Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Grünwelt: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie  (Gelesen 30620 mal)

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Offline chrikap

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Hallo allerseits,

ich habe einen 12 monatigen Gasliefervertrag mit Preisgarantie und habe leider die Kündigungsfrist versäumt. Jetzt verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate bis 28.2.2014. Für diese weiteren 12 Monate habe ich jetzt natürlich keine Preisgarantie mehr. Wenn der Versorger dann den Preis erhöht, habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht, weil mein Vertrag ja bestehen bleibt oder kann der Versorger für diese 12 monatige Verlängerung den Preis erhöhen?
Der momentane Tarif des Gasversorgers für Neukunden ist in etwa gleich wie mein aktueller Tarif mit Preisgarantie.
Für Antworten wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Christoph Kappus

(Edit Evitel2004: Threadtitel ergänzt)
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 09:18:56 von Evitel2004 »

Offline berghaus

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Re: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2012, 18:32:10 »
@chrikap

Uns interessiert auch immer mal der Name des Versorgers und die Grund- und Arbeitspreise, sowie die Kündigungsfristen.

Wenn Du schon so mutig bist, Deinen eigenen Namen zu nennen, brauchst Du davor auch keine Scheu zu haben.

Deine Frage werden größere Experten im Forum als ich noch genauer beantworten.

Soweit ich das bisher verstanden habe, hast Du ein Sonderkündigungsrecht auch dann, wenn es nicht in den AGB steht.

Möglichweise dürfen dann sogar die Preise nicht erhöht werden, nicht mal wegen neuer oder erhöhter Umlagen, Abgaben usw.

berghaus 19.12.12

Offline chrikap

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Re: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2012, 23:05:54 »
Der Versorger heißt Grünwelt Energie. Ich habe den Tarif "grüngas 12".
Mein Tarif mit Preisgarantie bis 28.2.2013 beläuft sich auf 5,18 Cent/kwh Arbeitspreis und 283,11 € Grundpreis. Die Kündigungsfrist betrug 3 Monate. Bis auf die lange Kündigungsfrist kann ich über den Versorger eigentlich nichts negatives sagen. Er macht mir einen seriösen Eindruck. Zudem hat er soviel ich weiß, bei den neuen Verträgen die Kündigungsfrist auf 6 Wochen verkürzt. Habe halt gepennt. Ich wußte ja von der langen Kündigungsfrist.
Mich interessiert halt, wenn ich ab 1.3.2013 wesentlich mehr bezahlen müsste, ob ich dann per Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag rauskomme.

Gruß Christoph

Offline berghaus

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Re: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2012, 01:19:20 »
Über das Sonderkündigungsrecht, vor allem auch beim Strom wegen des EEG,  ist hier schon viel geschrieben worden, zu finden über "Suchen"

z.b. hier   http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17545.0.html


berghaus 20.12.12

Offline Didakt

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Re: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2012, 11:08:04 »
@ chrkap

Nachstehend ein Auszug aus den fraglichen AGB:

Zitat
§ 20 Beginn und Laufzeit des Vertrages, ordentliche Kündigung

1. Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Gasbelieferung des Kunden. Für Laufzeit, Kündigungsfrist und mögliche automatische Vertragsverlängerungen gelten im Übrigen die im Auftragsformular genannten Bedingungen, welche dem Kunden im Vertragsbestätigungsschreiben des Lieferanten erneut mitgeteilt werden. § 127 Absatz 2 BGB findet keine Anwendung. Der Lieferant soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen.

Generell steht Ihnen bei Preisanpassungen ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Bezüglich Ihrer speziellen Angelegenheit ist aber die Kündigungs-/Vertragsverlängerungsklausel Ihres Vertrages von Belang, die Sie hier einstellen sollten. Dann könnte Ihre Frage/Sachlage näher beurteilt werden.

Offline bolli

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Re: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie
« Antwort #5 am: 20. Dezember 2012, 13:59:31 »
Wenn ich das im Eingangsthread richtig gelesen/verstanden habe, interessiert chrkap vor allem/nur, ob er bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht hat. Ansonsten würde er bei gleichem Preis seinen Vertrag bis 02/2014 erfüllen wollen.

Offline Didakt

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Re: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie
« Antwort #6 am: 20. Dezember 2012, 16:10:23 »
@ bolli

Chrikap schreibt: „Für diese weiteren 12 Monate habe ich jetzt natürlich keine Preisgarantie mehr“ ...und... „Der momentane Tarif des Gasversorgers für Neukunden ist in etwa gleich wie mein aktueller Tarif mit Preisgarantie“.

Für mich stellt sich die Frage, ob er wirklich keine Preisgarantie mehr für das Anschlussjahr hat?
Denn gebräuchliche Kündigungsklauseln lauten in der Regel, z. B.:
„Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von…vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.“

Insofern dürfte ihm auch die vertraglich vereinbarte Preisgarantie für ein weiteres Jahr zustehen, da von keiner Partei gekündigt wurde. Es sei denn, eine wirksame Preisänderungsklausel lässt eine Anpassung des vertraglich vereinbarten Festpreises für das Anschlussjahr zu. Hoheitliche Abgaben/Umlagen lassen wir mal außen vor. Pacta sunt servanda!

Sollte der Versorger seine Preise anpassen können/dürfen, ist ein Sonderkündigungsrecht gegeben.

« Letzte Änderung: 20. Dezember 2012, 16:14:43 von Didakt »

Offline chrikap

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Re: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie
« Antwort #7 am: 20. Dezember 2012, 21:54:30 »
Hallo allerseits,

zuerst mal vielen Dank für die Antworten.
Grundsätzlich bin ich mit dem Versorger zufrieden und hätte nichts dagegen, noch ein Jahr bei ihm zu bleiben. Zumal sein aktueller Marktpreis wie schon geschrieben, ungefähr dem meines Tarifs mit Preisgarantie entspricht. Meine Befürchtung ist halt, dass bis zum 1.3.2013, dem Ende meiner Preisgarantie, der Versorger seine Preise erhöht hat und ich dann 12 Monate drin hänge.
Dass meine Preisgarantie weiter bestehen könnte wie von Didakt geschrieben, funktioniert wohl nicht, da in meinem Vertrag die Preisgarantie explizit auf 12 Monate begrenzt ist.
Das Blöde ist zudem, daß ich von meinem Vertrag keine AGB besitze, obwohl ich normalerweise jeden Zettel abhefte. Ich könnte nur auf der Homepage des Versorgers die AGB des aktuellen Tarifs runterladen. Ob die allerdings der meines Tarif entspricht ist fraglich.
Ich versuche morgen, eine AGB per Mail beim Versorger anzufordern und melde mich dann wieder.

Viele Grüße
Christoph Kappus
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2012, 22:06:15 von chrikap »

Offline Cremer

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Re: Grünwelt: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie
« Antwort #8 am: 21. Dezember 2012, 12:05:53 »
@Chrikap,

sofern bis Ablauf von 3 Monaten vor Vertragsende keine Kündigung oder Preiserhöhungsmitteilung vorliegt, kann man davon ausgehen, dass der Vertrag um ein Jahr mit der ursprünglichen Preisgarantie verlängert wird.

Sollte bis 6 Wochen vor Vertragsende eine Preismitteilung vorliegen ,so hat man Sonderkündigungsrecht.
MFG
Gerd Cremer
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Offline chrikap

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Re: Grünwelt: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie
« Antwort #9 am: 21. Dezember 2012, 13:04:20 »

sofern bis Ablauf von 3 Monaten vor Vertragsende keine Kündigung oder Preiserhöhungsmitteilung vorliegt, kann man davon ausgehen, dass der Vertrag um ein Jahr mit der ursprünglichen Preisgarantie verlängert wird.


@Cremer
Auch wenn die Preisgarantie im Vertrag explizit auf 12 Monate beschränkt wurde?
Damit wäre mir ja geholfen, da ich mit dem momentanen Preis des Versorgers durchaus zufrieden bin.


Sollte bis 6 Wochen vor Vertragsende eine Preismitteilung vorliegen ,so hat man Sonderkündigungsrecht.


Zum Verständnis.
Sollte ich doch wider Erwarten eine Preiserhöhung für die 12 monatige Vertragsverlängerung bekommen, habe ich Sonderkündigungsrecht. Richtig?

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß Christoph Kappus

Offline Cremer

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Re: Grünwelt: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie
« Antwort #10 am: 28. Dezember 2012, 12:38:39 »
Richtig, eine Preisänderung muss schriftlich erfolgen.
Sofern diese nicht rechtwirksam innerhalb dieser Frist erfolgt, bleibt der Preis konstant.
Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn eine Preisänderung zur Vertragsverlängerung erfolgt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline wechselprofi

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Re: Grünwelt: Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der Preisgarantie
« Antwort #11 am: 01. Februar 2013, 17:43:50 »
Bei Grünwelt/ gas.de gilt die eingeschränkte Preisgarantie bei den konventionellen Tarifen tatsächlich nur für die Erstlaufzeit. Dieses kann oder muss man bei den vom Verbraucherschutz "verteufelten" Pakettarifen freilich anders sehen, weil die Abnahme eines Paketes zu den angebotenen Konditionen m.E. eine Vertragslaufzeit impliziert.

 

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