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Hab genug von Billigheimer & Co
khh:
--- Zitat von: happy bienchen am 13. März 2013, 13:27:11 ---Richtig ist: Habe weniger "Punkte" wie du, bin trotzdem weder blond noch weiblich oder blauäugig !
--- Ende Zitat ---
Hat jemand „blond, weiblich, blauäugig“ behauptet ? :)
--- Zitat von: happy bienchen ---@khh Glaubst du wirklich, das ich das Sonderkündigungsrecht für eine berechtigte Umlagenerhöhung in Anspruch nehmen will?? ...
In Anspruch nehme ich die "günstige 2 jährige Preisgarantie" und vermassle mir diese nicht mit dem Sonderkündigungsrecht!
Sollte die Umlagenerhöhung unberechtigt überhöht sein > Einspruch > RA > Gericht!
--- Ende Zitat ---
Was gibt es bei der (günstigen?) 2 jährigen (eingeschränkten) Preisgarantie, abgesehen vom Bonus im 1. Jahr, zu „vermasseln“? Was nützen 2 Jahre Garantie (mit 2 x Umlagenweiterreichung, womöglich verbunden mit 2 Jahre Laufzeit), wo bei Strom kaum Kostensteigerungen bei den tatsächlich garantierten Preisbestandteilen zu erwarten sind?
Was meinen Sie mit „Umlagenerhöhung unberechtigt überhöht sein“? Wenn RP gestiegene Umlagen 1:1 weiterreicht und dabei nicht alle Preisbestandteile berücksichtigt (vor Gericht geht es dann um „Billigkeit“ – viel Spaß!)? Und die wahrscheinlich unwirksame Weiterreichung aufgrund Ausschluss des Sonderkündigungsrechts akzeptieren Sie?
Wenn es Alternativen mit einer „echten“ Preisgarantie (und damit ohne latente Streitpunkte) gibt, in meiner Region z.Zt. Vattenfall und Yello Strom/EnBW (E wie Einfach/E.ON nur bei Gas), dann steht meine Wahl fest. Aber jeder so wie ER meint! ;)
happy bienchen:
--- Zitat von: khh am 13. März 2013, 15:26:59 ---Wenn es Alternativen mit einer „echten“ Preisgarantie (und damit ohne latente Streitpunkte) gibt, in meiner Region z.Zt. Vattenfall und Yello Strom/EnBW (E wie Einfach/E.ON nur bei Gas), dann steht meine Wahl fest. Aber jeder so wie ER meint!
--- Ende Zitat ---
Du schreibst ja vorsichtshalber schon mal was mit > "in meiner Region" . Bei "Yello Strom" könnte ich gleich beim Grundversorger LEW bleiben und bei "e wie einfach" zahle ich in meinem Fall mit 32.74 ct/kWh sogar kräftig drauf - sowas grenzt eigentlich schon an WUCHER!
Die einzigst wirkliche Alternative wären Vattenfall, aber auch hier findest du bei http://de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9C%93&searchstr=vattenfall genügend berechtigte Beschwerden! Nach 12 Monaten machst dich evtl. bei Vattenfall wieder auf die Suche, weil evtl. Vattenfall kräftig erhöht hat.
Also bleiben wir bei unserer gemeinsamen Feststellung > Aber jeder so wie ER meint!
khh:
--- Zitat von: happy bienchen am 13. März 2013, 18:26:39 ---Bei "Yello Strom" könnte ich gleich beim Grundversorger LEW bleiben und bei "e wie einfach" zahle ich ...
--- Ende Zitat ---
Liegt es bei "Yello" vielleicht daran, dass es beim Wechsel über Verivox einen Bonus von 185 € gibt und beim direkten Wechsel über die Yello-Seiten nur 25 € ? [gängige Praxis bei manchen Versorgern] - Meinen ersten (zu Strom falschen) Hinweis auf "e wie einfach" hatte ich korrigiert.
Zu Vattenfall gibt es relativ (auch zur Kundenanzahl) sehr wenig aktuelle Beschwerden, sowohl bei ReclaBox als auch hier im Forum. Bei R(h)einpower / Stadtwerke Duisburg sieht das aktuell eher schlechter aus.
Und selbstverständlich wechsel ich wieder nach 12 Monaten (insbes. bei Strom möglichst wieder zu einem Anbieter mit "echter" Preisgarantie), da man über den Bonus-Zeitraum hinaus leider kaum einen wirklich günstigen Anbieter findet.
Bei Angeboten mit "eingeschränkter" Preisgarantie könnte es bei Strom sinvoll sein, den Wechselzeitpunkt auf den Jahresanfang zu legen, wenn die Auswirkungen von Umlagenerhöhungen feststehen!? :-\
Ansonsten bleiben wir bei unserer gemeinsamen Feststellung! :)
happy bienchen:
--- Zitat von: bolli am 13. März 2013, 14:47:49 ---Bei ner Kündigung zum 30.06. schafft vermutlich selbst R(h)einpower die Neuanmeldung zum jetzigen Zeitpunkt rechtzeitg. ;)
ABER: Solange F...strom die Leitung nicht freigibt (weil sie ja keine Kündigung finden), wird sich R(h)einpower auch nicht als neuer Lieferant anmelden können, egal wer nun gekündigt hat. DAS ist das Problem.
--- Ende Zitat ---
@bolli,
auch dann leg ich mich gemütlich zurück. FS kann mich dann weiterhin "kostenlos" beliefern , ich zahl einfach nicht. Sollen doch daraufhin Mahnen (lege Einspruch ein) und mich dann verklagen. Denke, vor Gericht habe ich die besseren Karten.
Sollten sogar Nötigungen ausgesprochen werden oder bei der Schufa ein neg. Eintrag deswegen vorgenommen werden, dann kommt das FS teuer zu stehen.
Aus happy bienchen wird dann ein bissiger piranha
berghaus:
Was macht Bienchen als piranha denn bei einer Nötigung so, dass der Versorger sich fürchten muss, dass ihm das alles zu teuer wird?
Ich soll gerade zum zweiten Mal durch Sperrandrohungen genötigt werden, Zahlungen in der Gasgrundversorgung zu leisten, in der ich gar nicht bin.
siehe meine Beiträge hier: [nofollow]http://forum.energienetz.de/index.php/topic,16465.0/topicseen.html[/nofollow]
Zumindest sieht sich der Versorger bei Rückständen von mehreren tausend Euro seit 2006 nicht in der Lage, die Meinungsverschiedenheiten gerichtlich klären zu lassen.
Da missbraucht er lieber das Instrument der GVV , das es ihm erlaubt, bei Zahlungsrückständen die Lieferungen einzustellen.
Muß er das automatisierte Mahn-, Inkasso- und Liefersperrverfahren nicht abbrechen, sobald der Kunde widerspricht und dabei seine Zahlungsbereitschaft erklärt für den Fall, dass die Meinungsverschiedenheiten letztendlich auch gerichtlich geklärt sind?
Wer ruft Ihn da zu Ordnung?
berghaus 14.02.13
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