Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt
bobby3301:
@RR-E-ft
Ja aber wie man sieht auch wenn mann etwas selten sieht kommt es doch vor.
Aber ich denke es werden sich sicherlich Klagewilige finden die diesen Vertrag vor Gericht auseinander nehmen lassen!!!!!!
Das Problem ist nur das so etwas Jahre dauern kann und mann auch in 6 Monaten noch nicht weiß wie Care energy es wirklich macht und das ist glaube ich das größte Problem hier. Mutmassungen
RR-E-ft:
--- Zitat von: bobby3301 am 03. Mai 2013, 20:09:57 ---@RR-E-ft
Ja aber wie man sieht auch wenn mann etwas selten sieht kommt es doch vor.
Aber ich denke es werden sich sicherlich Klagewilige finden die diesen Vertrag vor Gericht auseinander nehmen lassen!!!!!!
Das Problem ist nur das so etwas Jahre dauern kann und mann auch in 6 Monaten noch nicht weiß wie Care energy es wirklich macht und das ist glaube ich das größte Problem hier. Mutmassungen
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: bobby3301 am 03. Mai 2013, 19:57:41 ---@RR-F-et
damit Sie nicht alles lesen müssen!!!
1. Kein Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB
Ein Verstoß gegen § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung
der Vertragspartner unserer Mandantschaft liegt nicht vor. Es ist
unzutreffend, dass der Verbraucher neben "Care Energy" im Wege der
von Ihnen zitierten "Vollmachtserklärung" auf dem Auftragsformular
unserer Mandantschaft einen weiteren Vertragspartner erhält. Bei der
Bezeichnung "Care Energy" handelt es sich um eine Gemeinschaftsmarke
der Unternehmensgruppe der mk-group und nicht etwa um eine
eigenständige Rechtspersönlichkeit.
--- Ende Zitat ---
Sehen Sie, diese fehlende Firmenwahrheit und -klarheit lässt für den durchschnittlchen Verbraucher schon von Anfang an gar nicht erkennen,
wer überhaupt Träger von Rechten und Pflichten und somit Vertragspartner ist.
Offensichtlich haben selbst die erfahrenen Juristen des Bundes der Energieverbraucher und des VZBV schon Schwierigkeiten damit,
wer da überhaupt der Rechtsträger ist.
Dann fehlt es doch aber schon von Anfang an an jedweder Transparenz, derer man oder frau (wer eigentlich?!) sich dabei jedoch berühmt
bb:
Sensationelle Verteidigung von mk. Den Satz kann man sich auf der Zunge zergehen lassen:
--- Zitat ---Ein Verstoß gegen § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung der Vertragspartner unserer Mandantschaft liegt nicht vor. Es ist unzutreffend, dass der Verbraucher neben "Care Energy" im Wege der von Ihnen zitierten "Vollmachtserklärung" auf dem Auftragsformular unserer Mandantschaft einen weiteren Vertragspartner erhält. Bei der Bezeichnung "Care Energy" handelt es sich um eine Gemeinschaftsmarke der Unternehmensgruppe der mk-group und nicht etwa um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit.
"Care Energy" kann somit von vornherein überhaupt kein Träger von Rechten und Pflichten sein.
--- Ende Zitat ---
Im zweiten Satz steht, dass der Verbraucher einen Vertrag mit "Care Energy" schließt. Im dritten Satz wird geschrieben, dass es sich bei "Care Energy" um eine Gemeinschaftsmarke (eine Marke!!!) ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt. Und im vierten Satz dann abschließend zusammengefasst, dass "Care Energy" gar nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
Das hat sich hoffentlich niemand mit zwei Staatsexamina ausgedacht.
Selbst wenn man davon ausgehen würde, was die Pressemitteilung suggeriert, dass ein Vertrag mit der mk-group geschlossen wird, so gelten die AGB nicht für die mk-group, sondern offenkundig nur für die mk-energypower.
Ich habe die Befürchtung, man steigt in der Dessauer Straße selbst nicht mehr durch sein Firmengeflecht.
bobby3301:
@bb Sie sollten mal lesen lernen um Textpassagen richtig zu interpretieren aber deswegen sind Sie wahrscheinlich auch kein Anwalt.
@RR-E-ft Das sollte Care energy besser darstellen da haben Sie Recht!
superhaase:
--- Zitat ---1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG wird den Kunden nach Maßgabe dieses Vertrages mit Licht, Kraft, Wärme und Kälte, nachfolgend insgesamt als Nutzenergie bezeichnet, versorgen. Lieferbeginn ist der erste Tag des Folgemonats, in welchem der Vertrag rechtswirksam unterschrieben wird.
--- Ende Zitat ---
Wie darf man das Verstehen?
Licht, Kraft, Wärme und Kälte ....
Kommt da der freundliche Energiekümmerer aus Schilda und bringt mir einen Eimer "Licht" oder ein Bündel "Kraft" mit?
Oder ein paar vorgewärmte Socken oder einen Beutel Eiswürfel?
Nee ... mal im Ernst: Diese Formulierung ist doch mehr als fragwürdig, weil universell interpretierbar.
Care Energy wäre demnach allen Ernstes berechtigt, Wärme in Form eines aufgeladenen Latentwärmespeichers zu liefern (sowas gibts), oder in Form von warmem Wasser in Kanistern.
Auch Licht könnte in Form von brennenden Kerzen geliefert werden, oder Gascampinglampen, oder es stellt sich einer mit einem großen Sonnenspiegel vor das Fenster und blendet ins Wohnzimmer ... nachts nimmt er dann die Fernlichtscheinwerfer des Care Energy Servicemobils.
Kraft kommt in Form eines durchtrainierten Möbelpackers oder gar eines Bodybuilders.
So eine Vertragsformulierung ist doch Mumpitz im Quadrat.
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