Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Wechseln, ohne wirklich wechseln zu wollen geht das?
Stromfraß:
Die hier gegebenen Antworten sind wohl sowet ok.
Ich denke aber schon, dass ein Sachverhalt noch offen ist:
--- Zitat ---Der Kunde möchte von seinem Grundversorger weg. Er sucht sich Versorger A aus und stellt einen Antrag auf Stromlieferung. Versorger A teilt dem Kunden mit, dass er ihn nicht mit Strom beliefern kann (warum auch immer).
--- Ende Zitat ---
U.U. wäre es schon wichtig, den Inhalt der Ablehnung tatsächlich zu kennen - wie hier auch schon geschrieben. Normalerweise sucht doch ein Versorger nicht einen Grund, um abzulehnen, sondern dieser ist tatsächlich vorhanden. Vielleicht nimmt der Netzbetreiber nicht die Anmeldung entgegen - egal aus welchem Grund?
Allerdings ist eine Annahme zur Lieferung nach 1 Jahr schon etwas merkwürdig.
Ich habe schon mehrfach auch hier im Forum erlebt, dass Sachverhalte unvollständig oder gar falsch dargestellt wurden und demuifolge natürlich auch die Antworten nicht richtig sein konnten.
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 04. April 2013, 13:38:52 ---Ich denke aber schon, dass ein Sachverhalt noch offen ist:
--- Zitat ---Der Kunde möchte von seinem Grundversorger weg. Er sucht sich Versorger A aus und stellt einen Antrag auf Stromlieferung. Versorger A teilt dem Kunden mit, dass er ihn nicht mit Strom beliefern kann (warum auch immer).
--- Ende Zitat ---
U.U. wäre es schon wichtig, den Inhalt der Ablehnung tatsächlich zu kennen ... Vielleicht nimmt der Netzbetreiber nicht die Anmeldung entgegen - egal aus welchem Grund?
Allerdings ist eine Annahme zur Lieferung nach 1 Jahr schon etwas merkwürdig.
--- Ende Zitat ---
Wie für Betroffene nachvollziehbar und in einem anderen Thread von @Energietourist bestätigt, ist hier von den vormaligen und heutigen „Machenschaften“ der EGNW die Rede. Insofern muss auf Ihre spekulative Frage wohl nicht weiter eingegangen werden.
--- Zitat von: Stromfraß am 04. April 2013, 13:38:52 ---Ich habe schon mehrfach auch hier im Forum erlebt, dass Sachverhalte unvollständig oder gar falsch dargestellt wurden und demzufolge natürlich auch die Antworten nicht richtig sein konnten.
--- Ende Zitat ---
Einige Antworten sind auch deshalb nicht richtig, weil sich manch einer anscheinend berufen fühlt, zu fast jedem Beitrag seinen ‚Senf’ dazugeben zu müssen, obwohl nicht ersichtlich ist, dass wenigstens eine gewisse Ahnung zum angesprochenen Sachverhalt oder zum Hintergrund besteht.
Energiefachmann:
--- Zitat von: Energietourist am 04. April 2013, 09:16:48 ---@Energiefachmann
im Prinzip die einfachste Lösung. Praktisch aber mit Umwegen verbunden. Bei Lieferant B ist man nicht mehr Kunde und bei Lieferant A macht man vom Widerrufsrecht Gebrauch, man fällt also erstmal in die Grundversorgung und kann sich einen neuen Lieferanten suchen (das kann natürlich wieder Lieferant B sein, bei dem man bisher war, geht aber nicht nahtlos!)
--- Ende Zitat ---
"eigentlich" haben Sie recht, aber es gibt im Energiemarkt eine Besonderheit, die dann doch die "Nahtlosigkeit" ohne Wechsel in die Ersatzversorgung ermöglicht: dadurch, dass die tatsächlich verbrauchten Mengen ohnehin erst später, also nach Verbrauch, fetsgestellt werden können, wird in solchen Fällen eine Rückabwicklung vorgenommen und der Zählpunkt dem eigentlich berechtigten Versorger bilanziell zugeordnet. Dabei muss der Netzbetreiber naütrlich mitspielen, tut er aber in der Regel auch.
Und natürlich müssen sich die Versorger einig sein: also Versorger B muss den Kunden wieder aufnehmen wollen und Versorger A muss den Widerruf akzeptieren (wobei ihm darin keine andere Chance bleibt).
@khh
EGNW ...aaaahh.... jetzt ergibt das ein Bild! ;)
Ob das oben Gesagte (Einsicht in Notwendigkeiten usw.) auch auf die Energiegenossenschaft NordWest zutrifft, lassen wir mal dahin gestellt.....
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