Energiepreis-Protest > Stromio
Gruenwelt 12: EDV- Schreiben vom 14.3.13, Preiserhöhung auf 29c wg. Netzentgelte
Fahrdraht:
Hat sich erledigt, Stromio hat vernünftig und wirtschaftlich entschieden :)
Sollte das am 1.5. noch gelten dann lösche ich die 3 threads hier, sind ja anscheinend Einzelfälle.
cfg:
Hallo,
hab auch ein Problem, mit der Jahresabrechnung ist der Preis angehoben worden (Grünfix 12Monate mit festem Verbrauch) Arbeitspreis auf 0,2884 €, laut Hotline ist die Preiserhöhung am 5.3.13 per Brief raus gegangen, den ich aber nie erhalten habe, jetzt hab ich das Problem, dass die Kündigungsfrist abgelaufen ist und ich nicht beweisen kann, dass ich den Brief erhalten habe.
Wucher finde ich die
Preiserhöhung von 0,2137€ auf 0,2884€ = 35% !!! bei Altverträgen, bei Neuverträgen ist der AP 0,2661€
Welche Möglichkeit hab ich jetzt?
Gruß cfg
Christian Guhl:
Seit wann muss der Kunde beweisen, dass er den Brief erhalten hat ? Umgekehrt wird ein Schuh daraus ! Der Versorger muss beweisen, dass er den Kunden benachrichtigt hat, sonst ist die Erhöhung nicht wirksam.
khh:
--- Zitat von: cfg am 11. Mai 2013, 14:22:03 ---... laut Hotline ist die Preiserhöhung am 5.3.13 per Brief raus gegangen, den ich aber nie erhalten habe, jetzt hab ich das Problem, dass die Kündigungsfrist abgelaufen ist und ich nicht beweisen kann, dass ich den Brief erhalten habe. ...
--- Ende Zitat ---
... müssen Sie auch nicht - wenn Sie den Zugang bestreiten, hat der Versorger nachzuweisen, dass Ihnen die Preiserhöhungsmitteilung einschließlich Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht fristgerecht zugegangen ist !
Wenn ich wg. der Preiserhöhung wechseln wollte, würde ich per Einwurfeinschreiben den Zugang der Mitteilung bestreiten, zum Preiserhöhungstermin kündigen und mit Fristsetzung (max. 2 Wochen) eine schriftliche Bestätigung verlangen. Hält Grünwelt die Frist nicht ein oder kommt eine abschlägige Antwort, würde ich mich mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden.
Nachtrag:
Alternativ der Preiserhöhung widersprechen und den Erhöhungsanteil mit der von @Christian Guhl genannten Begründung nicht bezahlen ! ;)
Fahrdraht:
--- Zitat von: cfg am 11. Mai 2013, 14:22:03 ---laut Hotline ist die Preiserhöhung am 5.3.13 per Brief raus gegangen, den ich aber nie erhalten habe,
--- Ende Zitat ---
Dürfte leider bei vielen Gerichten immer noch mit der Zugangsfiktion durchgehen,
und wenn Ihr Vertrag schon nach den neuen AGB läuft (siehe meinen AGB- Thread, Vereinbarung elektronischer Kommunikation o.ä.), müssten Sie selbst regelmässig im Kundenportal nach neuen Dokumenten sehen, ich bekomm da jedenfalls auch keine Benachrichtigungs- Mails über neue Downloads.
Bestreiten könnte man dann noch die elektronische Form und Signatur (§§126a/b,127BGB, §371a(1)ZPO) des PDF- Dokuments (s. mein Posting oben dazu), aber das wird auf jeden Fall ein teurer Spass (IT- Rechtsanwälte, seltener auf Verbraucherseite), überfordert den BdEV vermutlich fachlich, und sollte daher den grossen Verbraucherschutzverbänden überlassen werden, allerdings geht der Trend dahin und solche Klärung wird bald unvermeidlich.
Für nen Tarifwechsel dürfte es jetzt auch zu spät sein (5.3.13 +6W), Lehrgeld zahlen oder Anwalt beauftragen, je nachdem was absehbar wirtschaftlicher.
Die Schlichtungsstelle Energie ohne gerichtsfeste Begründung anzurufen kann teuer werden, es liegt hier im Forum ein Bericht vor, dass ein Anbieter dann sofort ins Klageverfahren gewechselt ist weil das für ihn wirtschaftlicher war (Prozesskosten, Gebühren), also lieber hier erst alles auf den Tisch legen und von den Stammpostern hier (soweit zulässig, RDG, RBerG) oder Anwalt die Erfolgsaussicht prüfen lassen.
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