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ständig sinkende Großhandelspreise Strom

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superhaase:

--- Zitat von: Evitel2004 am 19. Februar 2013, 13:23:57 ---@superhaase,

drehen wir mal die Frage um: Wieviele hätten sich eine solche Anlage angeschafft, wenn es nicht diese EEG-Umlagenfinanzierten Fördertopf geben würde?
--- Ende Zitat ---
Der Sinn der EEG-Förderung ist doch inzwischen allen klar, oder?
Selbstverständlich hätte sich praktisch niemand eine EEG-Anlage angeschafft, wenn ihm nicht die garantierte Einspeisevergütung versprochen worden wäre.
Wo ist da das Problem?
Das war und ist der Sinn und Zweck des EEG.

Trotzdem bleibt es dabei, dass nur der finanzielle Anteil der Anlage über die EEG-Umlage gefördert wird, mit dem Strom ins Netz eingespeist wird.
Für den selbst verbrauchten Strom gibt es keine Förderung (mit AUsnahme der inzwischen wieder abgeschafften Einverbrauchsförderung, die aber nur kurze Zeit bestand und wenig in Ansoruch genommen wurde), also auch nicht für den Kostenanteil der Anlage, der dem selbstverbrauchten Stromanteil entspricht.
Das ist doch klar wie Kloßbrühe.

Ebenso muss der Anlagenbetreiber, der ja nur einen Teil seines Verbrauchs durch Eigenstrom deckt, weiterhin Strom zukaufen (selbst wenn er zeritweise Überschüsse der Eigenerzeugung einspeist), so dass er für diesen Teil weiterhin alle Steuern und Abgaben zahlt und so seinen Beitrag leistet. Zugegeben einen geringeren Beitrag als andere, aber er nimmt ja auch das öffentliche Netz etc. nur geringer in Anspruch wenn er weniger Strom aus dem Netz bezieht.
Das ist also völlig in Ordnung.
Wer einen neuen sparsamen Kühlschrank anschafft und damit weniger Strom aus dem Netz bezieht als mit dem noch von Oma geerbten Eisschrank, soll ja auch nicht für den in Zukunft eingesparten Strom irgendwelche Abgaben und Steuern bezahlen.
Da könnte man ja gleich noch die benzinsparenden modernen Autos mit erhöhten Steuern belegen, weil da ja sonst womöglich weniger Mineralölsteuer an den Staat fließen würde. Wir führen dann am besten gleich eine Mindestverbrauchspflicht oder eine ersatzweise steuerlich angesetzte Mindestverbrauchsmenge für alle möglichen Verbrauchsgüter ein, dann sind wir auf der sicheren Seite bei der Staatsfinanzierung.
Die Cayenne-Fahrer sind also letztendlich doch die neuen ethischen Vorbilder? ;)
Unsinnige und unausgegorene Überlegungen sind das doch.

Insbesondere im gewerblichen Bereich werden seit letztem Jahr schon PV-Anlagen gebaut, deren Strom komplett selbst verbraucht wird, also praktisch überhaupt keine EEG-Förderung mehr stattfindet.
Das ist ja der wichtige Effekt der Netzparität, der zu einem weiteren PV-Ausbau führt, ohne weitere EEG-Förderkosten zu verursachen. Dieser Effekt ist seit letztem Jahr wirksam, auch wenn viele PV-Gegner das zuvor immer als Blödsinn und "Märchen" abgetan haben.

Bei der aktuellen Debatte um die Besteuerung oder die Abgabenbelegung von selbst erzeugtem und auch selbst verbrauchtem Strom geht es eben genau um den ungeförderten Strom.
Es ist nicht verständlich, warum dieser Strom besteuert oder mit Abgaben wie der EEG-Umlage belastet werden soll, ebenso wie der Tomatenanbau zum Eigenverzehr. Der Vergleich passt genau.

Auch für die PV-Anlage (oder das Windkraftwerk oder die Biogasanalge), für die keine Förderung in Anspruch genommen wird und kein Strom ins Netz eingespeist wird, weil der Strom selbst verbraucht wird, hat der Betreiber den vollen Mehrwertsteuersatz entrichtet und kann auch keine Abschreibungen (AfA) tätigen.

PLUS:
@Evitel2004, nicht aufs Glatteis führen lassen. Nichts ist in Ordnung was superhaase hier als "Das ist also völlig in Ordnung" verkaufen möchte.

Das dümmliche Tomatenbeispiel taugt nicht als Argument.
Immer wieder, er kann es nicht lassen. Das Tomatenbeispiel hinkt gewaltig. Die Aufgaben und Ziele, die man mit der Energiewende erfüllen bzw. erreichen will, sind von allgemeiner Natur, deren Kosten und Folgen nicht den Stromverbrauchern alleine aufgehalst werden dürfen. Da steht schon unser Grundgesetz dagegen!

Umlagen auf "Tomaten" oder "Strom" sind daher, egal ob selbst angebaut, erzeugt oder auf dem Markt gekauft, kein geeignetes Mittel solche Aufgaben zu finanzieren. Subventionen sind aufgrund vielfältiger Erfahrungen zunächst einmal grundsätzlich in Frage zu stellen. Das Gute wird oft verhindert und das Subventionierte setzt sich als Schlechteres durch.  Wenn eine befristete Subvention einer allgemeinen Aufgabe zum Anschub sinnvoll ist, darf diese nur aus öffentlichen Haushalten finanziert werden. Das was sich hier mit der EEG-Umlage krass in seiner Auswirkung zeigt ist ein verfassungswidriges Beispiel. Wenn nicht, wann dann!? Manche Paragrafen zeigen sich vor Gericht zwar sehr elastisch, aber so elastisch ist Kautschuk auch wieder nicht. Das aufgeblasene EEG-Konstrukt wird früher oder später platzen.

DieAdmin:
@superhaase,

Sie geben ja faktisch zu, dass die PV-Anlagen aus dem EEG-Fördertöpfen finanziert sind ;) Also hinkt der Vergleich mit der Tomatenernte. Würde es diesen EEG-Fördertopf nicht geben, gebe es die Anlagen nicht, somit ist jedweder in einer solchen Anlage erzeugter Strom durch die EEG-Umlage finanziert.

Nur derjenige, der mit normalen Krediten  (wie bsp Autokauf)  + vielleicht irgendwann künftig marktorientierten Preisen diese Anlage sich anschaffte, ist faktisch förderfrei. Und somit den fleißigen Gärtner gleichgestellt und sollte abgabenfrei für die eigenverbrauchte Ernte sein.
(Ich geh in meinen Überlegungen von Privatpersonen aus)

Auch Ihr Beispiel, was ebenso mit einer Abgabe belegt werden müsste, hinkt:  die Anschaffung (Austausch) energieeffiziente Stromverbrauchers.
 Wo kann ich denn bitte meine Rechnungen  hinschicken, um EEG-Fördergelder abzuholen? Ich hätte da so einige. Jüngst sogar meinen PC :D

superhaase:

--- Zitat von: Evitel2004 am 19. Februar 2013, 16:05:05 ---@superhaase,

Sie geben ja faktisch zu, dass die PV-Anlagen aus dem EEG-Fördertöpfen finanziert sind ;) Also hinkt der Vergleich mit der Tomatenernte. Würde es diesen EEG-Fördertopf nicht geben, gebe es die Anlagen nicht, somit ist jedweder in einer solchen Anlage erzeugter Strom durch die EEG-Umlage finanziert.
--- Ende Zitat ---
Ja selbstverständlich, bisher sind fast alle PV-Anlage ausschließlich aus EEG-Förderung finanziert, da bisher auch die PV-Anlagen ihren kompletten Strom ins Netz eingespeist haben.

Seit 2012 gibt es und wird es aber zunehmend PV-ANlagen geben, die nur noch zu einem Teil finanziell über die EEG-FÖrderung gefördert werden, oder auch gar nicht mehr, weil sie nur einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen oder auch gar keinen Strom mehr einspeisen.

Und es geht bei dieser Diskussion doch um den selbstverbrauchten Strom, für den keine EEG-Vergütung kassiert wird.

Das ist genau wie mit den zum Eigenverzehr gezüchteten Tomaten.


--- Zitat ---Auch Ihr Beispiel, was ebenso mit einer Abgabe belegt werden müsste, hinkt:  die Anschaffung (Austausch) energieeffiziente Stromverbrauchers.
Wo kann ich denn bitte meine Rechnungen  hinschicken, um EEG-Fördergelder abzuholen? Ich hätte da so einige. Jüngst sogar meinen PC :D
--- Ende Zitat ---
Wo kann ich als PV-Anlagenbesitzer bitte meine Rechnungen hinschicken für die PV-Anlage, deren Strom ich komplett selbst verbrauche, oder für den Kostenanteil meiner neuen PV-Anlage, für dessen Stromanteil ich keine EEG-Vergütung oder sonstiges Geld erhalte, weil ich den Strom selbst verbrauche?

Wie Sie sehen passt auch dieser Vergleich wie die Faust aufs Auge.  :)

Bis auf die wenigen PV-Anlagen die die vorübergehend erhältliche Eigenverbrauchsförderung über das EEG in Anspruch nehmen, gilt vor allem für zukünftig gebaute PV-Anlagen, bei denen sich teilweiser oder vollständiger Eigenverbrauch des PV-Stroms für den Besitzer lohnt:
Der selbstverbrauchte PV-Strom ist nicht mittels EEG gefördert. Das ist der Knackpunkt.

DieAdmin:
@superhaase,

ich merk schon. Sie wollens nicht verstehen.

Meinen Standpunkt habe ich klar gemacht. Ihrer ist entgegengesetzt. Damit das nicht in einer Endlosschleife landet, klinke ich mich aus der Diskussion aus.

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