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Prio Strom - lässt Widerspruch nicht zu

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Stromfraß:
Deswegen habe ich mich mit einer rechtlichen Beurteilung auch sehr zurückgehalten.

Auch unter der Voraussetzung, dass alle gemachten Angaben so stimmen, wird oftmals ein Detail übersehen, was für die Gesamtbeurteilung aber wichtig ist.
Insbesondere beim Fall „Jerry“ hat khh diesbezügliche Ausführungen gemacht. Es ist eben ein Unterschied, ob man einen Vertrag kündigt –dann ist er ja zustande gekommen- oder ob man in Widerspruch geht, um zu vermeiden, dass er wirksam wird. Ich glaube, da ist Jerry schlecht beraten, wenn er nach dem Motto handelt: Augen zu und durch.

Bei BMCMUC scheint der Sachverhalt klarer zu sein.
Wenn PrioStrom zum 30.11.12 eine Widerspruchsbestätigung geschickt hat, dann ist doch die Sache gelaufen. Wieso und für welchen Zeitraum haben sie denn dann Strom geliefert und berechnet? Für 16. – 20.11. oder für 01. – 05.12. oder einen anderen Zeitraum? Das wäre für die Beurteilung der „Leistungserbringung“ und deren Berechtigung schon wichtig, denn offensichtlich gab es ja zunächst einen Vertrag. Das ist wohl auch unbestritten. Es geht nun um die Höhe der Schlussrechnung für 5 Tage Stromlieferung. BMCMUC sieht da 27 KWh (geschätzter Stromverbrauch) als berechtigt, PrioStrom offensichtlich einen anderen Verbrauch. Das müsste ja aus der Schlussrechnung ersichtlich sein. Eine „Ferndiagnose“ zu diesem Sachverhalt stellen zu wollen, ist unmöglich ohne genauere Kenntnis. Wegen einiger Euro würde ich es jedenfalls nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Der überwiesene Betrag von ca. 5,50 Euro erscheint mir jedenfalls als zu gering. Außerdem: mit dem Wort "geschätzter Stromverbrauch" würde ich nicht argumentieren. Ein Strompaket mit 3200 KWh für 365 Tage suggeriert doch förmlich wie hoch der Stromverbrauch für 5 Tage ist.

khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 07. März 2013, 09:31:14 ---Bei BMCMUC scheint der Sachverhalt klarer zu sein.
Wenn PrioStrom zum 30.11.12 eine Widerspruchsbestätigung geschickt hat, dann ist doch die Sache gelaufen. Wieso und für welchen Zeitraum haben sie denn dann Strom geliefert und berechnet? Für 16. – 20.11. oder für 01. – 05.12. oder einen anderen Zeitraum? Das wäre für die Beurteilung der „Leistungserbringung“ und deren Berechtigung schon wichtig, denn offensichtlich gab es ja zunächst einen Vertrag. Das ist wohl auch unbestritten.
--- Ende Zitat ---

Bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist kann es keinen wirksamen Vertrag gegeben haben. Und nach den Zeitangaben von @BMCMUC wurde das Widerrufsrecht fristgerecht ausgeübt, was sich auch aus der Widerrufsbestätigung von Prio ergibt. Alles andere hat keine Bedeutung.

Insofern bleibe ich bei meiner Einschätzung: Fristgerechter Widerruf  =  kein Vertrag  =  keine Lieferverpflichtung  =  kein Zahlungsanspruch/Anspruch Wertersatz für Prio !

Stromfraß:

--- Zitat ---Insofern bleibe ich bei meiner Einschätzung: Fristgerechter Widerruf  =  kein Vertrag  =  keine Lieferverpflichtung  =  kein Zahlungsanspruch/Anspruch Wertersatz für Prio !
--- Ende Zitat ---

Im Prinzip sehe ich es auch so.
Allerdings war dann die Handlungsweise von BMCMUC nicht konsequent.
Er selbst schreibt ja, dass er die Forderung aus der Schlussrechnung aus "Kulanzgründen" an sich anerkennt, nur die Höhe nicht.
Damit hat er sich in eine Verteidigerrolle begeben, was nicht nötig war.
Obwohl durch den fristgerechten Einspruch kein Vertrag zustande kam, hat PrioStrom offensichtlich doch geliefert, was auch von BMCMUC anerkannt wurde. Inwieweit nunmehr ein Zahlungsanspruch und in welcher Höhe besteht - da fehlen noch ein paar Fakten.


khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 07. März 2013, 12:18:37 ---Allerdings war dann die Handlungsweise von BMCMUC nicht konsequent.
Er selbst schreibt ja, dass er die Forderung aus der Schlussrechnung aus "Kulanzgründen" an sich anerkennt, nur die Höhe nicht.
Damit hat er sich in eine Verteidigerrolle begeben, was nicht nötig war.
--- Ende Zitat ---

Richtig, konsequent und hilfreich war die Zahlung nicht. Und wenn schon, dann hätte er anstatt aus "Kulanzgründen" besser
"ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zahlen sollen.
Aber vielleicht kann er das ja noch in einer Antwort auf die 1. Mahnung, verbunden mit einem Hinweis auf § 814 BGB, "nachschieben" !?   ;)

Stromfraß:
Ich denke, das ist eine gute Möglichkeit.
Ich finde es zwar etwas dreist, wenn Prio Strom für 5 Bezugstage 29,20 Euro verlangt, aber drauf ankommen lassen würde ich es nicht. Das kostet letzten Endes Nerven und inwieweit man Recht bekommt ... das lohnt nicht.
Soweit ich weiß, fordert PrioStrom bei Mehrverbrauch über dem Paketpreis 40 Ct /KWh und so einen Preis in etwa werden sie wohl berechnet haben.

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