Energiepreis-Protest > Stadtwerke Lehrte
Stadtwerke Lehrte
2017672:
Hallo Leute,
ich brauche Eure Hilfe. Ich glaube die Stadtwerke wollen langsam die etwas härtere Gangart einlegen.
Will heißen die von mir zurückgehaltenen Zahlungen wegen §315 tauchen nun in der nächsten Rechnung auf.
Insgesamt nun über 500EUR die nachzuzahlen wären. Wie verhalte ich mich nun am besten?
Was tun wenn die Klagen wollen?
Schalte ich einen Anwalt ein? Wenn ja wann?
Welche Kosten kommen auf einen zu?
Vielen Dank
Gruß
2017672
taxman:
--- Zitat von: \"2017672\" ---Hallo Leute,
ich brauche Eure Hilfe. Ich glaube die Stadtwerke wollen langsam die etwas härtere Gangart einlegen.
Will heißen die von mir zurückgehaltenen Zahlungen wegen §315 tauchen nun in der nächsten Rechnung auf.
Insgesamt nun über 500EUR die nachzuzahlen wären.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht will Ihr Versorger noch schnell die Unschlüssigen zur Zahlung bewegen, da im März doch der BGH eine Grundsatzentscheidung treffen könnte.
--- Zitat von: \"2017672\" ---Wie verhalte ich mich nun am besten?
Was tun wenn die Klagen wollen?
Schalte ich einen Anwalt ein? Wenn ja wann?
Welche Kosten kommen auf einen zu?
--- Ende Zitat ---
Natürlich können Sie jederzeit einen Rechtsanwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen. Versierte Rechtsanwälte können Sie z. B. hier finden: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/
Die Kosten werden i. d. R. von einer Rechtschutzversicherung übernommen. So zumindest die Aussage eines mir bekannten Rechtsanwaltes. Sie können, schon bevor Sie den Rechtsanwalt kontaktieren, Ihre Rechtschutzversicherung befragen ob diese die Kosten für einen Rechtsstreit übernehmen würden.
Rebellische Grüße
taxman
Cremer:
@2017672,
Na und?
Es ist doch das gute Recht eines Versorgers, dass zurückgehaltene Beträge in der nächsten Rechnung wieder auftauchen.
Unsere Stadtwerke hatten zum 30.9.06 die Mahnungen (auflaufende Differnz der Abschlagsforderung aus 2006 und Rechnungsforderung aus 2005) eingestellt. Die Jahresrechnung zum 31.12.06 hatte nur die Forderung aus 2006.
Jetzt kommt die erste mahung, wiederum Differenz zum Abschlag und rechnungsabetrag aus Forderung 2005 und 2006, zusammen 2.200 €Und bei der anderen Liegenschaft 1.800 €.
Also nur die Diffenrenzbeträge nach der eigenen Rechnung zahlen und zunächst mal abwarten.
Ist ja nur eine Rechnungsstellung. Sofern es die Jahresrechnung 2006 ist und darin Forderungen aus 2005 entghalten sind, legen Sie Widerspruch bei Sondertarif nach § 30 AVBGasV bzw. bei Grundversorgung nach § 17 GasGVV ein.
Allez hopp
Rotam:
--- Zitat von: \"2017672\" ---Hallo Leute,
ich brauche Eure Hilfe. Ich glaube die Stadtwerke wollen langsam die etwas härtere Gangart einlegen.
Will heißen die von mir zurückgehaltenen Zahlungen wegen §315 tauchen nun in der nächsten Rechnung auf.
Insgesamt nun über 500EUR die nachzuzahlen wären. Wie verhalte ich mich nun am besten?
Was tun wenn die Klagen wollen?
Schalte ich einen Anwalt ein? Wenn ja wann?
Welche Kosten kommen auf einen zu?
Vielen Dank
Gruß
2017672
--- Ende Zitat ---
Hi habe Dir eine PN mit meiner Tel geschickt. Kenne das Vorgehen der Stadtwerke genau. Kannst mich ja anrufen und wir tauschen unsere Erfahrungen mal aus.
2017672:
Die Stadtwerke wollen kurz vor der Abrechnung den Zähler tauschen. Was soll das??
Hat jemand eine Ahnung?
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