Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Kündigung Netznutzung durch Netzbetreiber bei Insolvenz des Energieversorgers

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RR-E-ft:
@bolli

Mir fehlt zum Senf die Bockwurst. ;)

bolli:

Cooler Spruch !
Gleichwohl stellt sich für Betroffene die grundsätzliche Frage, ob Sie ggf. im Betroffenheitsfall nun einen Schadensersatzanspruch gegen den Netzbetreiber haben oder nicht und eine Beurteilung der Lage fällt diesem Personenkreis mit Ihrem neuen "Wachsexponat" nicht leichter. Aber klar ist natürlich auch, dass Sie und Ihr Kollegenkreis einer Individualberatung (gegen mehr oder minder hohe "Kleingeldspenden") immer offen gegenüber stehen.  ;)

DieAdmin:
@bolli,

Herr Fricke schreibt sich grad hier im Forum die Finger wund, damit betroffene Kunde was zum Verlinken haben, wenn sie den Netzbetreibern/Stadtwerken auf die Netzkündigung antworten ;) So kann womöglich verhindert werden, dass der Schaden für Flexstrom &Töchter-Kunden erst entsteht. :)

RR-E-ft:
Gem. § 20 Abs. 2 EnWG können Betreiber von Energieversorgungsnetzen den Zugang nach Absatz 1 verweigern, soweit sie nachweisen, dass ihnen die Gewährung des Netzzugangs aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen unter Berücksichtigung der Ziele des § 1 nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Ablehnung ist in Textform zu begründen und der Regulierungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Durch die netzbetreiberseitige Kündigung bestehender Verträge über den Netzzugang  gegenüber einzelnen Lieferanten  wird diesen Lieferanten der Netzzugang iSv. § 20 Abs. 1 EnWG verweigert.

Die Bundesnetzagentur hat für ihren Zuständigkeitsbereich ein Formular für die entsprechende Mitteilung des Netzbetreibers veröffentlicht:

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Energie/AnzeigenMitteilungen/VerweigerungStromnetzzugang/FormblattStromZugangVerweigerungId3275pdf.pdf?__blob=publicationFile 

bolli:

--- Zitat von: Evitel2004 am 17. April 2013, 12:42:12 ---@bolli,

Herr Fricke schreibt sich grad hier im Forum die Finger wund, damit betroffene Kunde was zum Verlinken haben, wenn sie den Netzbetreibern/Stadtwerken auf die Netzkündigung antworten ;) So kann womöglich verhindert werden, dass der Schaden für Flexstrom &Töchter-Kunden erst entsteht. :)

--- Ende Zitat ---
Das ist mir durchaus klar, aber vielleicht hätte er dann, statt in seinem ersten Post direkt von möglichen Schadensersatzansprüchen zu sprechen, erstmal die sanfte Tour beschreiben sollen.
Aber manchmal stellt sich eine Einsicht auch erst später ein insofern will ich nicht nur meckern sondern ihm auch Namen der betroffenen Kunden danken !
Dieser Art wurden von ihm ja hier schon öfter Hilfestellungen gegeben.

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