TelDaFax: Masseninkasso durch Insolvenzverwalter - Die Meinung der Gerichte
Für alle betroffenen ehemaligen TelDaFax-Kunden, die mit Nachforderungen konfrontiert werden, die durch die Creditreform im Auftrag des TelDaFax-Insolvenzverwalters Dr. Biner Bähr geltend gemacht werden, hier ein Kurzer Zwischenstand zu den Meinungen der mit diesen Fragen befassten Gerichte:
Die Gerichte, die sich bereits mit den Rechtsfragen rund um die Forderungsgeltendmachung durch den Insolvenzverwalter der TelDaFax Services GmbH Dr. Biner Bähr beschäftigt haben, haben ganz häufig zugunsten der Kunden entschieden. Dazu wie folgt:
1)
In den gerichtlichen Auseinandersetzungen gelingt es dem Insolvenzverwalter häufig nicht, die von ihm behauptet Forderungsabtretung von der TelDaFax Energy GmbH an die TelDaFax Services GmbH darzulegen und zu beweisen. Es wird zwar außergerichtlich dem Kunden in vielen Fällen mitgeteilt, dass man im Falle einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung einen Factoringvertrag vorlegen könne, aus dem sich die Abtretung ergebe; dies ist aber nicht vollständig richtig. Denn der Factoringvertrag sieht vor, dass eine Forderungsabtretung nur unter der Bedingung stattfindet, dass über die konkrete Forderung gegen den Kunden ein separater Kaufvertrag abgeschlossen wird. Und regelmäßig können dann in der streitigen Auseinandersetzung überhaupt keine konkreten Angaben zu dem Abschluss dieses Kaufvertrages gemacht werden. Dies ist nachzulesen z.B. in den Urteilen der Amtsgerichte Düren und Rheda-Wiedenbrück:
http://www.bauerundkollegen.com/recht_informativ/dr_baehr_teldafax_ag_dueren.pdfhttp://www.bauerundkollegen.com/recht_informativ/urteil_rheda_wiedenbrueck_scan.pdf2)
Der TelDaFax-Insolvenzverwalter versucht dieses Problem dadurch zu lösen dass er als Insolvenzverwalter der TelDaFax Energy gmbH und der TelDaFax Marketing GmbH der TelDaFax Services GmbH im laufenden Gerichtsverfahren eine Einziehungsermächtigung erteilt, damit die TelDaFax Services GmbH dann die fremden Forderungen als eigene geltend machen kann. Diesen Weg haben aber bereits mehrere Gerichte für unzulässig erklärt, so z.B. das Amtsgericht Bottrop:
http://www.bauerundkollegen.com/recht_informativ/urteil_ag_bottrop_10_c_172_13.pdfIn einem Berufungsverfahren bei dem Landgericht Essen, in dem diese Rechtsfrage näher erörtert werden sollte, sind Herr Dr. Bähr und sein Anwalt im März 2014 zum Gerichtstermin nicht erschienen. Zuvor hatte das Landgericht Essen Zweifel an der Zulässigkeit der Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters geäußert. Das Landgericht entschied damit in zweiter Instanz zugunsten des TelDaFax-Kunden, ohne dass der Insolvenzverwalter sich dagegen zur Wehr setzte.
3.
Zugleich ist zu beobachten, dass mache Abrechnungen der TelDaFax Services GmbH fehlerhaft sind. Die Gerichte kommen aber häufig nicht zur Überprüfung der Höhe der geltend gemachten Rechnungsbeträge, weil die Forderungen bereits dem Grunde nach nicht gerechtfertigt sind.
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Fazit: Es gibt gute Erfolgsaussichten, sich gegen Nachforderungen der TelDaFax Services GmbH zu verteidigen. Dabei ist schon zweifelhaft, ob die TelDaFax Services GmbH überhaupt Inhaberin von Forderungen gegen ehemalige Kunden geworden ist. In jedem Fall ist eine rechtliche Überprüfung empfehlenswert. Außerdem sollte immer eine etwa der TelDaFax Services erteilte Einziehungsermächtigung zur Sicherheit widerrufen werden.
Viele kundenfreundliche Urteile, mit denen Energieverbraucher argumentieren können, gibt es hier:
http://www.bauerundkollegen.com/teldafax_abwehr_klage_insolvenzverwalter.htmlGruß
Florian Dälken