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Autor Thema: Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?  (Gelesen 97400 mal)

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Offline RR-E-ft

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Re: Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #120 am: 31. März 2014, 15:27:03 »
E.ON Bayern heißt jetzt BAYERNWERK.
E.ON Bayern Vertrieb GmbH  heißt jetzt E.ON Energie Deutschland GmbH.

Für eine Verrechnung von Zahlungen im Sinne des Kunden käme es darauf an, dass von diesem vor oder  bei der jeweiligen Zahlung eine Tilgungsberstimmung im Sinne des § 366 Abs. 1 BGB angegeben wurde. Fehlte es an einer Tilgungsbestimmung des Kunden, war grundsätzlich gem. §§ 366 Abs. 2 , 367 BGB zu verrechnen.   

Offline luispold

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Re: Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #121 am: 31. März 2014, 19:33:46 »
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

Habe auf den Überweisungen stets angegeben

Abschlagszahlung - Monat und Jahr

und die Höhe der Restzahlung für die Jahresrechnung in der Gegenrechnung schriftlich angekündigt.
wenn wir Verbraucher uns nicht wehren, ziehen uns die Versorger das Fell über die Ohren

 

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