Energiebezug > Strom (Allgemein)
Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?
Riven:
Hallo,
Ich bin Eigentümer einen Mehrfamilienhauses und habe derzeit Probleme mit der Stadtwerke, weil zwei Mieter einen Humbug getrieben haben und die Stadtwerke Duisburg obendrauf.
Ein Mieter hat sich im August 2011 vom Strom abgemeldet und ist erst Anfang Januar 2013 ausgezogen. Trotzdem hatte er auch in der Zwischenzeit Strom. Ich erfuhr erst nach seinem Auszug, dass der Zähler auf meinen Namen lief. Denn nach seinem Auszug wollte ich einen Leerstand melden Ich bekam in dieser Zwischenzeit keine einzige Rechnung, so dass ich nicht reagieren konnte.
Ein anderer Mieter hat sich nicht einmal angemeldet und Strom bezogen. Auch darüber wusste ich erst im Januar 2013 bescheid, 3 Monate nach seinem Auszug. Die ganze Zeit bekam ich nicht eine einzige Rechnung, bevor ich den Leerstand gemeldet habe.
Normalerweise zahlt man ja monatliche Abschläge und könnte somit sofort reagieren, doch die Stadtwerke Duisburg hat wahrscheinlich gewartet, bis jede Rechnung auf über 1000 Euro lief, und schickte sie mir erst dann per Post.
Nach einer Beschwerde wollte die Stadtwerke von mir die Zählerstände bei den Ein- und Auszügen haben, doch trotzdem sind sie auch damit der Überzeugung, dass sie von mir alles fordern können. Theoretisch wäre es sogar möglich, so die Stadtwerke am Telefon, dass sich jeder Mieter vom Strom abmeldet, so dass der jeweilige Eigentümer den Strom bezahlen müsste ("Das ist leider so und das ist rechtens", so die Stadtwerke Duisburg).
Wie sieht das ganze tatsächlich vor Gericht aus? Hat da jemand Erfahrungen? Kann ich über die Schlichtungsstelle eine Lösung erreichen?
Nach einer Recherche habe ich rausgefunden, dass die Stadtwerke Duisburg gegen $2 Abs.1 2 StromGVV verstoßen hat. Das heisst, die Stadtwerke kann theoretisch bei fehlender Anmeldung den Strom auf den Eigentümer, auf Herrn Gauck oder Frau Merkel umlegen. Vor Gericht jedoch, kann die Stadtwerke die Förderung nur vom tatsächlichen Verbraucher (Konkludenz) geltend machen. Ausserdem kann ich mich auf das Urteil des LG Itzehoe vom 3.3.2009, 1 S 179/08 berufen. Liege ich hiermit richtig? Dabei habe ich sogar der Stadtwerke geholfen, indem ich die Zählerstände und die tatsächlichen Verbraucher genannt habe. Das ganze sogar mit Einwohnermeldeamtsbescheinigungen!!
Oder ist das nur ein klassischer Versuch des Versorgers, an das Geld so leicht wie möglich zu kommen?
Danke
bolli:
--- Zitat von: Riven am 03. April 2013, 22:57:13 ---Oder ist das nur ein klassischer Versuch des Versorgers, an das Geld so leicht wie möglich zu kommen?
--- Ende Zitat ---
So wird's wohl sein.
Schauen Sie mal in die Netzanschlussverordnung ( Netzanschlussverordnung). Es ist zu unterscheiden zwischen dem Inhaber eines Netzanschlusses (nämlich Ihnen) und den Netzanschlussnutzer (nämlich Ihrem Mieter). Letzterer hat gegenüber dem Netzbetreiber (und gegenüber seinem Stromlieferanten, der nicht derselbe ist) einige Pflichten. Kommt ER diesen nicht nach, begeht ER Verstöße, für die er haftbar zu machen ist. Aber nicht von Ihnen sondern von Netzbetreiber und Versorger. Des weiteren kann ja wohl nicht jeder einfach so auf Ihren Namen den Stromanschluss ummelden. Da sind ja wohl Unterschriften zu leisten. Wenn nicht, läuft/lief da was schief.
Stromfraß:
--- Zitat ---Nach einer Beschwerde wollte die Stadtwerke von mir die Zählerstände bei den Ein- und Auszügen haben, doch trotzdem sind sie auch damit der Überzeugung, dass sie von mir alles fordern können. Theoretisch wäre es sogar möglich, so die Stadtwerke am Telefon, dass sich jeder Mieter vom Strom abmeldet, so dass der jeweilige Eigentümer den Strom bezahlen müsste ("Das ist leider so und das ist rechtens", so die Stadtwerke Duisburg).
--- Ende Zitat ---
Da machen es sich die Stadtwerke zu einfach. Sicher haben sie Probleme, die offenen Beträge von den eigentlich Netznutzern zu holen und wenden sich nun an den Inhaber des Netzanschlusses.
Ich würde mich nicht mit inkompetenten Mitarbeitern herumärgern, sondern die Beschwerde an den Chef der Stadtwerke senden unter Nennung der zutreffenden Paragraphen der Netzanschlussverordnung. Vielleicht ist es auch möglich, mit den anderen Mietern zu reden wie die tatsächlichen Verhältnisse sind. Und auch ein Blick in die AGB der Stadtwerke könnte nicht schaden. Mir ist nicht bekannt, dass es KEINE Abschlagszahlungen gibt!
Ich denke, da wollen die Stadtwerke eigene Versäumnisse nur abwälzen.
Wolfgang_AW:
Grundlage ist zunächst einmal der Mietvertrag.
Wenn dort neben den zulässigen Nebenkosten - hier beispielhaft dem Allgemeinstrom (Heizung, Beleuchtung der allgem. benutzten Gebäudeteile et.) nichts zusätzlich vereinbart ist (z.B. wg nur eines Zählers ein pauschaler Abschlag für Strom) sind mit der Miete die Kosten abgegolten.
Der Fachanwalt für Mietrecht Klaus Lützenkirchen schreibt in seinem Rechtsberater "Mietnebenkosten von A -Z", 5. Auflage, Seite 291 unter <Strom>
--- Zitat ---Vielerorts ist aber gerade die Stromverteilung im Haus so eingerichtet, dass jede Wohnung über einen eigenen Stromkreis mit separatem Zähler verfügt. In diesen Fällen kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung davon ausgegangen werden, dass die Stromversorgung nicht vom Vermieter geschuldet wird, sondern der Mieter einen eigenen Liefervertrag mit dem Versorgungsunternehmenabschließen muss.
--- Ende Zitat ---
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Stromfraß:
Eben!
--- Zitat ---Vielerorts ist aber gerade die Stromverteilung im Haus so eingerichtet, dass jede Wohnung über einen eigenen Stromkreis mit separatem Zähler verfügt. In diesen Fällen kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung davon ausgegangen werden, dass die Stromversorgung nicht vom Vermieter geschuldet wird, sondern der Mieter einen eigenen Liefervertrag mit dem Versorgungsunternehmenabschließen muss.
--- Ende Zitat ---
So wie von Riven dargestellt, hat jede Wohnung einen eigenen Stromkreis und einen separaten Zähler. Damit wäre es eindeutig, dass die Kosten der Stromversprgung nicht vom Vermieter zu tragen sind.
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