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Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)

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Stromfraß:
Da hat der Versorger nach den Festlegungen seiner AGB gehandelt, was wohl zu erwarten war.
Wie ich bereits am 17.09. schrieb, die Fragen beim Versorger stellen, kann ja wohl nicht schaden.

khh:

--- Zitat von: dattelner am 06. Juni 2013, 15:49:32 ---... Am 25.10. bekam ich die Vertragsbestätigung per eMail ("mit dieser Mail ist ihr Vertrag zustande gekommen"), mit AGB im Anhang ...
--- Ende Zitat ---

Wenn Ihnen die AGB zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorlag/zugänglich war, könnte deren wirksame Einbeziehung in das Vertragsverhältnis fraglich sein [vgl. § 305 (2) BGB]!?


--- Zitat von: dattelner am 21. September 2013, 20:30:38 ---Ich habe ja bei Priogas zum 12.11. gekündigt. Allerdings wurde von denen die Kündigung erst zum 30.11. bestätigt. Und langsam wird die Zeit knapp.
--- Ende Zitat ---

Spätestens Anfang Oktober würde ich einen neuen Versorger mit der Belieferung ‚ab frühest möglichen Zeitpunkt’ beauftragen, selbst wenn das rechtmäßige Vertragsende bis dahin ungeklärt sein sollte. Wenigstens ab 1.12. kommt die vorgesehene Belieferung dann zustande. Andernfalls landen Sie sonst womöglich auch noch beim Grundversorger in der Ersatzversorgung.

Mit der Empfehlung der Schlichtungsstelle erhalten Sie deren rechtliche Bewertung des Sachverhalts. Kommt diese Empfehlung (eines BGH-Richters a.D. als Ombudsmann!) nicht mehr rechtzeitig für den Ihrerseits gewollten Wechsel ab 13.11., haben Sie dann zumindest einen Anhalt für die Erfolgsaussichten, ob Sie von Priogas für eventuelle erhöhte Paketpreiskosten in den + 18 Tagen (ggf. gerichtlich) Schadensersatz verlangen können.  :-\

Stromfraß:
Die Schlichtungsstelle würde ich auch in Anspruch nehmen, wenn Sie seitens priogas keine bzw. keine befriedigenden Antworten auf Ihre Anfragen bekommen.
Allerdings dürfte von der Schlichtungsstelle so schnell nichts zu erwarten sein. Sie selbst stellen sich zwar ein 3-Monate-Ziel, aber momentan dauert es wohl deutlich länger. So auch meine Erfahrung.
Manchmal hilft auch schon die Andeutung, dass Sie ggf. die Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen, bei der Arbeitsweise des Versorgers.

dattelner:

--- Zitat von: Stromfraß am 22. September 2013, 08:39:37 ---Da hat der Versorger nach den Festlegungen seiner AGB gehandelt, was wohl zu erwarten war.
Wie ich bereits am 17.09. schrieb, die Fragen beim Versorger stellen, kann ja wohl nicht schaden.

--- Ende Zitat ---
Wie ich schrieb, habe ich den Versorger gefragt. Die Antwort war, mir hätten ja die AGBs vorgelegen, also sei er im Recht und die Kündigung zum 30.11. wirksam. Woraufhin ich die Schlichtungsstelle eingeschaltet habe.

dattelner:

--- Zitat von: khh am 22. September 2013, 12:17:06 ---
--- Zitat von: dattelner am 06. Juni 2013, 15:49:32 ---... Am 25.10. bekam ich die Vertragsbestätigung per eMail ("mit dieser Mail ist ihr Vertrag zustande gekommen"), mit AGB im Anhang ...
--- Ende Zitat ---

Wenn Ihnen die AGB zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorlag/zugänglich war, könnte deren wirksame Einbeziehung in das Vertragsverhältnis fraglich sein [vgl. § 305 (2) BGB]!?


--- Zitat von: dattelner am 21. September 2013, 20:30:38 ---Ich habe ja bei Priogas zum 12.11. gekündigt. Allerdings wurde von denen die Kündigung erst zum 30.11. bestätigt. Und langsam wird die Zeit knapp.
--- Ende Zitat ---

Spätestens Anfang Oktober würde ich einen neuen Versorger mit der Belieferung ‚ab frühest möglichen Zeitpunkt’ beauftragen, selbst wenn das rechtmäßige Vertragsende bis dahin ungeklärt sein sollte. Wenigstens ab 1.12. kommt die vorgesehene Belieferung dann zustande. Andernfalls landen Sie sonst womöglich auch noch beim Grundversorger in der Ersatzversorgung.

--- Ende Zitat ---

Ich weiss leider nicht, ob bei der Beauftragung über das Portal Check24 eine Einsichtnahme in die AGBs möglich war.
Das mit der Beauftragung ist so geplant, wie sie es vorschlagen.
Es ist an sich eine Ironie dabei: Priogas wäre für mich weiterhin der günstigste Anbieter (laut Vergleichsportalen), und ich komme mit dem Paket 32000 bei 12 Monaten auch aus- wahrscheinlich würde ich Priogas da noch so 500kwh schenken-, aber bei einer Kündigung schwebt dann immer der "13. Monat" über mir.
Und da mir kein Angebot über den Preis bei Laufzeitverlängerung gemacht wurde (habe extra bei Kündigung danach gefragt), kann ich auch nicht davon ausgehen, den Preis zu bekommen, der jetzt Neukunden angeboten wird. In den AGBs steht nämlich (sinnngemäß), dass bei einer automatischen Verlängerung das nächste 12Monatspaket den aktuellen Preis kosten würde- aber ob der identisch ist mit den Portalpreisen?
(Zur Info: Ich nehme immer Vergleiche ohne Bonus für Neukunden vor)

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