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Autor Thema: Preiserhöhungen ab 1.7.2015  (Gelesen 9135 mal)

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Offline Endverbraucher

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Preiserhöhungen ab 1.7.2015
« am: 29. April 2015, 19:54:19 »
Heute habe ich die neuen Preise nach Ablauf des 1. Jahres per 1.7.2015 erhalten:

bisher:              -,2498 €/Kwh und 6,36 € p.Monat
ab 1.7.2015      -,3180   "        und 6,36   "                 =  27,3 % !!!!

Also wieder mal verabschieden.

Offline bolli

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Re: Preiserhöhungen ab 1.7.2015
« Antwort #1 am: 30. April 2015, 08:17:46 »
Das ist leider das Los, was man bei dieser Art Anbieter hat. Nicht nur, dass der Bonus im 2. Jahr nicht mehr gewährt wird und so schon für eine deutliche Verteuerung im 2. Jahr führt, wenn man schon mal dabei ist, erhöhen diese Anbieter meist auch noch gleich den Preis und hoffen auf Kunden, die die (oftmals versteckten) Preisanpassungsmitteilungen nicht lesen.

Übrigens dürfte es mit der Wirksamkeit der Preiserhöhung wahrscheinlich schlecht bestellt sein, wenn man diese rechtlich angreift, denn die Preisanpassungsklauseln in den AGB der Sonderverträge sind fast immer, wenn sie denn überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, rechtlich nicht haltbar, da sie zumeist den Anforderungen an die §§ 305. 307 BGB, die der BGH mittels seiner Rechtsprechung entwickelt hat, nicht genügen.

Würde für Sie heißen, Sie könnten auch weiterhin auf eine Belieferung von Strom zu den ursprünglich vereinbarten Preisen bestehen, müssten aber wohl Widerspruch gegen die Preisanpassung einlegen,  die Lastschrift aufkündigen und eine eigene Rechnung aufmachen (auf der Basis des letztjährigen Verbrauchs und mit den vereinbarten Ursrungspreisen, um den neuen Abschlag zu berechnen) und diese anschließend immer manuell überweisen.
Da Ihre Preise ohne Bonus nicht besonders attraktiv sind, stellt sich die Frage, ob sich das lohnt. In vielen Fällen versucht der Anbieter eh, für diesen Fall den Kunden von sich aus zu kündigen. Und hier kommen Sie dann meist nur mit einer Klage raus, da Sie bei der Anbieterkündigung und seiner Mitteilung an den Netzbetreiber ohne neuen Anbieter in die Grundversorgung fallen und dort die höheren Preise bezahlen müssen. Freiwillig nimmt Sie der alte Anbieter da nicht mehr auf.

Insofern sollten Sie möglicherweise tatsächlich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich einen neuen Anbieter suchen. Sie können sich ja mal bei www.bezahlbare-energie.de   schlau machen, was es für Wechselkonzepte gibt und worauf zu achten ist.

Dazu gibt es auf der Seite www.energieanbieterinformation.de auch Informationen zu einzelnen Anbietern, die manchmal eine  bessere Einsortierung des Anbieters erlauben. Die Seite ist noch im Aufbau und enthält noch nicht alle Energieanbieter. Aber einige, vor allem "schwarze Schafe" sind da schon bei.

 

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