Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Fernwärmeabrechnungen: Anzeige wegen Wucher (StGB §291) möglich ?
Will Kane:
angenommen, ein Fernwärmeanbieter gehört anteilig der Stadt und nutzt den von ihr verfügten kommunalen Anschluss- und Abnahmezwang aus, um einer relativ großen Kundenzahl einen Bereitstellungspreis abzurechnen, der in völligem Missverhältnis zu den eigenen Netzkosten steht.
Lohnt es sich in einem solchen Fall neben (oder anstatt) einer "Bürgereingabe" bei der zuständigen Kartellbehörde wegen eines möglichen Monopolmissbrauchs auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf Wucher gemäß StGB §291 einzureichen ?
jogie56:
8); wohl nicht so ganz ernst gemeint? ;D
Will Kane:
--- Zitat von: jogie56 am 16. Mai 2013, 10:28:20 --- 8); wohl nicht so ganz ernst gemeint? ;D
--- Ende Zitat ---
Naja, ich habe mich gefragt, wozu dieser Paragraph überhaupt noch im Strafgesetzbuch steht, wenn die Auslegung so strikt zu Gunsten der potentiellen Täter gehandhabt wird, dass es praktisch nie zur Eröffnung eines Verfahrens bzw. zu einer Verurteilung kommt.
Durch den kommunalen Abnahmezwang sehe ich eine Zwangslage für die Fernwärmekunden als gegeben an (andernfalls müssten sie ihren jeweiligen Lebensmittelpunkt verlassen und in eine Gegend umziehen, wo dieser Abnahmezwang nicht besteht).
Dass sich der Fernwärmeversorger dieser Zwangslage seiner Kunden bewusst ist, dürfte ebenfalls außer Frage stehen.
Bleibt die Frage nach der Ausbeutung, also nach einem "auffälligen Missverhältnis" zwischen der erbrachten "sonstigen Leistung" und damit erzielten "Vermögensvorteilen".
An dieser Stelle kann ich mein Gedankenspiel vermutlich gleich wieder beerdigen, weil der schwammige Begriff vom "auffälligen Missverhältnis" in Verbindung mit der nachzuweisenden Ausbeutungsabsicht für den Versorger höchstwahrscheinlich ein Freifahrtschein fürs fröhliche Wuchern darstellen dürfte. :S
Zum Glück bleiben mir noch drei verschiedene Ansätze für Anzeigen gemäß §263 StGB (Verdacht auf Betrug) und die evtl. eine Bürgereingabe bei der Landeskartellbehörde (Verdacht auf Monopolmissbrauch), um dem lokalen Fernwärmeversorger "einzuheizen". ;)
jogie56:
Ich bin zwar nicht der Fachmann auf dem Gebiet, eine Beschwerde wegen Verstoß gegen § 19 GWB bei der Landes- oder Bundeskartellbehörde könnte ich mir bei Vorliegen des Tatbestandes am ehesten vorstellen; hinsichtlich der genannten Tatbestände sollten Sie sich doch mal die aktuelle Rechtsprechung anschauen.
Stadt/Versorger:
Da müssen Sie aber Glück haben,wenn die Kartellbehörden dem Fernwärmeversorger"einheizen".
Habe ich auch schon versucht. Ohne Erfolg. Die Landesbehörde in MV wollte wohl die Sache schnell vom Tisch haben. Da werden dann einfach verschiedene Fenwärmevesorger in vergleichbarer Größe verglichen und schon ist die Sache vom Tisch,weil eben alle diese FW Versorger hohe Preise haben.
Also kein Preismissbrauch feststellbar.Das war's dann.
Die Staatsanwaltschaft wird sich wohl auch nicht für den Fall interessieren,denn es ist aus deren Sicht sicherlich legal,wenn die Preise etwas höher sind als normal.
Solange kein Wucher feststellbar ist,wir dort nichts passieren,denn auch diese Behörde prüft sicherlich mit den gleichen Maßstäben ,wie die Landeskartellbehörden.
Wenn kümmert die AVBFV mit dem Par.24 denn überhaupt ? Scheinbar stört sich niemand heute mehr von den Behörden wirklich an ü erhöhten Preisen im Vergleich FW mit Erdgas. Der Staat wird sich hüten ,gegen zu hohe Preise einzuschreiten,denn d.d. MwSt . kassiert der Staat schließlich kräftig mit ab.
Da können die Bürger prozessieren,bis zum Umfallen,es wird seitens der Bürokraten wohl eher geschmunzelt über diese Einzelkämper,die letztendlich nichts bewegen können.
Das Problem liegt m.E . In den schwammigen Formulierungen insbesondere der AVBFV .
Viele Juristen mögen jetz mal wieder aufschreien und gegeghalten,dass in den Gesetzen eine innere Logik vorhanden ist,die sich nicht jedem erschließt . Es mag so sein,aber diese innere Logik scheint auch von Juristen nicht immer verstanden zu werden. Ansonsten würde über das Thema FW nicht dauernd gestritten und diskutiert werden müssen.
Hier ist also die Politik gefragt,um zu erreichen,dass der Staat eindeutig zu verstehende Gesetze erlässt,an denen nicht soviel herumzudeuteln ist. Auch wenn die Juristen jetzt stöhnen,weil solch schwammige Gesetze schließlich ,ihr Lohn und Brot sind ;)
Ich selbst habe seit 1998 mit den hiesigen Stadtwerken gestritten,ob diese nun aus Par. 4 AVBFV ein einseitiges Preisanpassungsrecht haben ,oder nicht. Das Landgericht hat dies nicht gesehen.Das OLG hat dort lieber nichts konkretes geäußert,aber immerhin die Berufung der Stadtwerke abgelehnt.
Wenn Sie etwas ändern wollen,gehen Sie zu den Stadtverordnetenversammlungen und sagen Sie Ihre Meinung den Abgeordneten und der Verwaltung. Vielleicht erreichen Sie das der A. u. B. Zwang aufgehoben wird. Da aber vg. Zwang letztendlich wohl immer dazu dient,aus Kunden Zwangskunden zu machen,die dann richtig abkassiert werden,mache ich Ihnen dahingehend wenig Hoffnung.
A u.B zwang dient wohl leider auch nicht immer dem Umweltschutz. ::) Viele meinen zwar,dass FW Versorgung generell dem Umweltschutz dient,aber dies trifft wohl auch nicht immer zu.
Aber FW Versorgung ist oftmals da,wenn auch oftmals unrentabel und damit der Staat bzw. die Gemeinden nicht für eigene Fehlinvestitionen aufkommen müssen, müssen dies halt dann die Bürger tun,die das Pech haben im Geltungsbereich solcher Satzungen zu wohnen.
Ich will mich damit nicht generell gegen einen A u.B Zwang aussprechen .Dort wo es notwendig ist,weil die Luft schlecht ist,kann es sinnvoll sein.
Aber dies scheint eben nicht (menr)der tatsächliche Zweck eines A u. b. Zwanges zu sein.
Mit dem EEwärmegesetz hat die Bundesregierung ja nunmehr den Weg frei gemacht,einen A u.B zwang in jedem Bundesland zu ermöglichen. Es wird einfach behauptet,dass FW das Allheilmittel für den globalen Umweltschutz ist. Insbesondere ,wenn auch eine Kraft-wärmekopplung mit im Spiel ist.
Das kann natürlich sein,wenn die Anlagen richtig bemessen sind,dass KW Kopplung dazu beitragen kann. es kann aber auch sein,das FW Erzeugung in Verbindung mit KW Kopplung totaler Quatsch ist.
Unsere Stadtwerke haben dieses Spielchen ab 1994 auch versucht und sind damit in die Verlustzone geschlittert. Das wäre aus Umweltaspekten nicht schlimm. Schlimm ist allerdings,wenn sich die FW Erzeugung als Dreckschleuder gegenüber Einzelheizungen erweist. Hier sollte immer einmal überprüft werden,wieviel KWh Energie werden aus wieviel KWh Erdgas ,Erdöl oder ä. erzeugt.
Unsere Stadtwerke haben sich von der verlustreichen KW Kopplung verabschiedet und die Motoren nach Holland verkauft .
Den Verlust aus diesem Abenteuer haben die Zwangskunden bezahlt,bzw. Bezahlen das Abenteuer Fernwärme noch weiter.
Wer schützt die Bürger vor solch einem Missbrauch? Das Gesetz d.h. Die AVBFV ?
Es war vielleicht ursprünglich so angedacht,nur haben die Verfasser dieser Verordnung wohl nicht damit gerechnet,dass soviel Varianten aus dieser Verordnung herausgelesen werden können.
(Irgendwoher muss der Spruch ja kommen: zwei Juristen ,drei Meinungen :))
Also die AVBFV taugt nichts im Bereich Par. 4 und Par . 24,weil zu uneindeutig formuliert.
Vielleicht könnte hier im Forum einmal darüber disskutiert werden, wie die vg. Par. eindeutiger formuliert werden könnten,zum Schutz der Kunden vor staatlicher und kleinstaatlicher Willkür.
Schließlich wird über v.g. Par, schon seit 1980 gestritten und bis heute ist keine eindeutige ,klare Auslegung bei den Betroffenen(Versorger,Kunden,Zwangskunden,staatl. Organen etc.) bekannt bzw. erkannt.
Ich bin gern bereit entsprechende Vorschläge in die pol. Diskussion zu bringen. Gerade die FDP könnte sich hier mal für die Betroffenen einbringen. :)
Bitte jetzt nicht generell über die FDP schimpfen . :) Wie will man sonst etwas ändern ,wenn nicht über die pol. Schiene.?Dies scheint ggf. effektiver zu sein ,als nur zu protestieren ,prozessieren etc.
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