Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Wechseln, ohne wirklich wechseln zu wollen geht das?
Energietourist:
Folgendes hat sich wirklich zugetragen:
Der Kunde möchte von seinem Grundversorger weg. Er sucht sich Versorger A aus und stellt einen Antrag auf Stromlieferung. Versorger A teilt dem Kunden mit, dass er ihn nicht mit Strom beliefern kann (warum auch immer). Der Kunde sucht sich daraufhin Versorger B aus, bei dem der Wechsel problemlos klappt. Der Kunde ist jetzt über einem Jahr glücklich mit Versorger B, bis er aus allen Wolken fälllt. Versorger B teilt ihm jetzt mit, dass Versorger A den Wechsel eingeleitet hat und er nur noch bis dann und dann von Versorger B beliefert wird und ab dann von Versorger A. Der Kunde ist sprachlos. Er ruft bei Versorger B und beim Netzbetreiber an, alles rechtens, er wird bald von Versorger A beliefert. Der Kunde ruft bei Versorger A an, teilt ihm mit, dass er jetzt gar nicht mehr zu ihm wechseln will. Vor über einem Jahr ja, da war Versorger A noch billiger, als Versorger B, jetzt ist Versorger A 3 ct/kwh teurer.
Versorger A meint, dass er nur damals nicht liefern konnte, jetzt aber schon, er besteht auf den Wechsel.
Der Kunde sitzt in der Falle, hinter seinem Rücken lief ein Anbieterwechsel ab, und er hat davon nichts mitbekommen.
Was kann der Kunde jetzt noch tun? Hat Versorger A rechtens gehandelt? Hat Versorger B beim Wechsel geschlafen und hätte dem Wechsel gar nicht zustimmen dürfen. Eins ist klar, auf dem Stromlieferungsantrag, den der Kunde an Versorger A geschickt hat, steht klar drauf, dass sein alter Versorger der Grundversorger ist. Versorger B hätte dies erkennen müssen. Oder wie wird der Wechsel zwischen 2 Versorgen gehandhabt, telefonieren die nur oder tauschen die auch Dokumente aus??
Jedenfalls ist das Kind nun in den Brunnen gefallen, was kann der Kunde tun? Ist der Wechsel wirklich rechtens?
Christian Guhl:
Versorger A hat den Antrag damals abgelehnt. Damit ist kein Vertrag zustande gekommen. Oder stand etwas in der Ablehnung, dass man sich weiter bemühen wird und der Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen wird ? Um den Wechsel einzuleiten, muss A dem Versorger B versichern, dass er im Besitz einer Vollmacht des
Kunden ist. Ich würde B mitteilen, dass ich keine Vollmacht erteilt habe und A somit eigenmächtig handelt. Wenn A stur bleibt - Bundesnetzagentur einschalten.
Didakt:
So einfach scheint mir die Sache aber nicht zu sein! Es ist gängige Praxis, dass die Aufträge zur Energielieferung die Erteilung einer Vollmacht zur Vornahme aller notwendigen Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen beinhalten, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Versorgers erforderlich werden, z. B. auch einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages.
Es ist zwar zunächst zu keinem Vertragsabschluss mit Versoger A gekommen, aber der Auftrag blieb wohl offen?! Vorsorglich und sicherheitshalber hätte der Auftraggeber seinen Auftrag an Versorger A in Schriftform stornieren müssen.
Christian Guhl:
--- Zitat von: Didakt am 09. Februar 2013, 18:15:29 ---Vorsorglich und sicherheitshalber hätte der Auftraggeber seinen Auftrag an Versorger A in Schriftform stornieren müssen.
--- Ende Zitat ---
Hat das schon einmal irgendjemand so getan, wenn der Wechsel vom beauftragten Versorger abgelehnt wurde ? Zur Sicherheit muss man nun schon beim Versorgerwechsel einen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuziehen ? Versorger A hat doch ganz klar einen Wechsel abgelehnt. Damit wurde der Auftrag nicht angenommen und ist hinfällig. Oder hat er (was wir nicht wissen) nur von einer Verzögerung gesprochen ? Wenn A jetzt teurer geworden ist, liegt damit ein geändertes Angebot vor, das der Kunde ablehnen kann.
khh:
Kommt bzgl. des ursprünglichen Auftrags an A
--- Zitat ---§ 146 BGB Erlöschen des Antrags
Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.
--- Ende Zitat ---
zum Tragen !? :-\
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