Energiepreis-Protest > Stromio
Gruenwelt 12: EDV- Schreiben vom 14.3.13, Preiserhöhung auf 29c wg. Netzentgelte
PLUS:
--- Zitat von: khh am 13. März 2014, 21:18:20 ---@Fahrdraht
...
Wenn Sie die zwischen Versorgern und Kunden - insbesondere bei Online-Tarifen - praktizierte Kommunikation per Internet und Email über die Schiene „IT-Recht“ [Weg C(+B)] angreifen wollen, dann betreten Sie vermutlich absolutes Neuland.
--- Ende Zitat ---
@khh, das ist kein Neuland, das ist nicht im Sinne der Verbraucher. Es liegt nicht im Interesse der Verbraucher, den Kommunikations- und Abschlussweg Internet zu bekämpfen. Im Gegenteil, das muss noch sicherer, vertraulich und nachweisbar werden. Sogenannte Online-Verträge sind kostengünstig und machen für viele Verbraucher Sinn. Die Briefpost ist weit aufwändiger und im Vergleich weder sicherer in der Zustellung noch beim Nachweis. Betrug gibt es hier wie dort. Was wurde nicht schon alles mit gefälschter Unterschrift auf dem Briefpostweg bestellt (Nachweis?!); fingierte Briefkastenadressen etc.pp.. Wer betrügen möchte sucht sich den Weg, mit oder ohne Internet.
Die Mittel, die @Fahrdraht hier zur Anwendung andeutet, halte ich vorsichtig ausgedrückt für unfair und nicht im Sinne ehrbarer Verbraucher. Ich würde mit ihm keinen Vertrag abschliessen, weder digital noch auf Papier.
Es gibt im Internetzeitalter längst Möglichkeiten, Bemühungen und Angebote z.B. E-Post, De-Mail.
Perfekt ist das noch nicht, die NSA ist Realität, aber die Briefpost ist auch nicht perfekt. ... und wenn sich die NSA für meinen Strom- und Gasverbrauch interessieren sollte, bitte schön. Die Kanzlerin liefert den Mehrwert ;)
Siehe auch bei Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail
khh:
@PLUS,
die Art und Weise "zu bekämpfen", wie insbesondere die sogen. "Billiganbieter" die Internet- und Email-Kommunikation praktizieren (bspw. wurde ja sogar schon mal eine nachträgliche rückdatierte Info-Einstellung ins Kundenportal behauptet), ist aber doch nicht gleichbedeutend mit "den Kommunikations- und Abschlussweg Internet zu bekämpfen" bzw. Online-Verträge in Frage zu stellen.
Hier beim BdEV ist @Fahrdraht mit dem "zur Anwendung angedeuteten Mittel" IT-Recht m.E. aber im völlig falschen Forum gelandet !
Gruß, khh
PLUS:
@khh, das ist nicht gleichbedeutend, aber "Billiganbieter" oder Verbraucher, Datenfälschung ist grundsätzlich strafbar. Wenn ich eine PDF o.a. erhalten habe, bzw. sich das vereinbarungsgemäß in meinem Zugriff zum Abruf befindet, dann bestreite ich das nicht. Würde ich das trotzdem tun, wäre das u.a. nicht nur unfair, ich mache damit gerade die Internet- und Email-Kommunikation entgegen meiner eigenen Interessen kaputt.
"wie wollen die das beweisen" kann ich nicht anders interpretieren:
--- Zitat ---.... und das PDF hätte ja mein Hoheitsgebiet nie erreicht, wie wollen die das beweisen, technische Aufzeichnungen vom login und download sind soweit ich weiss gesetzlich nicht als "elektronische Rückscheine" vorgesehen, dazu müsste sich der Kunde mit einem mind. Class 3 - Zertifikat beim server authentifizieren und das Kundenpostfach ist auf dem server von Stromio, ich kann ja grundsätzlich nicht verpflichtet werden auf Zuruf von Firmen dorthin zu laufen und dort deren Post für mich abzuholen, und ...
--- Ende Zitat ---
Siehe z.B. hier unter Besondere Vertragsbedingungen unter 5.
Vielfach stellen Anbieter zusätzlich ein Kundenlogin mit einem Postfach mit den Verträgen und allen Kommunikationen zur Verfügung.
Jeder Briefkasten ist regelmässig zu leeren und der Inhalt zu sichten. Das sollte auch bei EMAIL-Postfächern so sein. Bei EPOST wird der Nutzer dazu ausdrücklich aufgefordert und auf eine Zugangsfiktion hingewiesen z.B.:
--- Zitat --- Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauffolgenden Werktag.
--- Ende Zitat ---
bolli:
OFF TOPIC
--- Zitat von: PLUS am 14. März 2014, 00:37:42 ---Jeder Briefkasten ist regelmässig zu leeren und der Inhalt zu sichten. Das sollte auch bei EMAIL-Postfächern so sein. Bei EPOST wird der Nutzer dazu ausdrücklich aufgefordert und auf eine Zugangsfiktion hingewiesen z.B.:
--- Zitat --- Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauffolgenden Werktag.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Nur damit wir uns nicht missverstehen, ich kann Ihren Gedanken durchaus folgen und stimme Ihnen in gewissem Maße zu, ABER Email-Postfächer sind keine Kundenportale. WENN der Anbieter die Einstellung eines Schreibens ins Kundenportal PER EMAIL mitteilt, kann ich damit gut leben. DENN Emailpostfächer kann ich mit einem entsprechenden Programm ZENTRAL in einem Arbeitsgang ABFRAGEN und hab alles bei mir auf dem PC. Bei den Kundenportalen muss ich mich jedes mal manuell einloggen. Bei 10 oder 15 Online-Verträgen erscheint mir dieses auf Dauer nicht praktikabel, wenn man nebenher auch noch einem Beruf nachgeht. ;)
Das aber nur am Rande.
OFF TOPIC Ende
PLUS:
--- Zitat von: bolli am 14. März 2014, 13:26:59 ---Nur damit wir uns nicht missverstehen, ich kann Ihren Gedanken durchaus folgen und stimme Ihnen in gewissem Maße zu, ABER Email-Postfächer sind keine Kundenportale. WENN der Anbieter die Einstellung eines Schreibens ins Kundenportal PER EMAIL mitteilt, kann ich damit gut leben. DENN Emailpostfächer kann ich mit einem entsprechenden Programm ZENTRAL in einem Arbeitsgang ABFRAGEN und hab alles bei mir auf dem PC. Bei den Kundenportalen muss ich mich jedes mal manuell einloggen. Bei 10 oder 15 Online-Verträgen erscheint mir dieses auf Dauer nicht praktikabel, wenn man nebenher auch noch einem Beruf nachgeht. ;)
--- Ende Zitat ---
@bolli, mit den 10 oder 15 Verträge müssen Sie auch ohne "Online" beschäftigen. Dann kommt eben der gute alte Leitzordner wieder ins Spiel. Weniger Aufwand sehe ich da nicht.
Wir verstehen uns nicht miss, siehe den Satz in Antwort #17: Vielfach stellen Anbieter zusätzlich ein Kundenlogin mit einem Postfach mit den Verträgen und allen Kommunikationen zur Verfügung.
Kundenportale von Energieversorgern kenne ich bis jetzt nur als zusätzlichen Service, sie stehen nicht alleine. Als zusätzliches Archiv, als Informationsquelle, zur Zählerstandsmitteilung mit Zählernummer und dem Ausweis bisher erfasster Zählerstände, als Verbrauchsübersicht etc. pp. sehe ich diesen Service grundsätzlich positiv. Außerdem habe ich so eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit und kann sehen ob die Daten beim Versorger korrekt erfasst sind.
Die Nutzung des Internets, bzw. solche kostenreduzierten Online-Tarife sind für mich von erheblichem Vorteil auf den ich nicht verzichten möchte. Ich brauche als Haushaltskunde für den Zweck der Strom- und Gaslieferung kein Papier. Ich bevorzuge eine EMAIL mit oder ohne PDF. Daher bin ich für einen Ausbau dieser Möglichkeit. Selbstverständlich sind dabei die Sicherheit und die Nachvollziehbarkeit wichtig. Wie schon festgestellt, Papier hat ebenso seine Schwächen und ist nicht besser. Vor Verlust, Missbrauch und Betrug schützt Papier alleine auch nicht. Dazu kommt noch der Umweltaspekt.
PS
@bolli hier noch ein aktuelles Beispiel aus dem Bereich der Internetprovider
--- Zitat ---Sehr geehrte .........,
heute erhalten Sie Ihre Rechnung vom 24.02.2014 im PDF-Format.
Der Rechnungsbetrag in Höhe von EUR wird am 01.03.2014 von Ihrem Konto abgebucht.
Wichtige Information zu Ihrem Einzelverbindungsnachweis (EVN)
=============================================================
Ihre Einzelverbindungsdaten finden Sie ab sofort unter Ihrer jeweiligen Rechnungsnummer in Ihrer Rechnungsübersicht http://........
Bestimmt wundern Sie sich, weshalb die Einzelverbindungsdaten in Ihrer .-.-.-.- Rechnung fehlen und wir Sie heute auf das .-.-.-.- Control-Center aufmerksam machen. Damit Ihre Daten demnächst noch sicherer sind, hat der BfDI - Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - die .-.-.-.- aufgefordert, den unverschlüsselten E-Mail-Versand der Einzelverbindungsdaten direkt einzustellen. .-.-.-.- ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten besonders wichtig. Ab jetzt stehen Ihnen daher alle Einzelverbindungsdaten ausschließlich online bereit.
...
Sicherheitshinweis - Wie Sie sich vor gefälschten E-Mails schützen:
===================================================================
Bitte beachten Sie, dass manche Betrüger E-Mails als Rechnungen der .....
tarnen. Mit diesen gefälschten E-Mails kann schädliche Software auf
den Rechner des Empfängers gelangen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, von wem
eine E-Mail stammt, dann öffnen Sie bitte auf keinen Fall die Dateien, die an
diese E-Mail angehängt sind.
Um Sie so gut wie möglich vor gefälschten Rechnungen zu schützen, reagieren wir
zeitnah auf jede neue Version einer solchen E-Mail und leiten alle weiteren
notwendigen Schritte ein. Sollten Sie Bedenken bei einer unserer Rechnungen per
E-Mail haben, dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir kümmern uns darum.
Wie können Sie eine echte Rechnung von .-.-.-.- erkennen?
Damit Sie sich sicher sein können, dass es sich nicht um eine gefälschte
Rechnung handelt, haben wir für Sie die Merkmale einer Rechnung von .-.-.-.-
zusammengestellt. So können Sie schnell und einfach feststellen, ob es sich um
eine echte Rechnung handelt:
- Unsere E-Mail enthält immer Ihre Kundennummer bei .-.-.-.-
- Wir sprechen Sie mit Ihrem Namen an
- Ihre Rechnungen finden Sie außerdem in Ihrem .-.-.-.- Control-Center
Darüber hinaus garantiert ein E-Mail-Siegel die Echtheit unserer Rechnungen.
Das bedeutet für Sie: Wenn wir Ihnen eine E-Mail an Ihr Postfach bei WEB.DE
oder GMX senden, erkennen Sie unsere E-Mail auf einen Blick am .-.-.-.- Logo. Damit
sind unsere E-Mails eindeutig gekennzeichnet und Sie können sie sicher von
gefälschten E-Mails unterscheiden.
Am besten halten Sie auch immer den Update-Status Ihres Betriebssystems und
Ihrer Anti-Viren-Software auf dem neuesten Stand.....
--- Ende Zitat ---
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