Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
EGNW beauftragt Kanzlei Näke und Petersen ihre Forderungen einzutreiben
Energietourist:
@masterflok
ihre alte Leier interesiert doch wirklich niemanden mehr hier, gehen sie doch wieder spielen.
@Christian Guhl
die sind ja so frech und haben Stornogebühren berechnet, als ich die von der EGNW eigenmächtig fast verdoppelten Abschläge
habe rückbuchen lassen, wo kein Mensch wusste, was die da nun abbuchen. Da muss ich ja gleich mal nachschauen, ob ich nach Meinung der EGNW zu diesem Zeitpunkt nicht Kunde der Energensüd war :) Das wäre ja ein tolles Ding, ich wäre Kunde der Energensüd
gewesen und soll Mahn/Stornogebühren an die EGNW zahlen.
Christian Guhl:
Die EGNW sitzt in einer Zwickmühle. Ist es so, wie den Kunden mitgeteilt wurde (die EGS hat den Einzug im Auftrag der EGNW vorgenommen), muss man die Zahlungen gegen sich gelten lassen. Das dürfte die Insolvenz bedeuten. Ist es nicht so und der Vertrag wurde ohne Zustimmung der Kunden an die EGS weitergereicht, hat man erstens gewaltige Probleme mit dem Datenschutz und zweitens beliefert man jetzt die Kunden selbst ohne Vertragsgrundlage. Nun ist bisher noch kein Kunde verklagt worden. Das mit diesen Zahlungsaufforderungen kennt man von anderen Versorgern seit Jahren. Hat die EGNW den Mut, die Kunden vor Gericht zu zerren ? Das könnte zum Bumerang werden. Ich habe nun (Gottseidank) mit dieser Sache nichts mehr zu tun, würde aber auf jeden Fall eine Widerklage prüfen. Die EGNW hat doch nur eine Chance die Klagen zu gewinnen, wenn behauptet wird, dass die EGS nicht als Dienstleister für die EGNW tätig war. Das ist aber genau das Gegenteil von dem, was die EGNW den Kunden schriftlich mitgeteilt hat. Der Vorstand sollte sich vor dem Richter hinstellen und sagen : Ja, wir haben den Kunden etwas vorgemacht. Wir konnten nicht liefern und haben daher vor den Kunden so getan, als ob die EGS unser Dienstleister ist und in unserem Auftrag und für unsere Rechnung die Abbuchungen vornimmt. Warum hätten die Kunden über den Umweg der EGNW einen Vertrag mit der EGS abschliessen sollen ? Ein direkter Vertrag mit der EGS wäre preislich günstiger gewesen. Warum hätte man Mitglied bei der EGNW werden sollen, wenn man einen Vertrag mit der EGS abschließt ? Es wurde getrickst und getäuscht. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die finanziellen Folgen sollen gefälligst die tragen, die dieses falsche Spiel der (damaligen) EGNW-Verantwortlichen nicht durchschaut haben. Mal ehrlich : So einen Versorger braucht kein Mensch ! Wer von Eon, RWE etc. zur EGNW gewechselt ist, kam vom Regen in die Traufe.
Energiefachmann:
das ist ja spannend....
Einerseits vertritt Petersen diverse Genossen in Forderungsprozessen gegen die Anspruchsteller und führt aus, dass die Forderungen gegen seine Mandanten allenfalls gegen die EGNW zu stellen seien (s. internes EGNW-Forum), andererseits versucht er Forderungen der EGNW gegen ihre Genossen durchzusetzen.
Wo ist denn da die Abgrenzung? Ob sich dieses Vorgehen mit der Rechtsanwaltsverordnung vereinbaren lässt....?
khh:
--- Zitat von: Christian Guhl am 03. März 2013, 14:50:06 ---... Es wurde getrickst und getäuscht. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die finanziellen Folgen sollen gefälligst die tragen, die dieses falsche Spiel der (damaligen) EGNW-Verantwortlichen nicht durchschaut haben. ...
--- Ende Zitat ---
Und dieses „tricksen und täuschen“ wurde selbst noch im Dezember 2011 (durch heute nach wie vor Verantwortliche!) aufrechterhalten, indem die Mitglieder/Kunden schriftlich informiert wurden, dass man jetzt neben dem Verkauf von Strom und Gas auch deren Einkauf selbständig organisieren würde.
Jeder „Normalo“ kann das doch wohl nur so verstehen, dass die EGNW schon immer den Verkauf „organisiert“ hat und folglich - wie ursprünglich auch beantragt - sein (Kauf)vertragspartner war und ist. Was sollte ein Mitglied/Kunde auch mit dem „Organisator“ des Einkaufs seiner Genossenschaft zu tun haben!?
Und eine Vertragskündigung von der EnS sowie eine (neue) Vertragsbestätigung durch die EGNW hat ja wohl auch niemand erhalten.
masterflok:
--- Zitat von: Christian Guhl am 03. März 2013, 14:50:06 ---Die EGNW sitzt in einer Zwickmühle. Ist es so, wie den Kunden mitgeteilt wurde (die EGS hat den Einzug im Auftrag der EGNW vorgenommen), muss man die Zahlungen gegen sich gelten lassen.
--- Ende Zitat ---
Wo wurde dem Kunden mitgeteilt, dass die EnergenSüd im Auftrag einzieht? Weder aus den Kontoauzügen noch Mitgliederbriefen ist das ersichtlich. Die EnergenSüd hat in eigenen Namen beliefert und abgerechnet. Die EGNW war zu dieser Zeit Vermittler, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Sollte eure Sache vor Gericht landen, wird euch der Richter ganz bestimmt nach der Lieferbestätigung der EGNW fragen, die es jedoch defakto nicht gibt. Ihr habt lediglich eine von der EnergenSüd erhalten, klar und deutlich im Briefkopf erkenntlich!
--- Zitat ---Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die finanziellen Folgen sollen gefälligst die tragen, die dieses falsche Spiel der (damaligen) EGNW-Verantwortlichen nicht durchschaut haben.
--- Ende Zitat ---
Was ist das denn bitte für eine Gerechtigkeitsauffassung? Die, die den Schaden aktuell haben (weil sie gepennt haben und den Trick mit der Lastschriftanulierung nicht angewendet haben!!!) sollen also komplett davon befreit werden? Und umgelegt wird er auf die übrigen Genossen?
--- Zitat von: Energietourist am 02. März 2013, 19:41:40 ---die sind ja so frech und haben Stornogebühren berechnet, als ich die von der EGNW eigenmächtig fast verdoppelten Abschläge
habe rückbuchen lassen, wo kein Mensch wusste, was die da nun abbuchen. Da muss ich ja gleich mal nachschauen, ob ich nach Meinung der EGNW zu diesem Zeitpunkt nicht Kunde der Energensüd war :) Das wäre ja ein tolles Ding, ich wäre Kunde der Energensüd
gewesen und soll Mahn/Stornogebühren an die EGNW zahlen.
--- Ende Zitat ---
Kann es sein, dass du keinen blassen Schimmer von der ganzen Sache hast? Jedes seriöse Unternehmen berechnet dem Kunden die anfallenden Stornierungsgebühren, wenn die Lastschrift grundlos zurückgebucht wird. Im Januar 2012 gab es eine Preisanpassung inkl. dem Wechsel von EnergenSüd auf EGNW. Du wurdest diesbezüglich im Dezember 2011 informiert, auch über die neuen Konditionen und Abschläge. Hier hattest du die Möglichkeit eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, was du aber offensichtlich nicht getan hast.
--- Zitat von: Energiefachmann am 03. März 2013, 14:50:43 ---das ist ja spannend....
Einerseits vertritt Petersen diverse Genossen in Forderungsprozessen gegen die Anspruchsteller und führt aus, dass die Forderungen gegen seine Mandanten allenfalls gegen die EGNW zu stellen seien (s. internes EGNW-Forum), andererseits versucht er Forderungen der EGNW gegen ihre Genossen durchzusetzen.
Wo ist denn da die Abgrenzung? Ob sich dieses Vorgehen mit der Rechtsanwaltsverordnung vereinbaren lässt....?
--- Ende Zitat ---
Herr Kreye, sie leben ja auch noch :)
Die Unterschiede sind schnell erklärt. Die EGNW hat ihre Lieferverträge mit den Genossen (Kündigungen von seiten der Genossen mal ausgenommen) zum 01.07.2012 NICHT gekündigt. Somit bestanden sie noch! Sie haben jedoch auf der Grundlage eines irrwitzigen Kooperationsvertrages geliefert und waren der Auffassung, dass Sie nun einen Liefervertrag und somit auch einen Zahlungsanspruch gegenüber den Genossen hätten. Wie Sie aber aus den unzähligen Verfahren bereits wissen dürften, ist dem nicht so. Zwei Lieferanten an einer Abnahmestelle geht nunmal nicht, und da Sie im Gegensatz zur EGNW keinen Liefervertrag vorlegen können bleibt nur noch die EGNW als Lieferant und somit Zahlungsempfänger.
Zur Zeit der EnergenSüd bestand nie ein Liefervertrag zwischen Genossen und der EGNW. Dementsprechend hatte die EGNW auch keinen Zahlungsanspruch. Heißt im Klartext, dass man bei der EGNW die Belieferungszeiträume (auf Strom bezogen!) bis 31.12.2011 und ab 01.01.2012 ganz deutlich voneinander trennen muss. Erst ab dem 01.01.2012 war man Lieferant, davor nur Vermittler!
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