Manchmal ist man doch immer wieder erstaunt, was angeblich gestandene Wirtschaftsunternehmen, (die sogar noch der Staatsverwaltung nahe stehen) so alles als Vertragsbestandteile zu verkaufen versuchen. Wenn ich mir
dieses (R(H)EINPOWER_AGB_GVV_Strom_17.01.2013.pdf) Dokument so anschaue, grauselts mir. So einen rechtlichen Unfug mit Vermischung von GVV und AGB, und das noch mit dem Titel der gesetzlichen Regelung versehen, fordert ja fast schon eine Unterlassungsklage einer Verbraucherschutzorganisation heraus. Brrr.
Bei den Preisen sind, wie
khh schon richtig erläuterte, immer die Bruttopreise anzusetzen. Um auf eine grobe Kostenschätzung zu kommen, hatte ich
FtkHs Angaben einfach mal für meine PLZ mit dem Rechner von Rheinpower ausgerechnet und bekam ein Angebot von 858,- €/Jahr (ohne Boni) mit einem Arbeitspreis von 23,54 ct/kWh. Daher meine grobe Schätzung des Abschlags. Genau kann man das natürlich nur mit den konkreten Vertragszahlen von
FtkH ausrechnen.
@FtkH
Bei der Frage der Weitergabe der Erhöhung der Umlagen und sonstigen Entgelte, die staatlich festgelegt werden, streiten sich einige gelehrte Geister, ob es sich dabei um eine richtige Strompreiserhöhung handelt oder nur um eine reine Durchreichung gesetzlicher Abgaben (wie z.B. die gesetzliche Mehrwertsteuer). Rheinpower bevorzugt eindeutig die letztere Sichtweise, wie man den oben vverlinkten AGB entnehmen kann. Deshalb lesen Sie in deren Schereiben eben auch nichts von dem Wort "Strompreiserhöhung", die es aber ja zweifelsfall ist, warum auch immer. Die überwiegend herrschende Meinung geht aber wohl davon aus, dass es sich sehr wohl um eine solche handelt. Aber noch nicht jeder Richter, vor allem auf unteren Ebenen, sieht dieses auch so.
Die von
Didakt vorgeschlagene vorgehensweise belässt Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Derzeit geht es ja eh nur um die Berechnung der Abschläge, auch wenn diese nicht ganz unwichtig sind, da Sie Gelder wegen unberechtigter Preiserhöhungen hinterher meist nur über Klagen zurück bekommen (darauf zielt
khh mit seinem Hinweis auf die Vertragsbedingungen, hier insbesondere eine ggf. vorhandene Preisgarantie, wohl ab).
Ich denke, Ihnen ist schon mal deutlich geholfen, wenn Sie mit dem geschilderten Vorgehen Ihren Abschlag halbieren können. Das muss mal schnell realisiert werden. Über den Rest sollten Sie sich in der nächsten Zeit bei Bedarf mal in Ruhe hier im Forum informieren.