Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Aufrechnungsverbot/Verjährung
Didakt:
--- Zitat ---Ich glaube nicht, dass es da sinnvoll ist, nun aus heiterem Himmel eine ordentliche Zahlung zu leisten.
--- Ende Zitat ---
Nee! Auf welche Höhe wollten Sie die Zahlung denn auch überhaupt festlegen? Zu Ihrem Fall bleibt einem aus vielerlei Hinsicht sowieso die Spucke weg. :D Es gibt Dinge, die gibt’s nicht! Darüber ist aber im Forum schon zur Genüge diskutiert worden.
Wenn der Versorger mit keiner Zahlungsklage in die Pötte kommt, haben Sie von vorneherein einen Reibach gemacht. Aber meiner Meinung nach beinhaltet Ihr Fall immer noch eine erhebliche Sprengkraft, die sich bei Gericht zu guter Letzt zu Ihren Ungunsten auch so entfalten könnte, dass Ihnen noch Hören und Sehen vergeht. Man bedenke: Nur der Richter kennt das Recht. Und der urteilt zuweilen im Namen des Volkes mit einem Spruch, den das Volk oftmals nicht nachvollziehen kann. :)
RR-E-ft:
Die ergänzende Vertragsauslegung des BGH für den Fall der Unwirksamkeit einer AGB- Preisänderungsklausel steht weiterhin in der Kritik.
Es wird angezweifelt, ob diese tatsächlich mit geltendem EU- Recht vereinbar ist, wovon der BGH ausgeht. Es wird die Auffassung vertreten, der BGH habe diese Frage der Vereinbarkeit seiner ergänzenden Vertragsauslegung mit EU- Recht dem EuGH zur Entscheidung vorlegen müssen. Das letzte Wort dürfte dazu noch nicht gesprochen sein. Es könnte sich erweisen, dass diese ergänzende Vertragsauslegung europarechtlich unzulässig ist.
userD0010:
@Didakt
@Berghaus
Nur der Richter kennt das Recht. Und der urteilt zuweilen im Namen des Volkes mit einem Spruch, den das Volk oftmals nicht nachvollziehen kann.
Didakt,: von welchem Richter sprechen Sie ? Das Einzige, dem ich uneingeschränkt zustimmen kann, ist der Sachverhalt, dass das sog. Volk so machen Entscheidung eines Richters nicht nachvollziehen kann.
@Berghaus:
Auch ich habe aufgerechnet und mich auf den ursprünglichen Vertragspreis von 1991 bezogen. Allerdings habe ich keine -wenn auch geringe- Zahlung ausgelassen, wenn´s auch lediglich 1,00 Euro Abschlag pro Monat war, bis ich die Differenz zwischen Überzahlungen und Anfangs-Vertragspreis zurückgeholt habe. Seitdem zahle ich grundsätzlich den vertraglich vereinbarten Preis und korrigiere dahingehend die Jahresabrechnungen. Eine fristgerechte Kündigung meines Vertrages hat man bislang Jahr für Jahr vergessen.
Und mir ist bislang weder das Hören, noch das Sehen vergangen !
Allerdings sollten Sie auf keinen Fall überhaupt keine Zahlungen leisten, wenn´s auch nur ein auf den von Ihnen gebilligten Preis sich bezieht.
Didakt:
@ h.terbeck,
Sie brauchen doch nun wirklich keine nähere Erläuterung zu meiner Aussage. ;)
Na ja, ich hab‘ halt den bekannten, übersetzten Spruch aus dem Juristenlatein ‒ „ Das Gericht kennt das Gesetz“ ‒ ein wenig abgewandelt, der oft auch in der o .a. Form angewendet wird. Was verbirgt sich dahinter? Einem Richter bzw. einigen Spezies darunter brauchen sie mit Rechtsausführungen (z. B. in Klageschriften, Klageerwiderungen usw.) nicht zu kommen. Darauf kann so mancher davon sonst in seiner Allwissenheit, Allmächtigkeit und Unabhängigkeit sehr sauer reagieren und das Recht ‒ bei Streitwerten bis 600 € ohnehin bis zur Rechtsbeugung ‒ nach eigenem Gusto auslegen. Wer will denen denn was?
Und wenn Ihnen bislang im Rahmen Ihres Widerstands in gegenständlicher Sache weder "das Hören noch das Sehen" vergangen ist, haben Sie wirklich „Schwein gehabt“! Entweder haben Sie bei Ihrem Versorger „ein Stein im Brett“ oder dessen Mitarbeiter sind schon eine Weile lang ziemlich bekloppt! ;D Das allerdings gönne ich Ihnen! Weiterhin viel Erfolg mit der Rebellion gegen die Abzockerei.
userD0010:
@Didakt
"haben Sie wirklich „Schwein gehabt“! Entweder haben Sie bei Ihrem Versorger „ein Stein im Brett“ oder dessen Mitarbeiter sind schon eine Weile lang ziemlich bekloppt!"
Ich kann mir bei allergrößtem Wohlwollen nicht vorstellen, dass ich bei meinem Versorger einen Stein im Brett haben soll oder dass dessen Mitarbeiter ziemlich bekloppt sein sollen.
Ich halte die dort zahlreich tätigen Sachbearbeiter und Fachbereichsleiter für intelliegent genug, um bei meiner bisherigen Vorgehensweise über die vergangenen fünf Jahre auf der bisherigen Grundlage keine Chance gefrunden haben, mich wegen meiner Vorgehensweise zusätzlich zur Kasse zu bitten. Allerdings wechsele ich mein Vorgehen nicht von Jahr zu Jahr und das hat keinesfalls etwas mit "Schwein gehabt" zu tun.
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