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Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013

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Didakt:

--- Zitat von: khh am 01. März 2013, 18:15:29 ---Viel interessanter ist doch, ob der Versorger die Umlagenerhöhungen überhaupt wirksam bzw. 1 : 1 weiterreichen kann (wie lautet die diesbzgl. AGB-Preisanpassungsklausel, wurde die Preiserhöhung form- und fristgemäß incl. Info zum Sonderkündigungsrecht mitgeteilt, usw.) !

--- Ende Zitat ---

Ich wiederhole ungern bereits Gesagtes ( siehe weiter oben von @ bolli). Das sollten Sie auch nicht widerkauen! ;D

Aber es ist doch wohl gestattet, auch ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung auf eine gezielte Frage zu antworten. Woher wissen Sie denn, ob in den AGB nicht die Berechnung nach Lastprofilkurve vorbehalten ist.

Den Vorbehalt auf die AGB enthält mein Beitrag.

khh:
Off-Topic


--- Zitat von: Didakt am 01. März 2013, 18:31:39 ---Ich wiederhole ungern bereits Gesagtes ...
--- Ende Zitat ---

Warum tun Sie es dann, Herr Oberlehrer ?   ;D   
Und meine Beiträge werden Sie auch künftig ganz sicher nicht vorab zu autorisieren haben !

Didakt:
Re Off-Topic

Na gut, khh, durch die nachträgliche Änderung Ihres Beitrags haben Sie ja noch mal die Kurve gekriegt. Dann erspare ich mir, eine entsprechende Erwiderung darauf zu setzen und passe auch meine vorherige Aussage in gleicher Richtung nach dem Motto an: „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“ ;)

Noch kurz zu unserer Kontroverse:


--- Zitat von: khh am 01. März 2013, 18:52:50 ---Off-Topic

--- Zitat von: Didakt am 01. März 2013, 18:31:39 ---Ich wiederhole ungern bereits Gesagtes ...
--- Ende Zitat ---
Warum tun Sie es dann... ?     

--- Ende Zitat ---

Weil ich Sie darauf hinweisen wollte, dass Sie nicht (immer) nachplappern sollten, was andere – in diesem Fall @ bolli ‒ vorher schon zur Sache ausgeführt haben.

Zum Vergleich:

Von @ bolli:

--- Zitat ---ABER: Natürlich sollte vorher geklärt werden, ob eine bedingtes Preisanpassungsrecht überhaupt wirksam vereinbart wurde. Also, ob Sie die AGB rechtzeitig erhalten haben (VOR Vertragsabschluss) und ob die verwendeten Klauseln wirksam sind (von wegen Preisanpassungen in beide Richtungen und ggf. Einsparungen eingerechnet
--- Ende Zitat ---

Von Ihnen:

--- Zitat ---Viel interessanter ist doch, ob der Versorger die Umlagenerhöhungen überhaupt wirksam (1 : 1 bzw. sogar 5 ct/kWh?) weiterreichen kann. Wie lautet denn die diesbzgl. AGB-Preisanpassungsklausel, wurde die Preiserhöhung form- und fristgemäß incl. Info zum Sonderkündigungsrecht mitgeteilt, usw.?
--- Ende Zitat ---

Wo ist denn nun der großartige Unterschied. Wenn schon, dann haben Sie jedenfalls versäumt, Ihr Steckenpferd zu bemühen, mit dem Sie sich umfänglich im Forum verewigt haben. :D

Von Ihnen:

--- Zitat ---Aber wir haben die Binnenmarktrichtlinien der EU, § 41 (3) EnWG (explizit für Sonderverträge), das Urteil des OLG Düsseldorf v. 13.06.12 (für die Grundversorgung), die Einschätzung der Schlichtungsstelle Energie e.V. v. 16.05.12. (Ombudsmann ein BGH-Richter a.D.) und die Einschätzung der Verbraucherzentrale/n. Damit haben wir doch wesentlich mehr (Rechts)sicherheit als z.B. zu Beginn des Preiswiderstandes. Insofern kann ich auch das erneute „Herumgeeiere“ besonders des BdEV eher nicht nachvollziehen!
--- Ende Zitat ---

Schönes Wochenende!

happy bienchen:
Hallo,
Danke für die Antworten!


--- Zitat von: bolli am 01. März 2013, 13:13:27 ---
--- Zitat von: happy bienchen am 01. März 2013, 12:16:04 ---Fragen:
1. Wie hoch ist die gesamte Stromumlagenerhöhung (Brutto) tätsächlich bzw. gesetzlich/rechtlich  zuläßlich?

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
@bolli
Mit den 2,661 ct/kWh hast Du mir die  Frage 1 geklärt!


--- Zitat ---Das weiss ich auch nicht. Ggf. einfach mal den Versorger anrufen und fragen.
--- Ende Zitat ---
@PLUS
Auf meine Anfrage, wie sich die 56,64 € im Bezug Paketpreis &  Stromumlagenerhöhung zusammensetzen, hat man so beantwortet, der Rest war völlig Sinnfreies blabla:
Zitat "Der Anteil der Preisanpassung wird bei einem Pakettarif nach Lastprofilkurve berechnet."

Mit dem auf  http://www.flexstrom.de/profil.php stehende kann ich nicht wirklich was  anfangen.


--- Zitat ---Wenn die AGB des Versorgers keine gegenteiligen Bedingungen enthalten, sollten Sie nur bereit sein, einen Erhöhungsbetrag von ca. 31,00 € +/- geringer Abweichung zu akzeptieren.
--- Ende Zitat ---

@ Didakt
das mit den ca. 31 € sehe ich auch so! FS hat keine gegenteilige Bedingen in der AGB. Kann auch in der FS-AGB nirgens was im Bezug  "Berechnung nach Lastprofilkurve" ect. ersehen.



--- Zitat ---@happy bienchen, hilfreich könnte sein, wenn Sie hier offenlegen, um welchen Stromversorger es sich handelt.
Wie lautet denn die diesbzgl. AGB-Preisanpassungsklausel.
..
Die Lastprofilkurve ist m.E. hier doch gar nicht relevant, schließlich hat @happy bienchen den Stromzählerstand 31.12.12 nachweislich an Netzbetreiber und Versorger übermittelt.
--- Ende Zitat ---
Es handelt sich um Flexstrom: http://www.flexstrom.de/agb.php
Das mit der Lastprofilkurve sehe ich auch so. Diese Kurve war bereits Bestandteil für die Höhe des Paketes und hat sich mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung) nicht geändert oder so minimal das es nicht ins Gewicht fallen kann.
Die Mail für die preisanpassung kamm am 02.11.2012.


 
1. Wie hoch ist die gesamte Stromumlagenerhöhung (Brutto) tätsächlich bzw. gesetzlich/rechtlich  zuläßlich? - ist geklärt mit den 2,661 ct./kWh

2. Berechnung auf das gesamte Strom-Paket oder nur auf den nichtverbrauchten Strom des Paketes? - Rechtlich gesehen noch fraglich und offen.
 
3. Was hat die Lastprofilkurve mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung 2013)  bei einem Pakettarif zu tun? - auch wenn nichts darüber in der FS-AGB steht könnte z.B. bei einer Klage/Zahlungsweigerung der Schuß nach hinten los gehen.

Nachwort:
Wenn FS noch bis 30.06.2013 durchhält, dann war die Zeit bei FS schön, aber nur  im Bezug 18 ct./KWh & 5,00 € Grundgebühr/montl.  Wegen dem Bonus hatte ich nie vor zu klagen, mußt erst mal einen RA dafür finden - Lukrativ ist dat net für den RA.

Was anderes wäre es wenn ich durch FS im Juli 2013 nicht Wechseln könnte und in die Grundversorgung fallen würde, dann würde ich jeden Fall auf Schadenersatz und dann auch wegen dem Bonus von 100 € klagen.

Die Kündigung (Einschreiben/Rückschein) an FS ist bereits seit 02.02.13 raus , bisher keinerlei  Kündigungsbestätigung seitens Flexstrom.

Gruß
happy bienchen






khh:
Re Re: Off-Topic

@Didakt,

Ihren heutigen Beitrag lass ich mal unkommentiert, damit Sie das letzte Wort behalten, was ja nicht unwichtig für Sie zu sein scheint !  ;)

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