Energiepreis-Protest > ExtraEnergie

Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)

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dattelner:
Hallo,
habe letztes Jahr im November ein Gaspaket bei extraenergie abgeschlossen, Mindestlaufzeit 12 Monate. Am 25.10. bekam ich die Vertragsbestätigung per eMail ("mit dieser Mail ist ihr Vertrag zustande gekommen"), mit AGB im Anhang, am 13.11. begann die Lieferung.
Nun wollte ich vorsichtshalber demnächst schonmal kündigen, da bei einer automatischen Verlängerung der aktuelle Paketpreis gelten soll, und schaue in die AGB zwecks Zeitraum der Kündigung. Dabei fällt mir jetzt auf:

"Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Belieferung.
Die Mindestvertragslaufzeit endet beim “12 Monate”-Produkt mit Ablauf des letzten Tages des Kalendermonats, in dem der 12. Belieferungsmonat endet. "

Da beisst sich ja einiges. 1. bescheinigt man mir am 25.10.12, dass der Vertrag zustande gekommen ist, laut AGB beginnt die Vertragslaufzeit aber erst am 13.11.12 (ist ja noch verständlich), 2. aber 12 Monate sind bei Prio  "12 Monate +x".

Das würde bedeuten, mein Paket endet nicht am 24.10.13 noch am 12.11.13, sondern erst am 30.11.13! Damit komme ich natürlich auch über die gekaufte Paketmenge, sind ja zum Lieferbeginn fast 3 Wochen mehr als 12 Monate. Sind diese AGB haltbar? Talkline hat sowas ja im Mobilfunkbereich auch versucht, und dort sind sie nicht mit durchgekommen. Jemand da schon mit Erfahrungen gemacht bei extraenergie, bzw. Priogas?
Oder ist das eine überraschende Klausel in den AGB (in der Werbung steht noch  immer 12 Monate Mindestlaufzeit, 12 Monate Preisgarantie) und es greift dann BGB 188 für die Fristberechnung?



Stromfraß:
@dattelner: da scheint sich tatsächlich einiges zu „beißen“.

Da seit dem 06.06.13 niemand geantwortet hat, will wohl niemand aus juristischer Sicht die Sache „beleuchten“.
Ich bin auch kein Jurist und kann daher nur meine bescheidene Meinung hier einbringen.

1.   Der 25.10.12 ist nur der Bestätigungstermin, ab wann die Belieferung erfolgt. Er kann somit außen vor bleiben.
2.   Der 13.11.12 ist der Termin für den Beginn der Gasbelieferung und der Termin des Vertragsbeginns.
Soweit dürfte die Sachlage klar sein.

Entscheidend ist aber nun die Vertragslaufzeit bzw. die Mindestlaufzeit.
Aus logischer Sicht endet diese nach 1 Jahr, also am 12.11.13.
Nun ist aber in den AGB ein Passus enthalten, der das Ende der „Mindestvertragslaufzeit“ (= Mindestlaufzeit?) auf das Monatsende legt.
Aus meiner Sicht gibt es dafür keinen plausiblen Grund.
Genau wie der Vertragsbeginn nicht der Monatserste sein muss, kann auch das Vertragsende ein anderer Zeitpunkt als der Monatsletzte sein.

Man könnte meinen, das ist eine Festlegung, die dem Versorger in die Hände spielt. Man liest ja hier im Forum über Extraenergie und deren Töchter nicht nur Positives – eher das Gegenteil.
-   Es könnte bei 18 Tagen verlängerter Laufzeit Probleme mit dem Paketpreis geben
-   Es könnte Probleme mit der Bonuszahlung geben – je nachdem, wie man die Vertragslaufzeit sieht
-   Es könnte demzufolge auch Probleme mit der Einhaltung der Kündigungsfrist geben
-   Es könnte sich als Weiterung dessen eine automatische Vertragsverlängerung ergeben, die man nicht wollte.

Ich würde mich deshalb an Extraenergie wenden und diese Fragen stellen mit der Bitte um eine detaillierte Aussage, am besten schriftlich. Das halte ich für besser, als sich nachträglich, womöglich noch vor Gericht, herumzustreiten.


dattelner:
Man hat mich seitens priogas auf die AGBs hingewiesen. Die Sache liegt jetzt seit einigen Wochen bei der Schlichtungsstelle Energie. Auch darauf kam von priogas als erstes wieder der Hinweis auf die AGBs, und ich solle den Fall der Schlichtungsstelle als erledigt melden. Da ich hierin aber überraschende Klausel und/oder unlautere Werbung sehe, habe ich dies der Schlichtungsstelle so mitgeteilt und warte seitdem.
Werde die Tage einen Wechselantrag bei einem anderen Versorger zum 12.11. stellen und dann ebenfalls erst mal abwarten.

Stromfraß:
@dattelner: Offensichtlich hat die Schlichtungsstelle bereits gehandelt, indem der Antragsgegner zur Stellungnahme aufgefordert wurde.
Wenn die Schlichtungsstelle einen Schiedsspruch liefert, wird wohl priogas seine AGB präzisieren müssen oder eben auch nicht, da man einen Schiedsspruch nicht akzeptieren muss.
Priogas hätte es natürlich gern, dass Sie den Schiedsspruch zurücknehmen, immerhin müssen sie ansonsten 300 Euro löhnen.


--- Zitat ---Werde die Tage einen Wechselantrag bei einem anderen Versorger zum 12.11. stellen und dann ebenfalls erst mal abwarten.
--- Ende Zitat ---

Wie das? Ohne zuvor bei Priogas zu kündigen?
Da würde ich aber erst bei Priogas kündigen und diese zu einer Bestätigung des Kündigungstermins auffordern.

dattelner:
Ich habe ja bei Priogas zum 12.11. gekündigt. Allerdings wurde von denen die Kündigung erst zum 30.11. bestätigt. Und langsam wird die Zeit knapp.

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