Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Reform des EEG
Wolfgang_AW:
Reform des EEG - Phase zwei der Energiewende
--- Zitat ---Es geht um das zentrale Förderinstrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien, das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es wurde für Phase eins der Energiewende konzipiert. In der ging es darum, Technologien zu entwickeln, Kosten zu drücken und den Bau von Ökostromanlagen zu beschleunigen. Mit Erfolg: Inzwischen wird rund ein Viertel unserer Elektrizität aus erneuerbaren Energien erzeugt.
Jetzt hat Phase zwei der Energiewende begonnen. Nun gilt es, die immer größeren Mengen Ökostrom so ins System zu integrieren, dass die Versorgung sicher und bezahlbar bleibt. Das erfordert eine ganz andere Energiepolitik. Ein neues Grand Design.
...
Dabei existieren die Modelle für die kommenden Jahre schon längst. Und erste Tendenzen, wer in der Regierung welche Präferenzen hat. Es werde dabei um eine Kombination von alten und neuen Ideen gehen, sagen Insider.
--- Ende Zitat ---
Mal sehen welche dieser Ideen nach dem parlamentarischen Weichspülgang noch übrig bleiben!
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Cremer:
ich möchte auf den Themenabend von Arte TV vom Dienstag 12.3.13 "Die Akte Aluminium" hinweisen
(Wiederholung am 20.3. um 10.00 Uhr und 23.3. um 11.35 Uhr)
http://videos.arte.tv/de/videos/die-akte-alu--7367250.html
Die Herstellung von Alu in Deutschland ist deshalb lukrativ, weil es hier die günstigsten Strompreise gibt.
Die Aluschmelze bei Neuss verbraucht soviel Strom wie Düsseldorf.
Kein Wunder, wenn man keine EEG Abgaben etc. zahlen braucht.
Energiesparer51:
Die EEG-Novellen mit Änderung des Wälzungsmechanismus führten ja wohl auch nicht nur zufällig zu sinkenden Börsenpreisen und damit immer schneller steigenden EEG-Umlage für den nichtprivilegierten Kunden.
Wolfgang_AW:
Eruierung von Optionen zur Absenkung der EEG-Umlage
--- Zitat ---Als erster und bedeutendster Posten bei diesen Mehrkosten ist vor allem die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) zu erwähnen. Diese war ursprünglich dazu gedacht, die im internationalen Wettbewerb stehenden stromintensiven Industrien vor möglichen Belastungen durch die EEG-Umlage zu schützen. Von dieser Zielsetzung haben sich Regelungen zur BesAR weit entfernt. Als prägnantes Beispiel hierfür ließe sich die Tatsache nennen, dass selbst der Braunkohletagebau unter die BesAR fällt, obwohl keine Braunkohle exportiert wird. Diese wird fast vollständig in Kraftwerken in unmittelbarer Nähe der einzelnen Tagebaue genutzt.
Ähnlich fragwürdig waren Ausnahmetatbestände bei der industriellen Eigenstromerzeugung (gemäß §37, Abs. 3 des EEG 2012). Hier bestand vom Juli 2011 bis Ende August 2011 eine Übergangsbestimmung (§ 66, Abs. 15 EEG 2012), die unter gewissen Bedingungen die Eigenerzeugung von Strom dauerhaft von der EEG-Umlage befreit, unabhängig davon, welche Wirkungsgrade oder welche CO2-Emissionen diese Kraftwerke aufweisen.
Auch die Kostenkomponenten ‚Liquiditätsprämie‘ und die ‚Managementprämie‘ im Rahmen der gleitenden Marktprämie sollten zeitnah korrigiert werden.
Ohne diese Sonderkosten hätte die EEG-Umlage 2012 sogar um rund 0,1 Cent gegenüber 2011 gesenkt werden können anstatt um 0,06 Cent anzusteigen. Doch auch dieser Anstieg der EEG-Umlage rechtfertigt kaum Strompreiserhöhungen für die Endkunden.
Bemerkenswert ist vor allem, dass der Anstieg der EEG-Anlagenkosten in 2012 marginal(0,02 Cent) war. Für 2013 kommt es je nach Annahmen der ÜNB zu einem weiteren Anstieg oder sogar zu einer Absenkung. Dies zeigt, dass es möglich ist, den Ausbau der Erneuerbaren-Energien fortzusetzen und gleichzeitig die EEG-Umlage stabil zu halten, wenn die Sonderkosten zurück gefahren werden.
...
Die EEG-Umlage setzt sich im Wesentlichen zusammen aus
• den Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber
• den verschiedenen Einflüssen aus den Arten der Direktvermarktung,
• den Begünstigungen des Grünstromprivilegs,
• der Besonderen Ausgleichsregelung und
• der Liquiditätsreserve,
jeweils bezogen auf den nichtprivilegierten Letztverbrauch.
Der größte absolute Anteil der an die nichtprivilegierten Letztverbraucher gewälzten Kosten entstammt den Vergütungszahlungen.
...
Stattdessen erscheint es gegenwärtig vor allem angemessen, die weiteren Kostentreiber bei der EEG-Umlage zu identifizieren und zu begrenzen, wenn den auf die Endkunden umgelegten Kosten kein entsprechender gesellschaftlicher oder ökologischer Nutzen gegenübersteht.
--- Ende Zitat ---
Im Weiteren werden die Entwicklung der EEG-Umlage unter Darstellung einzelner Kostenkomponenten dargelegt, als auch die Möglichkeiten aufgezeigt eine weitere Erhöhung der EEG-Umlage zu begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Netznutzer:
us der PM zur Entwicklung der EEG-Umlage der ÜNB:
--- Zitat ---Für das Jahr 2013 wird erneut eine deutlich steigende Einspeisung an elektrischer
Energie aus regenerativen Anlagen bei gleichzeitig geringeren Vermarktungserlösen
je Megawattstunde prognostiziert, insbesondere im Bereich Wind, Photovoltaik und
Biomasse. Im Vergleich zur Umlage 2012 führt dies zu einer Erhöhung um knapp
0,35 ct/kWh (Photovoltaik), 0,30 ct/kWh (Wind) und knapp 0,25 ct/kWh (Biomasse).
--- Ende Zitat ---
und
--- Zitat ---Besonders energieintensive Betriebe können unter gewissen Voraussetzungen eine reduzierte
EEG-Umlage in Anspruch nehmen. Diese Regelung wird zum 1.1.2013 ausgeweitet
und führt zu einer Erhöhung der Umlage um 0,14 ct/kWh, die bereits in den oben genannten
Daten enthalten ist.
--- Ende Zitat ---
So viel zum Nährwert dieses Kurzgutachten, mit dem wohl vermittelt werden soll, wie preiswert EEG-Strom ist.
Gruß
NN
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