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Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?

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Wolfgang_AW:
Glückwunsch!

Wissen gepaart mit Hartnäckigkeit führt häufig zum Erfolg.

Bleibt für Sie die Erfahrung.
Nach meinem Dafürhalten ist es angebracht die jeweiligen Zählerstände im Wohnungsübernahme/-übergabeprotokoll aufzunehmen mit einem kurzen Hinweis, dass die Pflicht der An-/Abmeldung dem Mieter obliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

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