Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Transaprente Preisänderungsklauseln möglich

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courage:
BBH hat schon 2011 klare und verständliche AGB für Sonderverträge Strom und Gas auf den Markt gebracht.

RR-E-ft:
Es geht immer noch etwas präziser.
Lichtstadt Durchblickerstrom Vertragsbedingungen unter 4:

http://www.durchblickerstrom.de/fileadmin/durchblickerstrom.de/Dateien/SWJ/Vertraege/Charge_4_Auftrag_JEN_privat_ExaktFest.pdf

Black:

--- Zitat von: courage am 14. Mai 2013, 17:08:46 ---BBH hat schon 2011 klare und verständliche AGB für Sonderverträge Strom und Gas auf den Markt gebracht.

--- Ende Zitat ---

Schick. 600 Wörter allein für die Preisanpassungsklausel.
Und Sie meinen, die würden einer AGB Kontrolle nach Stand der Rechtsprechung überstehen?

RR-E-ft:
Wenn nur der notwendige Wille vorhanden ist, ist es ersichtlich  möglich, Preisänderungsklauseln in den AGB zu verwenden, die den vom BGH aufgstellten Anforderungen sehr nahe kommen.

Für noch mehr Kostentransaperenz  könnte sorgen,  wenn die Entgelte für Netznutzung einerseits und die Energielieferung andererseits wie in Österreich in zwei getrennte Verträge mit gesonderten  Rechnungen aufgetrennt würden, also Abstandnahme von der bisherigen sog. all-inclusive- Belieferung zugunsten einer reinen Energiebelieferung mit exklusiver Netznutzung.

Alle einzelnen Kostenbetandteile des Preises  sollten sich nachvollziehbar im Vertrag wiederfinden und  in jeder Abrechnung sollten alle Preisbestandteile und die auf sie entfallenden Beträge nachvollziehaber ausgewiesen werden. 

Black:

--- Zitat von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 18:22:17 ---Wenn nur der notwendige Wille vorhanden ist, ist es ersichtlich  möglich, Preisänderungsklauseln in den AGB zu verwenden, die den vom BGH aufgstellten Anforderungen sehr nahe kommen.

--- Ende Zitat ---

Knapp daneben ist bei AGB leider immer noch vorbei.

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