Energiepreis-Protest > EVD - EnergieVersorgung Deutschland

Neuer Versorger - EVD Energieversorgung Deutschland GmbH

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bolli:
Hallo,
es scheint mal wieder einen neuen "Stern" am Himmel zu geben. Habe bei Verivox eben für meinen PLZ-Bereich einen Versorger "EVD" an der Spitzenposition gehabt. Da ich ihn nicht kannte, hab ich mal gegoo*lt und siehe da, die Firma "EVD - Energieversorgung Deutschland GmbH" hat ihren Sitz in Chemnitz unter der Adresse, unter der auch die Firma eg factory GmbH ihren Sitz hat, die wohl bisher auch Dienstleister für die Firmen, die zur Extraenergie GmbH Gruppe gehören (Prio, Hit etc), war/ist.
Geschäftsführer von EVD ist Dipl.-Ing. Thomas Stiegler, der diese Funktion auch bei eg factory inne hat. Das wird wohl kein Zufall sein.

Also aufgepasst.  ;)

Amazone:

--- Zitat von: bolli am 11. Dezember 2012, 09:48:06 ---Also aufgepasst.  ;)

--- Ende Zitat ---

Wohl wahr! Insbesondere auch auf Ziffer 8.1 der EVD-AGB:

--- Zitat ---Die Kündigung ist in Schriftform und ausschließlich per Briefpost mit einer Frist von  6 Wochen
zum Ende eines Monats vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit an folgende Adresse zu richten:
EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH, Postfach 09 75, 09009Chemnitz.
--- Ende Zitat ---

Wieder mal so eine miese Falle für Unerfahrene: Nehmen wir einmal an, die vereinbarte Vertragslaufzeit würde mit dem 31.12.2013 ablaufen. "Ein Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit" wäre dann der 30.11.2013. Wiederum 6 Wochen davor ergäbe als spätesten Termin den 19.10.2013, zu dem die Kündigung bei EVD eingegangen sein müsste, um noch als fristwahrend zu gelten.

Faktisch ergeben sich also rund 2,5 Monate Kündigungsfrist und nicht etwa 6 Wochen, wie der eilige Leser zu glauben geneigt ist!

Wieder mal versuchte Bauernfängerei par excellence!

Stromfraß:
Wenn mir aber diese Firma zusagt, habe ich doch keinen Anlass zu kündigen.
Wenn ich aber unzufrieden bin, kann ich doch auch ein halbes Jahr vorher kündigen.
Kündigungsfristen sind bei den einzelnen Versorgern sehr unterschiedlich, da muss man aufpassen.
Nur insofern ist der Hinweis von Amazone angebracht, dass man nochmals explizit auf Ziffer 8.1 der AGB hingewiesen wird.

wechselprofi:
@stromfraß: Es gibt keinen Sachgrund im Wechselprozess, eine solche de facto "variable" Kündigungsfrist zu formulieren, für die man fast einen Taschenrechner braucht. Die Absicht ist offensichtlich: "Viele Fristversäumnisse zu produzieren" ist auch ein Mittel, Deckungsbeitrag zu generieren. 

khh:

--- Zitat von: wechselprofi am 16. Oktober 2013, 17:21:21 ---... Die Absicht ist offensichtlich: "Viele Fristversäumnisse zu produzieren" ist auch ein Mittel, Deckungsbeitrag zu generieren.
--- Ende Zitat ---

So ist es, und wer so etwas versucht, der hat sich für mich als künftig möglicher Versorger schon selbst disqualifiziert!  >:(

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