Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Dauerauftrag mit 12 Abschägen-was kann ich tun

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Stromfraß:

--- Zitat ---Es sei denn, dass Apollo nicht Jahr für Jahr die Billigkeit des Energiepreises gerügt und den Preis auf das Jahr 2004/2005 reduziert hat.
--- Ende Zitat ---
Jedenfalls habe ich die Darlegungen von Apollo so aufgefasst. Aber das muss er ja am besten wissen, was wirklich war.
Es ist ohnehin schwierig, mit den wenigen Angaben, die er gemacht hat, eine sinnvolle Antwort zu geben.
Konkret steht ja nur:

--- Zitat ---Also wurden jedes Jahr ca. 200 Euro mehr abgebucht.  Auf der Jahresrechnung steht: Auf den Energiepreis geleistete Zahlung z.B. 2195 EUR, aber die 12. Zahlung wurde nicht darin aufgeführt. Wahrscheinlich wird diese mit den ausstehenden "Gesamtschulden" vom Gasversorger verrechnet.
--- Ende Zitat ---
Also, 11 Zahlungen mit insgesamt 2.195 Euro und die 12.Zahlung wurde unterschlagen?
Kein Wort über Verbrauch, tatsächliche Höhe der Jahreskosten, Höhe der tatsächlichen mtl. Abschläge in jedem Jahr usw.

Apollo:
Hallo, Habe noch eine Frage bezüglich dieses Zitats:

" Es sei denn, dass Apollo nicht Jahr für Jahr die Billigkeit des Energiepreises gerügt und den Preis auf das Jahr 2004/2005 reduziert hat. "

Ich habe einmal (2005) einen Brief in Bezug auf die Billigkeit des Energiepreises an meinen Versorger geschickt (Kopie aus dem Bund d. Energieverbraucher). Hätte ich das jedes Jahr erneut machen müssen? Jährlich habe ich nur eine Abrechnung incl. >Kürzung und Hinweis auf die Höhe des neuen Abschlags verschickt. Übrigens, der Gas-Verbrauch beträgt ca. 49000kwh p.a. (2 WE)

Cremer:
@Apollo,

Sie hätten bei jeder Preiserhöhung und jahresrechnung einen solchen Brief losschicken sollen. Dies wurde seinerzeit am LG KH durch die vorsitzende Richterin in meinem Fall hervorgerufen.

na, bei 49.000 Kwh wären da doch in all den Jahren gut und gern 15.000 € an Kürzungen zusammen gekommen

Aber siehe erst mal meine Fragen vom 23.6.13 zur Beantwortung

bolli:
@Apollo
Ihre ganzen Einlassungen erscheinen bei Licht betrachtet etwas abstruß. Ich kenne keinen Versorger, der sich ohne weitere Einlassungen seit 2004 mit geringeren Zahlungen zu seinen Gaslieferungen zufrieden gibt, nur weil ein Verbraucher einen Unbilligkeitseinwand erhoben hat. Da wären mit Sicherheit einige Reaktionen in der Zwischenzeit gekommen. Und natürlich lauten die Rechnungen vermutlich über die Summen des Versorgers und nicht über Ihre gekürzten Summen. Oder habe ich Sie falsch verstanden ? Ihre Einlassung, dass Sie über Jahre Ihre Abschläge selbst berechnen und jedes Jahr einen zuviel überweisen, klingt auch irgendwie komisch. Aber sei's drum.

Zunächst einmal ist zu klären, in was für einem Vertragsverhältnis Sie sich befinden. Bei Ihren Verbrauch würde ich ja mal vermuten, dass Sie sich nicht in der Grundversorgung sondern in einem Sondervertragsverhältnis befinden. Es hat zwar für diesen Fall, dass dem so ist, keine wesentliche Bedeutung, aber vermutlich ist dann der Unbilligkeitseinwand gar nicht mehr die richtige Form des Widerspruchs. Dieser wurde nur zu Beginn auf beide vertragsverhältnisse angewendet. Aufgrund der Rechtssprechung des BGH wurde 2006 bei den Sonderverträgen (bis auf wenige Ausnahmen, die als Preisanpassungsklausel die gesetzliche Regelung des § 4 AVGas bzw. § 5 GasGVV übrnommen haben) umgeschwenkt auf eine andere Argumentation, nämlich nicht wirksam in die Sonderverträge einbezogene Preisanpassungklauseln oder deren Unwirksamkeit wegen intransparenz ( §§ 305, 307 BGB).

Für den Fall eines Sondervertrages reicht grundsätzlich ein einmaliger Widerspruch aus, während bei der Grundversorgung jeder einzelnen Preiserhöhung widersprochen bzw. deren Billigkeit in Zweifel gezogen werden muss, um deren Wirksamkeit zu hemmen.

Stromfraß:
So recht nachvollziehen kann ich die Geschichte auch nicht.
Bei den aktuellen Gaspreisen und einem Verbrauch von 49000 m3 gibt es keinen Lieferanten mit einem Jahrespreis unter 2500 Euro. Mit 12 Abschlägen je 200 Euro wären es aber erst 2400 Euro.
Ich kann mir kein Vertragsverhältnis vorstellen -unabhängig von der Einrede der Billigkeit des Energiepreises- das so eine Möglichkeit vorsieht, dass der Kunde nach eigenem Ermessen die Höhe der Abschläge festlegen kann.
Da werden wohl über kurz oder lang noch Nachforderungen kommen, die man vorsichtshalber schon mal einplanen sollte.

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