... wollen Sie meine Meinung ?? Die stecken alle unter einer Decke !
Wohl eher nicht, aber häufig wird dort schlampig gearbeitet und es gibt reichlich "schwarze Schafe" in dieser Branche, leider.
Daher gilt ganz besonders gegenüber EnergieVersorgern: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist (viel) besser" !
IHR aus 2009/1010 resultierendes Problem ist allerdings ganz wesentlich "hausgemacht".
von cookiee: Zählerstandmeldungen an den Netzbetreiber hat es gegeben, jedoch in unregelmäßigen Abständen, die Ablesetermine haben ja eh nichts mit den Fs. Vertragsterminen zu tun.
Und daraus lernen wir
:
1. bei einem Versorgerwechsel am Stichtag
selbst ablesen und den Zählerstand dem Netzbetreiber sowie beiden Versorgern mitteilen;
2. wenn Ablesetermin des Netzbetreibers und "Vertragstermin" des Versorgers nicht übereinstimmen, dann zum abweichenden "Vertragstermin"
nochmals selbst ablesen und den Zählerstand an den Versorger sowie Netzbetreiber übermitteln.
Nachtrag:
@ cookiee, klären Sie mit Ihrem Anwalt, ob dessen Kostenrechnung von Flexstrom einzufordern/zu erstatten ist. Begründen Sie das mit Ihrem nachweislichen Bemühen im Frühjahr 2011 um Aufklärung der
offensichtlich nicht plausiblen in 2009 und 2010 abgerechneten Verbräuche, der diesbzgl. ausgebliebenen Mitwirkung von Flexstrom sowie deren dann 1 1/2 Jahre auch nicht mehr erfolgten Geltendmachung angeblicher Forderungen.