Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Transaprente Preisänderungsklauseln möglich

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RR-E-ft:
Wenn die Möglichkeit, den Gewinnanteil am vereinbarten Preis nachträglich zu erhöhen, auf ein absolutes Minimum reduziert wird, dann wird das wohl auch von der Rechtsprechung honoriert werden. Dies setzt aber voraus, dass sich der Verwender bei der Abfassung der Klausel maximal darum bemüht.

RR-E-ft:
Nun soll etwas mehr Transparenz in die Grundversorgungspreise kommen.

Der Bundeswirtschaftsminister hat im Bundeskabinett einen Verordnungstext vorgelegt:

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/V/verordnung-zur-transparenten-ausweisung-staatlich-gsetzter-oder-regulierter-preisbestandteile-in-der-strom-und-gasgrundversorgung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Der VZBV hatte zu einem Entwurf Stellung genommen:

http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Preistransparenz-Grundversorgung-Strom-Gas-Stn-VO_Entwurf-2014-07-14.pdf

Black:
OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.04.2014, 4 U 14/14

Preisanpassungsklausel hält gerichtlicher Überprüfung stand.

RR-E-ft:
@Black

Vielen Dank für den Hinweis.

Die betroffenen Klauseln hielten der Inhaltskontrolle nach Auffassung des 4.Zivilsenats des OLG Karlsruhe stand.
Die Entscheidung ist wie in N&R 2014, 242 berichtet, rechtskräftig geworden.
Zweifelhaft erscheint jedoch, ob die Klauseln tatsächlich den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH entsprachen.

Siehe hier:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19213.msg110916.html#msg110916

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