Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erfahrungen für 2014  (Gelesen 19923 mal)

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Offline bolli

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Re: Erfahrungen für 2014
« Antwort #15 am: 11. März 2015, 09:02:19 »
Für mich ist nicht ersichtlich, dass „jeder Versorger“ (rechtlich unwirksame) Preiserhöhungen spätestens ab dem 2. Vertragsjahr derart exzessiv praktiziert, wie nicht wenige der sogen. „Discount-Anbieter“.

Wie Sie sehr genau wissen (zumindest traue ich Ihnen dieses Leseverständnis zu), habe ich DIESES auch nicht behauptet !!!  >:(

Und bzgl. Ihrer letzten farblich von mir hervorgehobenen Aussage habe ich aufgrund gemachter Erfahrungen doch erhebliche Zweifel, ob das mit dem „nachvollziehen“ und dem „können“ einer einigermaßen stringenten Umsetzung wirklich so ist.
Das Verfahren ist sehr oft beschrieben. Man muss halt nur mal ein wenig lesen in den Threads. Wer dieses nicht tut, darf sich auch nicht beklagen.

Allerdings finde ich auch, dass man seitens des BdEV zumindest ein Musterschreiben in Bezug auf die Mitteilung des letzten Zählerstandes (unmittelbar nach Vertragsende) in Verbindung mit einem Hinweis auf gewisse gesetzliche Vorgaben bezgl. Fristen und der Möglichkeit der Einschaltung der Schlichtungsstelle in diesem Forum akzeptieren könnte, damit nicht schon an dieser Stelle Fehler gemacht werden. Das würde sicher einigen Beratungsbedarf im Nachgang abfedern helfen.

Offline khh

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Re: Erfahrungen für 2014
« Antwort #16 am: 11. März 2015, 12:00:47 »
Für mich ist nicht ersichtlich, dass „jeder Versorger“ (rechtlich unwirksame) Preiserhöhungen spätestens ab dem 2. Vertragsjahr derart exzessiv praktiziert, wie nicht wenige der sogen. „Discount-Anbieter“.
Wie Sie sehr genau wissen (zumindest traue ich Ihnen dieses Leseverständnis zu), habe ich DIESES auch nicht behauptet !!!  >:(

Und ich hab nicht geschrieben, dass SIE "DIESES" behauptet haben. Aber Sie schreiben manchmal wenig konkret, sodass dann nicht deutlich wird, was der wesentliche Unterschied ist auf den es letztlich ankommt !  :(
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bolli

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Re: Erfahrungen für 2014
« Antwort #17 am: 12. März 2015, 08:34:52 »
Und ich hab nicht geschrieben, dass SIE "DIESES" behauptet haben. Aber Sie schreiben manchmal wenig konkret, sodass dann nicht deutlich wird, was der wesentliche Unterschied ist auf den es letztlich ankommt !  :(
Ich habe SEHR KONKRET geschrieben, dass wohl FASt ALLE Preisanpassungsklauseln, die von jeglichen Versorgern derzeit verwendet werden (und nicht nur die der "Discount-Anbieter") wohl nicht wirksam sind (so die AGB überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen wurden), da sie den Anforderungen, die der BGH an solche Klauseln stellt, nicht genügen. Von daher ist es völlig unerheblich, WER seine Preise wann auch immer erhöht, da diese Erhöhung wohl angreifbar ist. Ob man dieses dann tut, ist jedem seine eigene Sache.  Ich hoffe, es ist jetzt deutlich geworden, worauf es ankommt !

Offline khh

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Re: Erfahrungen für 2014
« Antwort #18 am: 12. März 2015, 12:56:50 »
... dass wohl FASt ALLE Preisanpassungsklauseln, die von jeglichen Versorgern derzeit verwendet werden (und nicht nur die der "Discount-Anbieter") wohl nicht wirksam sind ..., da sie den Anforderungen, die der BGH an solche Klauseln stellt, nicht genügen. Von daher ist es völlig unerheblich, WER seine Preise wann auch immer erhöht, da diese Erhöhung wohl angreifbar ist. Ob man dieses dann tut, ist jedem seine eigene Sache.  Ich hoffe, es ist jetzt deutlich geworden, worauf es ankommt !

Dass fast alle Preiserhöhungen aus verschiedenen Gründen rechtlich angreifbar sind, hatte ich in meiner Antwort #6 auch geschrieben. Aber hier im Forum oder z.B. bei 'ReclaBox' ist nachzulesen, dass die meisten Verbraucher das nicht wissen oder mit einem stichhaltigen Widerspruch kaum klarkommen (mal ganz abgesehen von den sicherlich nicht wenigen Fällen, wo schon die Verbrauchsabrechnung eine Herausforderung ist und diese gar nicht geprüft wird oder "Unstimmigkeiten" nicht erkannt werden).

Daher kommt es auf diese rechtliche Möglichkeit mMn eher nicht an und Aussagen von sachkundigen Verbrauchern (bspw. von @bolli in Antwort #5), dass die sogen. "Billigheimer" durchaus machbar sind, wenn man sich an gewisse (den meisten Verbrauchern aber offensichtlich nach wie vor nicht bekannte :() Vorgaben hält, sind m.E. ebenso wenig hilfreich. Die vielfach gemachten wenig positiven "Erfahrungen" führen sonst nur dazu, dass Verbraucher verunsichert sind und weniger gewechselt wird.

Um bestimmten "Machenschaften" mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit von vornherein aus dem Weg zu gehen, sind für Haushaltskunden vielmehr Orientierungshilfen für die Anbieterwahl sowie für Wechselkonzepte nützlich, wie das der Bund der Energieverbraucher e.V http://www.energieanbieterinformation.de/ oder bspw. auch der Bezahlbare Energie e.V. www.bezahlbare-energie.de anbieten, und zwar ohne eigenes kommerzielles Interesse. 

Es wäre schön, wenn Letzteres von so manchem "Wechsel-Profi" künftig nicht wieder in Frage gestellt würde.
Die Experten können es ja gerne für sich selbst mit (vermeintlich) besonders billige "Discounter" versuchen ;).   
« Letzte Änderung: 12. März 2015, 22:43:53 von khh »
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