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Autor Thema: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden  (Gelesen 27118 mal)

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Offline khh

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Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
« Antwort #15 am: 24. Mai 2013, 21:27:50 »
Da wird sich der Herr M. Kristek und seine Rechtsberater wohl bald entscheiden müssen, ob denn nun ein Unternehmen der mk-group Letztverbraucher sein soll oder nicht.  ;D

Das werden sie sich am Ende wohl nicht aussuchen können.

@Energiesparer51,
das war mir schon klar. Ich wollte nur noch einmal herausstellen, dass schon die eigene Argumentation von Kristek bzw. der mk-group wieder einmal(!) höchst widersprüchlich ist. Das Ganze verkommt für CE immer mehr zu einer peinlichen und entlarvenden Veranstaltung von 'Pleiten, Pech und Pannen'!  ::)
« Letzte Änderung: 24. Mai 2013, 21:31:56 von khh »
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Offline Energiesparer51

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Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
« Antwort #16 am: 24. Mai 2013, 21:34:48 »
Na ja wo ich das Problem sehe ist ganz einfach. Die gleichen Anwälte die das Urteil erstritten haben das Care kein Letztverbraucher ist wollen jetzt erstreiten das Care Letztverbraucher ist????? Schauen wir mal wie das ausgeht!!!

Da wurde kein Urteil erstritten, sondern lediglich eine von zwei Unternehmen der mk-Gruppe beantragte einsteilige Verfügung kostenpflichtig abgewiesen.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Energiesparer51

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Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
« Antwort #17 am: 24. Mai 2013, 21:37:25 »


@Energiesparer51,
das war mir schon klar. Ich wollte nur noch einmal herausstellen, dass schon die eigene Argumentation von Kristek bzw. der mk-group wieder einmal(!) höchst widersprüchlich ist. Das Ganze verkommt für CE immer mehr zu einer peinlichen und entlarvenden Veranstaltung von 'Pleiten, Pech und Pannen'!  ::)

Ich finde es interessant, wie weit man es mit solchen Ansätzen treiben kann, bevor das Konsequenzen hat.

Scharlatane, die die Physik überlisten wollen, kommen automatisch an Grenzen. Naturgesetze sind da erbarmungslos und reagieren auch unmittelbar. Beim Versuch menschengemachte Gesetze zu überlisten, müssen Menschen aktiv werden um die Einhaltung durchzusetzen.
« Letzte Änderung: 24. Mai 2013, 21:44:35 von Energiesparer51 »
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline bobby3301

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Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
« Antwort #18 am: 24. Mai 2013, 21:40:06 »
Ok vielleicht kein Urteil zumindest wurde von den Gegenanwälten, die es jetzt  auf dem Klageweg versuchen, damals argumentiert das Care Energy kein Letztverbraucher ist und jetzt argumentieren die selben Anwälte!!! das Care Energy Letztverbraucher ist.
Hoffentlich habe ich das jetzt besser ausgedrückt.

Offline khh

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Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
« Antwort #19 am: 24. Mai 2013, 22:14:08 »
@bobby3301,

von welchen "Urteilen" sprechen Sie eigentlich  -  meinen Sie die beiden angeblichen LG-Entscheidungen, die kürzlich von mk genannt wurden? Da Ihnen bekannt zu sein scheint, wie die "Gegenanwälte" damals argumentiert haben, verlinken Sie doch bitte mal die betreffenden Gerichtsveröffentlichungen, damit wir uns auch ein Bild machen können. Danke.

Übrigens, woher wissen Sie, dass sich der ÜNB, der jetzt eine Klage wg. Zahlung der EEG-Umlage für den vor Ort produzierten Strom in Erwägung zieht, von den damaligen "Gegenanwälten" vertreten lassen will?

PS: Haben Sie denn nun an Himmelfahrt ein kostenloses Modul zur Verfügung gestellt bekommen ??
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Offline bobby3301

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Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
« Antwort #20 am: 24. Mai 2013, 22:28:01 »
Ja das Modul habe ich.
Pressemitteilung heute einfach Care energy googeln unter News leider habe ich keinen Link.

Offline RR-E-ft

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« Letzte Änderung: 25. Mai 2013, 01:21:41 von RR-E-ft »

Offline bobby3301

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« Letzte Änderung: 25. Mai 2013, 08:24:05 von bobby3301 »

Offline khh

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Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
« Antwort #23 am: 25. Mai 2013, 10:44:12 »
http://www.ad-hoc-news.de/fehlende-rechtssicherheit-in-deutschland-gerichte-und--/de/News/28008699
Sollte das stimmen wird es extrem interessant ;D

"Sollte das stimmen ..."  -  zu nicht wenigen Äußerungen der Protagonisten ist das die berechtigte Frage.  ;)

Ansonsten siehe:  http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17820.new.html#new  !!!
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Offline RR-E-ft

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Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
« Antwort #24 am: 25. Mai 2013, 13:24:23 »
http://www.ad-hoc-news.de/fehlende-rechtssicherheit-in-deutschland-gerichte-und--/de/News/28008699

Sollte das stimmen wird es extrem interessant ;D

Was sollte denn daran stimmen?

In den genannten,  durch Urteil abgeschlossenen Verfahren zwischen CE und Verteilnetzbetreibern wird es schon nicht um die Anwendung des gleichen Gesetzes gegangen sein wie jetzt vor dem LG Hamburg, wo es ausschließlich um die Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der EEG- Umlage gem. § 37 Abs. 2 EEG geht. 

Die ergangenen Urteile in Verfahren zwischen CE und einzelnen Verteilnetzbetreibern gelten zudem nur inter partes, binden mithin die Übertragungsnetzbetreiber nicht.

Zitat
Martin Kristek, geschäftsführer der mk-group Holding GmbH: "Wir werden alle in der Gerichtsverfahren 2011 und 2012 beteiligten Netzbetriebe in Deutschland auffordern, sich in den laufenden Verfahren mit den Übertragungsnetzbetreibern auf unserer Seite zu beteiligen. Diese sog. Streitverkündung wird den einzelnen Netzbetrieben in den kommenden Tagen zugehen.

Es erscheint doch sehr fraglich, ob die Voraussetzungen einer Streitverkündung gem. § 72 ZPO überhaupt vorliegen.
Schließlich haben die Übertragungsnetzbetreiber auf Zahlung der EEG- Umlage geklagt, so dass der Ausgang dieses Verfahrens die Verteilnetzbetreiber überhaupt nicht tangieren kann. Denn an der Zahlung der EEG- Umlage sind Verteilnetzbetreiber überhaupt nicht mehr beteiligt. Liegen die Voraussetzungen einer Streitverkündung schon nicht vor, ist eine beantragte Streitverkündung  unzulässig und als solche vom Gericht zurückzuweisen.

Zitat
Zugleich werden wir im laufenden Verfahren am LG Hamburg die Anwälte, die die Entscheidungen gegen die Letztverbrauchereigenschaft von "Care-Energy" erwirkt haben und momentan die Gegenseite nicht vertreten, als Zeugen vor Gericht laden." Es werde spannend sein zu beobachten, wie die Anwälte der Gegenseite am LG Hamburg, die ihre Meinung um 180 Grad gedreht haben, dann gegen ihre Kollegen argumentieren, die ihre Argumentation aus den ursprünglichen Verfahren gegen die Letztverbrauchereigenschaft vortragen.

Merkwürdig erscheint, dass man beabsichtigen soll, Rechtsanwälte aus anderen Prozessen als Zeugen zu benennen.
Es  sind schon keine streitigen Tatsachenfragen ersichtlich, die überhaupt nur einem Beweis zugänglich wären.
Rechtsfragen lassen sich nicht beweisen, sondern werden von Gerichten entschieden. Auf die Frage, welche Rechtsauffassungen beteilgte bzw. unbeteiligte Anwälte in anderen Verfahren vertreten haben, kann es demnach für die Streitentscheidung nicht ankommen, so dass darüber auch kein Beweis zu erheben ist und Zeugen folglich nicht zu laden sind. Zudem unterliegen  auch Rechtsanwälte, die man angeblich als Zeugen benennen will, hinsichtlich der ihnen dienstlich anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und genießen deshalb auch ein Zeugnisverweigerungsrecht, von dem sie Gebrauch machen müssen, wenn sie sich nicht strafbar machen wollen.

Die Ausführungen zur Entscheidung des OLG Hamm erscheinen auch etwas daneben.

Zitat
In einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamm, festgestellt, dass seitens der Übertragungsnetzbetreiber keine Verpflichtung bestehe, die EEG-Umlage von ihren Kunden zu fordern. Die Übertragungsnetzbetreiber seien also nicht gesetzlich verpflichtet seien, die EEG-Umlage an die Letztverbraucher weiterzugeben, sondern tun dies aus wirtschaftlichem Interesse über privatwirtschaftliche Verträge.

Der gesetzliche Anspruch der Übertragungsnetzbetreiber aus § 37 Abs. 2 EEG zur Zahlung der EEG- Umlage richtet sich gegen Stromlieferanten, die Letztverbraucher versorgen, nicht gegen Letztverbraucher. Zwischen Übertragungsnetztbetreiber und Letztverbraucher bestehen insoweit grundsätzlich keine direkten Beziehungen.

Das OLG Hamm hat entschieden, dass es sich bei der EEG- Umlage um keine Abgabe handelt, da nicht vorgeschrieben ist, dass Stromlieferanten die von diesen dem Übertragungsnetzbetreiber gem. § 37 Abs. 2 EEG geschuldete EEG- Umlage seinen eigenen Kunden weiterberechnen. Und tatsächlich ist eine Ermessensentscheidung jedes Stromlieferanten, ob er eine von ihm dem ÜNB geschuldete EEG- Umlage in die eigenen Preise einpreist, seine Preise deshalb erhöht oder aber diese Kosten selber trägt, insbesondere soweit sie etwa durch rückläufige Beschaffungskosten infolge gesunkener Großhandelspreise kompensiert werden. Klar ist demnach aber auch für das OLG Hamm, dass Stromlieferanten, die Letztverbraucher versorgen, gem. § 37 Abs. 2 EEG an die Übertragungsnetzbetreiber EEG- Umlage zu zahlen haben.

Und nur um diese Frage geht es auch in dem Verfahren vor dem LG Hamburg.

Was an den verschwurbelten Ansichten extrem interessant sein sollte, erschließt sich nicht.

Für die Entscheidung des LG Hamburg kommt es darauf an, ob mk energy iSv. § 37  EEG Letztverbraucher mit Strom beliefert.
Wer dieser mit Strom belieferte Letztverbraucher ist, ist dafür vollkommen unerheblich!

Insbesondere die zitierten Entscheidungen des LG Mühlhausen (1 HK O 43/12 vom 19.04.12) und des LG Erfurt (2 HKO 53/ 12 vom 05.04.12) können deshalb wohl schlecht dafür herangezogen werden, dass mk energy keine Letztverbraucher mit Strom beliefert.

mk energy kann entweder mk grid als Letztverbraucher mit Strom beliefern, wenn diese den Strom dafür verbraucht, um Nutzenergie zu erzeugen, oder aber die Kunden als Letztverbraucher mit Strom beliefern, insbesondere  soweit die Kunden mk energy tatsächlich (unter Einsatz von Vollmachten) mit der Belieferung mit Strom beauftragt haben (siehe PK).

Erst wenn beides nicht der Fall sein sollte,  kommt wohl unter Zugrundelegung der Denkgesetze allenfalls noch in Betracht, dass die Kunden tatsächlich als Letztverbraucher durch mk power mit Strom beliefert werden.

Die ÜNB können deshalb wohl der mk power den Streit verkünden, so dass in jenem Fall  bindend feststehen könnte, dass mk power Letztverbraucher mit Strom beliefert und deshalb selbst gem. § 37 Abs. 2 EEG Schuldner in Bezug auf die EEG- Umlage ist. Soweit mk power dann keine Verringerung der EEG- Umlage gem. § 39 EEG angemeldet haben sollte, wäre die Sache auch klar.       
« Letzte Änderung: 25. Mai 2013, 16:45:23 von RR-E-ft »

Offline khh

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Re: Klagen gegen Care-Energy
« Antwort #25 am: 25. Mai 2013, 15:10:58 »
In seinen jüngsten Aussagen hat Kristek durchklingen lassen, zwecks Klärung der Frage, ob ein Unternehmen der mk-group die EEG-Umlage schuldet, ggf. durch alle Gerichtsinstanzen gehen zu wollen. Wenn das tatsächlich so durchgezogen wird, dann wohl insbesondere mit dem Ziel, möglichst viel Zeit für seine augenscheinlich 'fragwürdigen Geschäfte' zu gewinnen.  :-\

Ob ein solcher Plan allerdings aufgehen kann, dürfte zu bezweifeln sein. Wie Medien zu entnehmen ist, haben bereits einige Verteilernetzbetreiber über ihren Anwalt ankündigen lassen, von mk-energy künftig Vorkasse verlangen zu wollen. Damit wird die Luft für Kristek deutlich dünner und mit dem 'Spuk' Care-Energy könnte es womöglich ebenso schnell vorbei sein, wie vormals mit seiner EUROENERGIE AG.  ???
« Letzte Änderung: 25. Mai 2013, 15:32:44 von khh »
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Offline RR-E-ft

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Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
« Antwort #26 am: 25. Mai 2013, 16:40:12 »
CE hat nur dann Anlass, gegen ein Urteil Rechtsmittel einzulegen, wenn es sich um eine Entscheidung gegen das Unternehmen handelt.
Ein Urteil, mit dem der Beklagte  zur Zahlung verurteilt wird, ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Von einer solchen Vollstreckungsmöglichkeit würden die Kläger wohl sehr schnell Gebrauch machen.
Eine Rechtsmitteleinlegung verursacht weitere Kosten.

Offline bobby3301

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Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
« Antwort #27 am: 26. Mai 2013, 00:05:27 »
na ja? Wie sagte schon Rudi Carrell? Lass dich überraschen. Wir wissen alle Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge.

Offline khh

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Re: Klagen gegen Care-Energy
« Antwort #28 am: 26. Mai 2013, 10:55:23 »
@ bobby3301

Und „Recht haben“ trifft Ihrer Meinung nach wohl für unseren ‚ehrbaren (hanseatischen) Kaufmann’ zu?
Falls dem so ist, dann werden Richter Sie womöglich tatsächlich überraschen, denn dieser für manche ‚Held der
Energiewende’ dürfte mit seinen „verschwurbelten Ansichten“ vor allen deutschen Gerichten wieder und wieder scheitern!  :)
« Letzte Änderung: 26. Mai 2013, 11:32:51 von khh »
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