Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun

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userD0010:
@alle
Die bisherigen Erläuterungen beinhalten mehr Fragen als Antworten.
So stellt sich doch die Fr<ge, wie @Apollo seine Preisbasis 2004 dem Energieversorger begründet und in jedem Folgejahr dargestellt hat. Vor Allem aber sollte er uns einmal darlegen, ob der Jahr für Jahr die Billigung des Energiepreises von 2004 erklärt und auf dieser Basesdann die Be- und Verrechnung den Jahresrechnung korrigiert hat. In der Folge wäre dann ja auch von ihm die Festlegung der künftigen Abschlagzahlungen zu erklären gewesen und auf dieser Basis dann sein Dauerauftrag mit 11 oder auch 12 Abschlagzahlungen festzulegen.
Es ist doch schleierhaft, wie die 12 Zahlungen á 200,00 Euro ermittelt und festgelegt wurden und warum in der jeweiligen Abrechnungsperiode von @Apollo keine Verrechnung erfolgte?
Wenn @Apollo nachweislich dem Versorger Jahr für Jahr lediglich die Billigung des Energiepreises 2004 erklärt haben sollte, so kann er allerhöchstens mit diesem Beweis bei der nächsten Jahresrechnung darauf hinweisen und eine teilweise Aufrechnung zu erklären versuchen. Es wird aber wohl nicht möglich sein, die gesamte Überzahlung auf einmal zu verrechnen. Er wird zumindest eine Restsumme für das Folgejahr vorhalten müssen. 
Bei dem dargelegten Sachverhalt stellt sich allerdings auch die Frage, warum @Apollo die Basis der Billigkeit mit dem Jahr 2004 festgelegt hat. Wurde damals dieser Preis als Sonderpreis vereinbart und gab es keine Klausel von Preiserhöhungen in diesem Vertrag?
Hier einen fundierten Rat zu geben, bedarf m.E. der Hinzuziehung eines fachlich versierten Rechtsanwaltes.
Allerdings bleibt zu befürchten, dass mangels regelmäßigem Nach-/Beweis für jedes abgelaufene Jahr die Chancen für eine Verrechnung der Überzahlungen äußerst gering sind.

Apollo:
Hallo, also ich habe 2005 Widerspruch eingelegt u. eine Kürzung vorgenommen. Schicke jedes Jahr eine Abrechnung an meinen Versorger. Der hat bisher keine Ansprüche gerichtlich geltend gemacht. Die Abschläge werden per Dauerauftrag abgebucht. Dummerweise habe ich jedes Jahr einen 12. Abschlag und die von mir errechnete noch zu zahlende Summe überwiesen. Ob ich da noch eine Chance auf Rückvergütung habe ? Kürzt von Euch noch jd. den Gaspreis oder habt Ihr mitlerweile den Versorger gewechselt?

userD0010:
@Apollo
Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie seit 2005 Jahr für Jahr die Energierechnungen auf den von Ihnen gebilligten Preis gekürzt und "hoffentlich" auch den Versorger über die Gründe und die Kürzungsbeträge in Kentnis gesetzt.
Dadurch dürften doch eigentlich keine Überzahlungen vorgekommen sein, selbst wenn Sie 12 statt der üblichen 11 Überweisungen auf der Basis der reduzierten Rechnungen vorgenommen haben.
Sollten Sie trotzdem mehr als die gebilligte Gesamtsumme gezahlt haben, dürfte ex maximal für die noch nichtverjährten Beträge möglich sein -oder zumindest den Versuch wert- wegen Überzahlung die Aufrechnung zu erklären und bei/mit der nächsten Jahresrechnung zumindest so viel zu verrechnen, dass lediglich ein geringer Zahlbetrag als Abschlag pro Monat folgt.
Sie sollten mindestens einen monatlichen Abschlag von 1,00 Euro überweisen und bei jeder Überweisung den Hinweis auf Ihr Verrechnungsschreiben vom xx.xx.xx anbringen!

Stromfraß:
Ich denke, es müsste doch machbar sein, die bisher gezahlten Abschläge und die Forderungen des lieferanten zu saldieren.
Wie ich bereits schrieb:

--- Zitat ---Der 12.Abschlag war sozusagen der Ausgleich für die jährliche Erhöhung.
--- Ende Zitat ---
Es wird unter dem Strich nicht ganz aufgehen, aber erheblich dürften die Differenzen nicht sein.
Merkwürdig, dass der Versorger die Verfahrensweise über die Jahre nicht moniert hat. Gibt es da einen "Sondervertrag"? Der Lieferant hätte vielleicht gar nicht erhöhen dürfen und ist froh, 12 Abschläge zu erhalten? Sehr dubios!

userD0010:
@Stromfraß

"Der 12.Abschlag war sozusagen der Ausgleich für die jährliche Erhöhung".

Wenn Apollo seine Energieverbindlichkeit auf den gebilligten Strompreis heruntergerechnet und dann auf eben dieser Basis seine 12 Abschlagzahlungen kalkuliert hat, kann doch wohl kein sog. Ausgleich für die jährliche Erhöhung vorgenommen worden sein.
Es sei denn, dass Apollo nicht Jahr für Jahr die Billigkeit des Energiepreises gerügt und den Preis auf das Jahr 2004/2005 reduziert hat.

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