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Autor Thema: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen  (Gelesen 40102 mal)

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Offline userD0003

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #45 am: 06. Mai 2012, 21:54:05 »
Zitat
Original von verkehrsschau
... Und ich lese auch die AGB von Flexstrom, so dass ich weiß, worauf ich mich einlasse.
Tatsächlich? - Dann wünsche ich gutes gelingen!  :D

Zitat
Original von verkehrsschau
So macht man Stimmung mit Behauptungen, die nicht zu belegen sind. Was hat das mit der Geschäftspolitik von Flexstrom zu tun?
Wie viel Belege benötigen Sie? - Haben Sie z.B. die Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie e.V., verfasst vom Ombudsmann, einem Richter am BGH a.D.,  oder das Urteil des LG Heidelberg (Bauernfängerei) gelesen?

edit:
Zitat
Original von verkehrsschau
Ich habe mit Flexstrom nichts am Hut, außer ...

Hab ich was anderes behauptet? - (Die Gedanken sind frei, wer kann Sie ...   =))

Offline verkehrsschau

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Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #46 am: 24. August 2012, 16:50:17 »
So, ein Jahr FlexStrom ist um. Zeit um Bilanz zu ziehen. Ich habe im Juni 2011 ein Strompaket bei FlexStrom gekauft, weil es das mit Abstand günstigste Angebot war. Der Wechsel von meinem Vorversorger zu FlexStrom klappte reibungslos. Ich habe während der gesamten Laufzeit des Vertrages keine Preiserhöhung bekommen. Da das Angebot für ein zweites Vertragsjahr erwartungsgemäß zu teuer war, habe ich fristgerecht gekündigt und bin ab 01.08.2012 zu dem aktuell günstigsten Anbieter gewechselt. Von FlexStrom bekam ich noch eine geringe Nachforderung von ca. 26 € wegen Mehrverbrauch.
Ich habe keine Bonuszahlung von FlexStrom erhalten, habe diese aber auch nicht erwartet, da für meinen Vertrag noch die alten AGB galten. Finde es auch schade, dass FlexStrom sich da so pingelig anstellt, aber so ist das nun mal im Geschäftsleben: Man muss vorher lesen, was man unterschreibt.

Ich singe hier kein Loblied auf FlexStrom. Das ist für mich ein Anbieter wie alle anderen. Ich nehme immer den günstigsten. Aber über die vielen unsachlichen Vorverurteilungen in diesem Forum kann ich mich nur wundern.

Offline superhaase

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Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #47 am: 25. August 2012, 19:41:22 »
Aber über die vielen unsachlichen Vorverurteilungen in diesem Forum kann ich mich nur wundern.
Unsachlich sind in diesem Thread in erster Linie Sie, da Sie Fakten und juristische Gutachten von Fachleuten als unsachlich abkanzeln.
8) solar power rules

Offline verkehrsschau

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Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #48 am: 31. August 2012, 16:30:40 »
An Superhaase:
Wenn die Realität die eigenen Vorurteile widerlegt, scheint Ihnen das Probleme zu bereiten! Lesen Sie meinen Beitrag bitte in Ruhe, dann werden Sie darin nichts unsachliches entdecken!

Offline superhaase

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Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #49 am: 31. August 2012, 16:55:52 »
@verkehrsschau:

Und was bereitet Ihnen Probleme?
Bitte schauen Sie erst einmal über Ihren eigenen Tellerrand und lesen Sie zum Thema Flexstrom die Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie e.V., verfasst vom Ombudsmann, einem Richter am BGH a.D., oder das Urteil des LG Heidelberg (Bauernfängerei) .

Die Beurteilung und Diskussion des Geschäftsgebarens von Flexstrom hier in diesem Forum beruht auf bekannten Tatsachen, und können daher schon per definitionem keine "Vorverurteilungen" sein, wie Sie es behaupten.

Jetzt überdenken Sie bitte Ihre unsachlichen Äußerungen wie z.B.:
Zitat
Aber über die vielen unsachlichen Vorverurteilungen in diesem Forum kann ich mich nur wundern.
die hier die anderen Forenteilnehmer abqualifizieren.
8) solar power rules

Offline uwes

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Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #50 am: 05. September 2012, 11:45:20 »
LG Berlin bestätigt im Berufungsverfahren FlexStrom in ihrer Sicht zur strittigen Bonusklausel:
Das Urteil (LG Berlin vom 13.01.2012, Az.: 56 S 58/11):
http://www.download.flexstrom.de/urteile/Landgericht_Berlin_Az_56S5811_13.01.2012.pdf

Lt. Mitteilung der Geschäftsstelle der 56. Zivilkammer ist die - zugelassene - Revision nicht eingelegt worden.
Bedauerlicherweise wurde die Möglichkeit zur Klärung dieser offenen Rechtsfrage nicht genutzt.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline DieAdmin

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Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #51 am: 09. November 2012, 11:43:11 »
ein weiteres Urteil in der Entscheidungssammlung:

Urteil AG Bad Homburg v.d.H. v. 26.10.12 - Az: 2 C 29/12 (22)
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2975/

Allerdings konnte ich den Urteilstext nicht eindeutig entnehmen, welche Zeitraum, und damit AGB-Stand streitgegenständlich waren, da ja Flexstrom später die Bonusklausel geändert hatte.
« Letzte Änderung: 09. November 2012, 11:58:03 von Evitel2004 »

Offline uwes

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Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #52 am: 30. November 2012, 00:15:16 »
Gibt es hier auch einen Thread über Flexgas?

Das AG Delmenhorst hat soeben die Flexgas GmbH zur Zahlung des Neukundenbonus und zur Rückzahlung des auf der Rechnung enthaltenen Betrages für Bestprice Garantie verurteilt. Die Berfung wurde nicht zugelassen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline DieAdmin

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Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #53 am: 11. Januar 2013, 14:47:06 »
Noch ein weiteres Urteil neu in der Entscheidungssammlung:

Urteil AG Schwetzingen v. 22.03.12 - Az: 51 C 227/11
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2978/

Offline DieAdmin

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Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #54 am: 18. Januar 2013, 09:41:12 »
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 17. Januar 2013:

Zitat
Verbraucherzentrale Berlin erzielt Erfolg gegen Flexstrom

Die Verbraucherzentrale Berlin hat in ihrer Klage gegen Flexstrom vor dem Landgericht Berlin recht bekommen und eine von Flexstrom verwendete Klausel bei Bonuszahlungen als missverständlich und damit ungültig erklärt.

Der Stromanbieter verspricht Neukunden einen "Aktionsbonus", der nach zwölf Monaten erstattet werden soll. Kündigt der Kunde den Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten, verweigert Flexstrom die Auszahlung der Gutschrift und beruft sich dabei auf die Ziffer 7.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung bis zum 29. Juni 2011: Diese Klausel ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin intransparent und benachteiligt dadurch die Endkunden entgegen Treu und Glauben (Urteil vom 27.11.2012, Az.: 16 O 640/11). Der Bonus ist daher zu erstatten.

"Wir sehen den Richterspruch als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz und Fairness auf dem heiß umkämpften Strommarkt an. In Zukunft wird Otto Normalverbraucher Preise und Bedingungen der verschiedenen Marktteilnehmer vielleicht besser vergleichen können, ohne von zweideutigen Formulierungen getäuscht und zu Fehlentscheidungen getrieben zu werden", hofft Bernd Ruschinzik, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Stromkunden, denen Flexstrom die Auszahlung der Gutschrift verwehrt, rät Ruschinzik, sich in den Verbraucherzentralen beraten zu lassen. Sie können aber auch selbst tätig werden. In diesem Fall sollten sie per Einschreiben eine Frist für die Zahlung des Bonus von 14 Tagen setzen. Sollte die Frist ohne einen Geldeingang auf dem Konto verstreichen, bleibt die Möglichkeit der Klage.

Das Urteil vom 27.11.2012, Az.: 16 O 640/11, ist noch nicht rechtskräftig.

http://www.vz-berlin.de/verbraucherzentrale-berlin-erzielt-erfolg-gegen-flexstrom

 

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