Energiepolitik > Preismeldungen

ständig sinkende Großhandelspreise Strom

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Energiesparer51:
http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Erneuerbare_Energien/eeg_strompreissicherung_20130128_bf.pdf


--- Zitat ---•
die zunehmende Entsolidarisierung bei der EEG-Umlage durchEigenproduktion und -verbrauch zu stoppen, sowie....
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Faktor „Eigenproduktion“ und „Eigenverbrauch“:
Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom1 ist völlig von der EEG-Umlage befreit. Er beläuft sich derzeit auf ca. 2 Mrd. Euro. Der Eigenverbrauch nimmt zu (von 8 % am gesamten deutschen Stromverbrauch im Jahre 2006 auf ca. 10 % im Jahre 2013), weil immer mehr Unternehmen und Private die Kostenvorteile, die damit verbunden sind, erkennen und nutzen. Deshalb liegen auch hier enorme Risiken, insbesondere für die Zukunft.

--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Die Eigenstromerzeugung bzw. der Eigenstromverbrauch wird ebenfalls mit einer Mindestumlage belastet, um eine weitere Entsolidarisierung bestimmter Stromverbraucher zu verhindern. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Altfällen (bei denen Übergangslösungen geboten sind) und neuen Tatbeständen. Grundsätzlich sollen alle Stromverbraucher, auch diejenigen, die ihren Strom selbst produzieren und verbrauchen, an der Finanzierung der Energiewende in einem vertretbaren Umfang beteiligt werden.
--- Ende Zitat ---
(Meines Wissens sollen Anlagen unter 2 MW ausgenommen werden.)

Das hat doch viel Ähnlichkeit mit Abgaben auf selbst erzeugtes Obst.

DieAdmin:
Auch ich finde, dass der Vergleich mit der Abgabe auf selbstangebautes Obst & Gemüse hinkt.

Sowohl Gartengrundstück, Saatgut und alles was dann an Kosten bis zur Ernte anfällt, finanziert derjenige in kompletter Eigenleistung, ohne irgendwelche Fördergelder zu kassieren.
Erst wer seine PV-Anlage, dann auch so in kompletter Eigenleistung finanziert, wäre dem privaten Obst- und Gemüse-Anbauer gleichgestellt.

Schade finde ich, dass die Hersteller noch nicht wirklich die Garteneigentümer als Zielgruppe erkannt und entsprechende "Pakete" auf den Markt haben. Das "Plug & Save" weist da aber schon die Richtung.

Energiesparer51:
Soweit ich das verstehe, beschränkt sich die beabsichtigte Umlage auf selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom nicht auf Strom aus EEG-Anlagen. Anlagen zur Stromselbstversorgung über 2 MW dürften im Allgemeinen bei Industriebetrieben zu finden sein. Hier wurde auch ohne EEG-Förderung investiert und auch dieser Strom soll nun mit einer Abgabe belegt werden. Sicher gibt es auch EEG-Anlagen über 2 MW, deren Strom selbst verbraucht wird. Das könnten z.B. Industrieanlagen an Wasserkraftstandorten sein. Bisher konnte selbst erzeugter Strom frei von EEG-Umlage und Stromsteuer verbraucht werden, sofern er nicht durch ein öffentliches Netz geleitet wird.

http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Erneuerbare_Energien/20130213_Eckpunktepapier_Strompreissicherung_bf.pdf

siehe 2.2 

superhaase:

--- Zitat von: Evitel2004 am 18. Februar 2013, 08:26:33 ---Auch ich finde, dass der Vergleich mit der Abgabe auf selbstangebautes Obst & Gemüse hinkt.

Sowohl Gartengrundstück, Saatgut und alles was dann an Kosten bis zur Ernte anfällt, finanziert derjenige in kompletter Eigenleistung, ohne irgendwelche Fördergelder zu kassieren.
Erst wer seine PV-Anlage, dann auch so in kompletter Eigenleistung finanziert, wäre dem privaten Obst- und Gemüse-Anbauer gleichgestellt.
--- Ende Zitat ---
Aber genau um den nicht geförderten Strom aus EEG-Anlagen geht es doch hier beim Eigenverbrauch. Der selbst verbrauchte Strom wird ja gar nicht erst gefördert, weil man dafür keine EEG-Vergütung bekommt weil er nicht eingespeist wird. Außer der EEG-Einspeisevergütung erhalten EEG-Anlagen ja bisher keine Förderung.
Einzige Ausnahme, die ich kenne, ist die neu angedachte Förderung von PV-Stromspeichern, wo man einen Tilgungzuschuss bekommt. Das wäre ein Aspekt, der nicht zu dem Vergleich mit dem eigenen Tomatenanbau passt. Würde man nun allerdings den selbstverbrauchten Strom wieder mit einer Abgabe belasten, so würde die Anschaffung eines SPeichers wieder finanziell unattraktiver, und man müsste die Speicherförderung wieder aufstocken --- ein sinnloses linke-Tasche-rechte-Tasche-Spiel.

Ansonsten (abgesehen von der Speicherförderung mittels Tilgungszuschuss) passt der Vergleich schon wie die Faust aufs Auge.

Wollte man wirklich etwas an der Situation bezgl. Beitrag zur EEG-Umlage auch für Selbstverbraucher ändern, dann müsste man die EEG-Umlage zumindest zu einem Teil auf die Anschlussleistung eines Stromverbrauchers erheben, und nicht nur auf den Stromverbrauch. Es ist praktisch ausgeschlossen, dass ein "Selbstverbraucher" sich komplett vom Netz abtrennt, denn der entprechende Aufwand für eine sichere autarke Stromversorgung wäre viel zu hoch.
 

DieAdmin:

--- Zitat ---Aber genau um den nicht geförderten Strom aus EEG-Anlagen geht es doch hier beim Eigenverbrauch. Der selbst verbrauchte Strom wird ja gar nicht erst gefördert, weil man dafür keine EEG-Vergütung bekommt weil er nicht eingespeist wird.
...

--- Ende Zitat ---

@superhaase,

drehen wir mal die Frage um: Wieviele hätten sich eine solche Anlage angeschafft, wenn es nicht diese EEG-Umlagenfinanzierten Fördertopf geben würde? Ich las mal irgendwo, dass diese erhaltene Einspeisevergütung (die sich an keinem Marktpreis orientiert) für die Ratentilgung verwendet wird. Ein ganz anfälliges Finanzierungskonstrukt, wenn der Netzbetreiber mit den Zahlungen schludert.
Das heißt für mich, das somit auch der Eigenverbrauch (ohne diese so angeschaffte Anlage könnte man ja nicht selber Strom herstellen) gefördert wurde.

Jemand, der einen Garten kauft, bekommt keine Förderung zur Refinanzierung der Anschaffung, wenn er die Tomaten verkauft und noch dazu mit einem EVP. ;)


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