da zur Ablenkung am Thema vorbei?

--- Zitat von: superhaase am 25. Juni 2013, 16:16:17 ---Und Ihre Behauptung, dass Umwelt- und Klimaschutz eine von der Allgemeinheit zu finanzierende Aufgabe wäre, ist auch Unsinn, wie ich Ihnen schon an anderer Stelle erklärt habe. Hier hat das Verursacherprinzip zu gelten, soweit möglich.
--- Ende Zitat ---
Jetzt kommen Sie auch noch mit dem "Verursacherprinzip". Die Mieter in München, Stuttgart, Köln, Hamburg, Frankfurt, Hannover, Berlin  ...  sind nicht "Verursacher"! Von was denn, von dieser PV-Milliardenförder-Zeche etwa! @supperhaase, schauen Sie in den Spiegel, dann sehen Sie wie ein Verursacher aussieht.

@Energiesparer51, die Bahn ist die Nr. 1 unter den Stromverbrauchern in Deutschland. Es wurden Verträge mit Eon und RWE abgeschlossen. Deren Wasserkraftwerke sollen den  "ÖKO"-Strom ab nächstes Jahr liefern.  Z.B. siehe hier: http://www.deutschebahn.com/de/konzern/im_blickpunkt/2191376/rwe_20110725.htm

Energiesparer51:
Große Wasserkraftanlagen fallen ja jetzt auch unter das EEG 2012. Jetzt wird mit auch klar, warum und für wen man die einfach zu erreichende Hürde für Bestandsanlagen


--- Zitat ---(2) 1Der Anspruch auf die Vergütung nach Absatz 1 besteht auch für Strom aus
Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, wenn nach dem
31. Dezember 2011
1. die installierte Leistung oder das Leistungsvermögen der Anlage erhöht wurde
oder
2. die Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung
der Einspeiseleistung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 erstmals nachgerüstet
wurde.
--- Ende Zitat ---

eingebaut hat.  8)

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