Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun
Apollo:
Hallo , seit 2005 zahle ich den Gaspreis von 2004 (Unbilligkeitseinwand); Jetzt fiel mir auf, dass mein Gasanbieter nur 11 Abbuchungen vorsieht und die 12 Zahlung die Verrechnung mit einem noch ausstehenden Betrag wäre. Da ich allerdings dummerweise 12 Abschläge (Dauerauftrag) und den noch zu zahlenden Rechnungsbetrag extra überweise.
Also wurden jedes Jahr ca. 200 Euro mehr abgebucht. Auf der Jahresrechnung steht: Auf den Energiepreis geleistete Zahlung z.B. 2195 EUR, aber die 12. Zahlung wurde nicht darin aufgeführt. Wahrscheinlich wird diese mit den ausstehenden "Gesamtschulden" vom Gasversorger verrechnet.
Um die nächste Abrechnung zu berichtigen, will ich auf die Abschlußrechnung schreiben: Die 200, Euro sind bereits einen Monat früher abgebucht worden, dafür erfolgt im nächsten Monat keine Abbuchung oder eben nur der Betrag der noch offen ist. Kann ich das ohne Probleme tun? Danke im Voraus.
Stromfraß:
Wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist, hätte der Gasversorger für 2005 - 2012, also für 8 Jahre jeweils 200 Euro zuviel Abschlag erhalten? 1600 Euro ist ja allerhand Geld und das würde ich gegenüber dem Gasversorger auch so zum Ausdruck bringen.
Ich denke, die Abbuchungsunterlagen sind noch verfügbar und somit sind die Zahlungen noch nachweisbar?
Ein seriöses Unternehmen wird die Angaben prüfen und Entgegenkommen zeigen.
An eine Verrechnung der Gesamtsumme glaube ich nicht, aber aus Kulanzgründen werden sie zumindest eine Teilsumme verrechnen.
Auf eine rechtliche Auseinandersetzung würde ich vorerst verzichten. Der überzahlte Gesamtbetrag wäre ohnehin nicht rückholbar, schon aus Gründen der Verjährung.
Wie gesagt: an den Versorger herantreten und in Abhängigkeit von dessen Antwort evtl. weiteres.
Cremer:
@Apollo,
ziemlich verworren für einen Außenstehenden dies zu verstehen.
- Hatten Sie nur Widerspruch eingelegt und keine Kürzungen vorgenommen?
- Hatte der Versorgers die Beträge gemäß Jahresrechnung bei Ihnen eingezogen?
- Hatte der Versorger damit immer seine Ansprüche durchgesetzt.?
- Sofern Sie Kürzungen vorgenommen haben, sind die Ansprüche 2005 bis 2009 verjährt.
- hatte er Versorger bei Kürzungen nie seine Ansprüche gerichtlich geltende gemacht?
- Wenn Sie nur den Einwand der Unbilligkeit erhoben hatten und nichts unternommen haben, also immer schön braf gezahlt haben, sind ebenso die Ansprüche von 2005 bis 2009 verjährt.
khh:
--- Zitat von: Apollo am 21. Juni 2013, 15:20:36 ---Um die nächste Abrechnung zu berichtigen, will ich auf die Abschlußrechnung schreiben: Die 200, Euro sind bereits einen Monat früher abgebucht worden, dafür erfolgt im nächsten Monat keine Abbuchung oder eben nur der Betrag der noch offen ist. Kann ich das ohne Probleme tun? Danke im Voraus.
--- Ende Zitat ---
@Apollo
Mir ist etwas schleierhaft, wie das passieren konnte. Erstellen Sie denn nach Zugang der Versorgerabrechnung nicht jährlich eine eigene Abrechnung und neue Abschlagsermittlung, die Sie dem Versorger jeweils mit Ihrem Widerspruch übersenden ? - ein vereinfachtes Beispiel:
Verbrauch kWh lt. Abrechnung x ct akzeptierter Netto-Arbeitspreis = Euro
+ akzeptierter Netto-Grundpreis = Euro
= Netto-Summe Euro
+ 19 MwSt. = Euro
= Brutto-Summe Euro *)
./. geleistete Abschlagszahlungen (Überzahlungen möglichst vermeiden !)
= Restzahlungsbetrag (eventuelle Überzahlung im nächsten Jahr verrechnen)
*) Diese Brutto-Summe x 365 Tage : x Tage lt. vorstehender Abrechung
= Brutto-Summe x : Anzahl der Abschläge = neuer mtl. Abschlagsbetrag
Sehr Wichtig ist, dass Sie den Verwendungszweck Ihrer Zahlung bestimmen - z.B.: „Abschlag lfd. Monat“ (vgl. § 366 Abs. 1 BGB).
Zu Ihrer Frage: Lassen Sie doch einfach die 12. Zahlung diesmal und künftig weg !
--- Zitat von: Stromfraß am 23. Juni 2013, 10:50:22 ---Ein seriöses Unternehmen wird die Angaben prüfen und Entgegenkommen zeigen.
An eine Verrechnung der Gesamtsumme glaube ich nicht, aber aus Kulanzgründen werden sie zumindest eine Teilsumme verrechnen.
--- Ende Zitat ---
@Stromfraß
Hallo, der User @Apollo kürzt seit 2005 die Rechnungen und zahlt nur die Preise 2004 !
Die jährlich 200 Euro „Überzahlung“ wird der Versorger mit den aufgelaufenen Kürzungsbeträgen verrechnet haben (vgl. § 366 Abs. 2 BGB).
Da gibt es wohl kein „Entgegenkommen“.
Für @Apolle bedeutet das: Pech gehabt (und ja auch selbst „verschusselt“ ;) ) !
Stromfraß:
Apollo schreibt:
--- Zitat ---Hallo , seit 2005 zahle ich den Gaspreis von 2004 (Unbilligkeitseinwand)
--- Ende Zitat ---
Ich hatte mich schon sehr verwundert, welcher Gaslieferant seit 2004 stabile Preise hat ...
Damit wird die Sache eher noch verworrener.
Normalerweise wird doch jedes Jahr aufgrund des Vorjahresverbrauchs ein neuer Monatsabschlag festgelegt. Da der Lieferant jeden Monat seit 2004 aber einen unveränderten Abschlag (mit Dauerauftrag) bekommen hat, hätte er das doch monieren müssen.
Gut, da der Lieferant 12 statt 11 Abschläge erhalten hat, hat er wohl die ersten Jahre kein minus gemacht. Der 12.Abschlag war sozusagen der Ausgleich für die jährliche Erhöhung.
Die von khh vorgeschlagene Vorgehensweise ist zwar machbar, aber mit 11 Jahresabschlägen in der Höhe von 2004 wird der Versorger nicht zufrieden sein.
Ich würde die Sachlage dem Lieferanten schildern. So wie sich der Sachverhalt offensichtlich darstellt, kann es doch eigentlich nicht um größere Beträge gehen.
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