Energiepreis-Protest > Stadtwerke Duisburg
166.- euro monatlichen abschlag
Didakt:
@ FtkH,
gut, dann schlagen Sie zu Ihrem Netto-Arbeitspreis von 19,27 ct/kWh die Erhöhung der Abgaben/Umlagen von netto 2,237 ct/kWh hinzu, das ergibt einen Arbeitspreis von brutto = 25,60 ct/kWh = 921,60 €/Jahr plus 110,44 €/Jahr Grundgebühr = insgesamt = 1.032,04 €/Jahr = Abschlag von rund 94,00 €/Mon bei 11 Abschlägen.
khh:
--- Zitat von: FtkH am 27. Februar 2013, 18:00:39 ---hm, also die 19,27 ct/kwh (ohne steuer) habe ich der Jahresendabrechnung entnommen und bekommen habe ich von RP nur den hinweis, dass sich die eeg-umlage erhöht hat und das es auf den kunden umgelegt wird, von einer erhöhung der stromkosten selbst war keine rede...
--- Ende Zitat ---
FtkH,
ergänzend zum Bemühen um angemessene Abschlagszahlungen würde ich baldmöglichst prüfen, was RP denn nun genau mitgeteilt hat und ob das auch im Einklang mit dem abgeschlossenen Vertrag und den rechtlichen Erfordernissen steht [bspw.: welcher kWh-Preis soll aktuell berechnet werden? / wurde womöglich eine (eingeschränkte) Preisgarantie vereinbart? / beinhaltet die Preisänderungs-Mitteilung den Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht? - siehe entsprechende Themen unter "Grundsatzfragen"] !?
bolli:
Manchmal ist man doch immer wieder erstaunt, was angeblich gestandene Wirtschaftsunternehmen, (die sogar noch der Staatsverwaltung nahe stehen) so alles als Vertragsbestandteile zu verkaufen versuchen. Wenn ich mir dieses (R(H)EINPOWER_AGB_GVV_Strom_17.01.2013.pdf) Dokument so anschaue, grauselts mir. So einen rechtlichen Unfug mit Vermischung von GVV und AGB, und das noch mit dem Titel der gesetzlichen Regelung versehen, fordert ja fast schon eine Unterlassungsklage einer Verbraucherschutzorganisation heraus. Brrr. 8)
Bei den Preisen sind, wie khh schon richtig erläuterte, immer die Bruttopreise anzusetzen. Um auf eine grobe Kostenschätzung zu kommen, hatte ich FtkHs Angaben einfach mal für meine PLZ mit dem Rechner von Rheinpower ausgerechnet und bekam ein Angebot von 858,- €/Jahr (ohne Boni) mit einem Arbeitspreis von 23,54 ct/kWh. Daher meine grobe Schätzung des Abschlags. Genau kann man das natürlich nur mit den konkreten Vertragszahlen von FtkH ausrechnen.
@FtkH
Bei der Frage der Weitergabe der Erhöhung der Umlagen und sonstigen Entgelte, die staatlich festgelegt werden, streiten sich einige gelehrte Geister, ob es sich dabei um eine richtige Strompreiserhöhung handelt oder nur um eine reine Durchreichung gesetzlicher Abgaben (wie z.B. die gesetzliche Mehrwertsteuer). Rheinpower bevorzugt eindeutig die letztere Sichtweise, wie man den oben vverlinkten AGB entnehmen kann. Deshalb lesen Sie in deren Schereiben eben auch nichts von dem Wort "Strompreiserhöhung", die es aber ja zweifelsfall ist, warum auch immer. Die überwiegend herrschende Meinung geht aber wohl davon aus, dass es sich sehr wohl um eine solche handelt. Aber noch nicht jeder Richter, vor allem auf unteren Ebenen, sieht dieses auch so.
Die von Didakt vorgeschlagene vorgehensweise belässt Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Derzeit geht es ja eh nur um die Berechnung der Abschläge, auch wenn diese nicht ganz unwichtig sind, da Sie Gelder wegen unberechtigter Preiserhöhungen hinterher meist nur über Klagen zurück bekommen (darauf zielt khh mit seinem Hinweis auf die Vertragsbedingungen, hier insbesondere eine ggf. vorhandene Preisgarantie, wohl ab).
Ich denke, Ihnen ist schon mal deutlich geholfen, wenn Sie mit dem geschilderten Vorgehen Ihren Abschlag halbieren können. Das muss mal schnell realisiert werden. Über den Rest sollten Sie sich in der nächsten Zeit bei Bedarf mal in Ruhe hier im Forum informieren.
Didakt:
@ FtkH,
Ihre eigentliche Frage ist ja erschöpfend beantwortet.
Von @ bolli:
--- Zitat ---Ich denke, Ihnen ist schon mal deutlich geholfen, wenn Sie mit dem geschilderten Vorgehen Ihren Abschlag halbieren können. Das muss mal schnell realisiert werden. Über den Rest sollten Sie sich in der nächsten Zeit bei Bedarf mal in Ruhe hier im Forum informieren.
--- Ende Zitat ---
Ja, so ist es! Und immer daran denken: Nie verzagen, das Forum fragen. Hier werden Sie geholfen! ;)
Aber mal im Ernst: Bei den von Ihnen genannten Rahmenbedingungen erscheint mir Ihr Stromverbrauch bei weitem zu hoch zu sein. Die Hälfte davon wäre normalerweise angemessen. Dieser Sache sollten Sie aus Ersparnisgründen dringend nachgehen, es sei denn, der Verbrauch ist bewusst herbeigeführt.
Auch zu dieser Thematik finden Sie hier im Forum brauchbare und hilfreiche Beiträge/Vorschläge.
Netznutzer:
@ FtkH
sofern Sie fundamentiert ggüber Ihrem Anbieter Ihre Wünsche untermauern wollen, teilen Sie mit Ihrem Reduzierungswunschschreiben den heutigen Zählerstand mit. Mit diesem kann RP dann eine genauere Prognose tätigen, und Sie können zusätzlich belegen, dass der hohe Verbrauch des Vorjahres eine Ausnahme war.
--- Zitat ---... unerklärlich viel strom verbraucht (ca. 3600 kw)
--- Ende Zitat ---
Damit sollte eine faire Abschlagsberechnung problemlos möglich sein.
Gruß
NN
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