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Strom-Paket & Stromumlagenerhöhung 2013
happy bienchen:
Hallo
habe einen Aufklärungsbedarf im Bezug Strompaket & Stromumlagenerhöhung 2013 und dessen Preiserhöhungsberechnung.
Fakten:
1. Belieferung Strompaket am 01. Juli 2012 bis 30. Juni 2013
2. Zählerstand übermittelt (nachweislich) an Netzbetreiber und Stromversorger am 01.07.12 und am 31.12.2012
3. Zählerstand natürlich nochmal am Belieferungsende an alle übermitteln
Fakten:
Im Kundencenter steht seit Mitte Januar ein um 56,64 € höherer Betrag - aber noch nicht eingefordert.
Kann jetzt rechnen wie ich will, es kommt kein vernünftiges verwertbares Ergebniss raus.
Berechnung:
56,64 € : 1132 = 5,00 ct. - (nichtverbrauchter Paketstrom in 2013)
56,64 € : 2400 = 2,36 ct. - (Strom-Paket)
Die 5,00 ct./KWh wäre zu hoch für die Stromumlagenerhöhung.
Die 2,36 ct./KWh wären auf das Gesamtpaket umgerechnet.
Die Angaben bei der gesamten Stromumlagenerhöhung schwanken zwischen 2,21-3,31 ct./KWh (Brutto)
Fragen:
1. Wie hoch ist die gesamte Stromumlagenerhöhung (Brutto) tätsächlich bzw. gesetzlich/rechtlich zuläßlich?
2. Berechnung auf das gesamte Strom-Paket oder nur auf den nichtverbrauchten Strom des Paketes?
3. Was hat die Lastprofilkurve mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung 2013) bei einem Pakettarif zu tun?
Kann jemand Licht ins Dunkle bringen?
Gruß
happy bienchen
bolli:
--- Zitat von: happy bienchen am 01. März 2013, 12:16:04 ---Fragen:
1. Wie hoch ist die gesamte Stromumlagenerhöhung (Brutto) tätsächlich bzw. gesetzlich/rechtlich zuläßlich?
--- Ende Zitat ---
EEG-Abgabe 2,005
KWKG-Abgabe 0,148
§19 StromNEV Abgabe 0,212
Offshore Umlage 0,30
Gesamt 2,661 ct/kWh
Alles Brutto
--- Zitat von: happy bienchen am 01. März 2013, 12:16:04 ---2. Berechnung auf das gesamte Strom-Paket oder nur auf den nichtverbrauchten Strom des Paketes?
--- Ende Zitat ---
Gut ist schon mal, dass Sie den Zählerstand zum 31.12.12 gemeldet haben. Meiner Meinung nach dürfte nur der 2012 nicht verbrauchte Anteil mit den zusätzlichen Abgaben belegt werden. Aber ganz sicher bin ich mir nicht. Möglicherweise kommen da noch Spezialregelungen ins Spiel. Aber hier tummeln sich ja auch Juristen, die vielleicht dazu was sagen können.
ABER: Natürlich sollte vorher geklärt werden, ob eine bedingtes Preisanpassungsrecht überhaupt wirksam vereinbart wurde. Also, ob Sie die AGB rechtzeitig erhalten haben (VOR Vertragsabschluss) und ob die verwendeten Klauseln wirksam sind (von wegen Preisanpassungen in beide Richtungen und ggf. Einsparungen eingerechnet.
--- Zitat von: happy bienchen am 01. März 2013, 12:16:04 ---3. Was hat die Lastprofilkurve mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung 2013) bei einem Pakettarif zu tun?
--- Ende Zitat ---
Das weiss ich auch nicht. Ggf. einfach mal den Versorger anrufen und fragen. Wenn Sie denn irgendwann mal ein Schreiben bekommen, sonst am Ende eigene Rechnung mit altem Preis machen und letzten oder die letzten beiden Abschläge einbehalten.
PLUS:
--- Zitat von: bolli am 01. März 2013, 13:13:27 ---
--- Zitat von: happy bienchen am 01. März 2013, 12:16:04 ---3. Was hat die Lastprofilkurve mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung 2013) bei einem Pakettarif zu tun?
--- Ende Zitat ---
Das weiss ich auch nicht. Ggf. einfach mal den Versorger anrufen und fragen. Wenn Sie denn irgendwann mal ein Schreiben bekommen, sonst am Ende eigene Rechnung mit altem Preis machen und letzten oder die letzten beiden Abschläge einbehalten.
--- Ende Zitat ---
HIER MAL LESEN- BEISPIEL FlexStrom
Didakt:
@ happy bienchen
Ihre Frage:
--- Zitat ---3. Was hat die Lastprofilkurve mit der Preisanpassung (Stromumlagenerhöhung 2013) bei einem Pakettarif zu tun?
--- Ende Zitat ---
Konkret und detailliert wird Ihnen diese Frage nur Ihr Stromversorger beantworten können.
Es kann m. E. nur so sein, dass der Versorger die Daten seiner Lastprofilkurve benutzt, um die ab 01.01.2013 erhöhte Staatsquote von brutto 2,661 ct/kWh auf Ihren anteiligen Stromverbrauch/Paketeinkauf für das Jahr 2013 umzulegen. Der Ansatz von 56,64 € scheint mir insofern aber zu hoch zu sein.
Zunächst: Unterstellt werden kann, dass mit der verwendeten Lastprofilkurve niemals die genauen Verbrauchsdaten eines jeden einzelnen Verbrauchers für einen bestimmten Zeitabschnitt berechnet werden können.
Hier nun im Hinblick auf Ihre Paketdaten mein vereinfachtes Berechnungsbeispiel unter Verwendung meiner eigenen selbst aufgestellten Lastprofilkurve auf der Basis der prozentualen monatlichen Durchschnittsverbrauchswerte über einen Zeitraum von 10 Jahren:
Auf den Zeitraum Januar – Juni entfallen durchschnittlich 49,17 % des Jahresverbrauchs.
2400 kWh * 49,17 % = 1.180,08 kWh * 2,661 ct = 31,41 € anteilige Kostenerhöhung für 2013.
Wenn die AGB des Versorgers keine gegenteiligen Bedingungen enthalten, sollten Sie nur bereit sein, einen Erhöhungsbetrag von ca. 31,00 € +/- geringer Abweichung zu akzeptieren.
khh:
Die Lastprofilkurve ist m.E. hier doch gar nicht relevant, schließlich hat @happy bienchen den Stromzählerstand 31.12.12 nachweislich an Netzbetreiber und Versorger übermittelt. ;)
Viel interessanter ist doch, ob der Versorger die Umlagenerhöhungen überhaupt wirksam (1 : 1 bzw. sogar 5 ct/kWh?) weiterreichen kann. Wie lautet denn die diesbzgl. AGB-Preisanpassungsklausel, wurde die Preiserhöhung form- und fristgemäß incl. Info zum Sonderkündigungsrecht mitgeteilt, usw. ?
@happy bienchen, hilfreich könnte sein, wenn Sie hier offenlegen, um welchen Stromversorger es sich handelt.
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