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Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu

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khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 06. März 2013, 19:39:37 ---Die Frage ist doch aber: ..., setzen sie sich über die gesetzlichen Regelungen hinweg oder versuchen sie, mit unlauteren Mitteln zu arbeiten?
Ich halte es ... für richtiger, die Sache zunächst so zu klären. Natürlich kann man es auch auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.
--- Ende Zitat ---

Die Frage kann sich wohl jeder selbst beantworten, da "die Sache" rechtlich klar ist:

--- Zitat ---BGB § 814 Kenntnis der Nichtschuld
Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden,
wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, ...
--- Ende Zitat ---
und einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann man insofern sehr gelassen entgegen sehen.  :)

superhaase:

--- Zitat von: khh am 06. März 2013, 20:16:52 ---Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden,
wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, ...
--- Ende Zitat ---
Naja, den Strom wird Priostrom wohl auch kaum zurückfordern - es wäre auch schwer möglich. ;)

khh:

--- Zitat von: superhaase am 06. März 2013, 20:32:35 ---Naja, den Strom wird Priostrom wohl auch kaum zurückfordern - es wäre auch schwer möglich. ;)
--- Ende Zitat ---

Ein Zahlungsanspruch und selbst ein Wertersatz scheidet aber wohl auch aus.  ;)   :)

Stromfraß:

--- Zitat ---und einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann man insofern sehr gelassen entgegen sehen
--- Ende Zitat ---
Ich sehe dem auch sehr gelassen entgegen - aber nur, weil es mich nicht selbst betrifft!

Es wird zunächst keine gerichtliche Auseinandersetzung geben.
Wenn sich keine andere Lösung findet, wird Prio Strom die Sache einem Inkasso-Onternehmen übergeben und mit dem Eintreiben der Forderung beauftragen. Wenn sich auch hier nichts tut, dann wird möglicherweise geklagt.

Da wünsche ich jetzt schon Jerry und BMCMUC viel Durchstehvermögen.

khh:
@Stromfraß, Sie haben Recht, meine "schlauen" Ausführungen ;) muss ich relativieren bzw. differenzieren:

Die vorstehende Einschätzung bezog sich auf den "Fall" von @BMCMUC. So wie die (zeitlichen) Abläufe dargestellt sind, scheint die Rechtslage eindeutig zu sein: Fristgerechter Widerruf  =  kein Vertrag  =  keine Lieferverpflichtung  =  kein Zahlungsanspruch/Anspruch Wertersatz für Prio.

Den "Fall" von @Jerry hab ich mir erst jetzt angesehen. Hier ist eine "Ferndiagnose" kaum möglich und es bedarf wohl einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts
- da der Weg über Check24 am 13.11.12 wohl eher für ein Auftragserteilung spricht und nicht für die von @Jerry gewollte Angebotsanforderung!?
- da es sich bei der Email tatsächlich um die Auftrags-Annahme durch Prio handeln könnte, mit der ggf. ein wirksames Vertragsverhältnis begründet wurde!?
- da es sich bei der Mitteilung von Prio am 14.12.12 "nur" um die Bestätigung des Lieferbeginns ab 01.01.13 handeln könnte und nicht um die vermeintliche Vertragsbestätigung!?

Nicht ersichtlich ist, warum @Jerry meint, den Vertrag am 17.12.12 wirksam zum 31.12.12 kündigen zu können und was eine "Kündigungsfrist mit Beginn der Lieferung" sein soll ?
Innerhalb von 14 Tagen hätte ein Vertrag widerrufen werden können. Ggf. auch noch am 17.12.12 (und vielleicht sogar noch jetzt?), falls Prio nicht ordnungsgemäß nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge informiert und damit nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben sollte [siehe z.B. hier: www.schlichtungsstelle-energie.de , unter 'Schlichtungsempfehlung' die vom 20.07.12].

@Jerry, es ist wohl dringend zu empfehlen, dass Sie sich unverzüglich von sachkundiger Stelle beraten lassen (durch BdEV oder VZ oder Anwalt). !
 

 

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