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Autor Thema: FlexStrom / Sonderkündigung?  (Gelesen 14342 mal)

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Offline nanibird

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FlexStrom / Sonderkündigung?
« am: 05. Dezember 2012, 10:29:50 »
Hallo. Im Vorneherein erst einmal eine Entschuldigung - ich habe versucht mich auf der Seite selbst schlau zu machen, blicke aber überhaupt nicht durch. Ich hoffe, hier ist jemand gewillt mir zu helfen, auch, wenn ich mich jetzt vielleicht doof anstelle.

Ich bin also bei FlexStrom, leider, und habe dieses Jahr meine 6-Wöchige Kündigungsfrist verpasst. Nun hatte ich gehofft, für die Preiserhöhung zum 1.1.2013 das Sonderkündigungsrecht zu nutzen machen zu können, aber eine Ankündigung der Preiserhöhung durch FlexStrom kam nicht - die Dokumente zur Ansicht stehen aber angeblich schon seit dem 2.11 zur Ansicht bereit, nur habe ich keine Mitteilung darüber erhalten (die Dokumente hab ich heute durch Zufall entdeckt). Nun hab ich in den AGB gestöbert und das hier gefunden:

"Wenn Sie keine oder eine eingeschränkte Preisgarantie gebucht haben, kann FlexStrom künftige Änderungen der Umsatzsteuer und der Stromsteuer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Form einer Preisanpassung an Sie weitergeben. Eine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für Sie besteht in diesem Fall nicht. Bei einer Senkung oder einem Wegfall der vorgenannten Steuern ist FlexStrom ebenfalls zur entsprechenden Anpassung der Preise verpflichtet. FlexStrom wird Sie über die angepassten Preise in geeigneter Weise informieren, z. B. mit der Jahresrechnung. S. 1 bis 3 gelten entsprechend für die Umlage nach § 19 StromNEV, Konzessionsabgaben, gesetzlich veranlasste Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie sonstige Steuern, Abgaben oder gesetzlich veranlasste Mehrbelastungen, mit der die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss zusätzlich belegt wird, mit der Maßgabe, dass Ihnen solche Änderungen mit einer Frist von 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt werden und FlexStrom Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewährt, welches Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Preisanpassung schriftlich ausüben können."

Ich muss zugeben, ich habe keine Ahnung, was mir da gesagt wird. Es besteht keine Ankündigungsfrist oder ein Sonderkündigungsrecht, aber dann doch? Welches von beidem trifft zu? Und was davon betrifft mich, wo ich doch keinerlei Benachrichtigung erhalten habe?

Hier nochmal der Großteil des "Informationsblatts" zu der Preiserhöhung.

"Die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)
Dies sind Mehrkosten für die Förderung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. Solaranlagen,
Windkraftanlagen etc.). Wir als Ihr Energieversorger müssen Ihnen die Umlage in voller Höhe berechnen und für Sie
abführen. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Preissteigerung rund 47 Prozent. Der Anteil der EEG-Umlage 2013
erhöht sich damit für alle Verbraucher um 2,0052 ct/kWh brutto auf 6,2796 ct/kWh, inkl. 19 % Umsatzsteuer.

Die Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Sie dient zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. KWK-Anlagenbetreiber haben Anspruch auf Zahlung von
Fördersätzen für den erzeugten Strom. Die KWK-Umlage steigt zum 1. Januar 2013 um mehr als 5000 Prozent, Ihr
Strompreis erhöht sich daher um 0,1475 ct/kWh brutto, inkl. 19 % Umsatzsteuer.

Die Umlage zur Förderung der stromintensiven Industrie (§19-Umlage)
Industrieunternehmen mit hohem Stromverbrauch können sich von den Kosten der Netznutzungsentgelte befreien
lassen, die dann auf alle anderen Verbraucher als sogenannte §19-Umlage abgewälzt werden. Auch diese Umlage
müssen wir genau wie alle anderen Stromanbieter für Sie abführen. Für das Jahr 2013 ist die Umlage um rund 117
Prozent gestiegen, das entspricht einem Betrag von 0,2118 ct/kWh brutto, inkl. 19 % Umsatzsteuer.

Zusammenfassend bedeutet das für Sie: In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des § 41 Abs. 3 EnWG müssen
wir Ihren Strompreis ab dem 1. Januar 2013 wegen der geänderten Abgaben moderat um 0,0236 Euro/kWh brutto
erhöhen (netto 0,0198 Euro/kWh, zzgl. 0,0037 Euro/kWh Umsatzsteuer). Sie können ganz leicht und transparent
nachvollziehen, dass wir die Abgabenänderung exakt und ohne jeden Aufschlag an Sie weitergeben. Ihre Rechte aus
§ 41 Abs. 3 EnWG bleiben selbstverständlich unberührt. Falls Sie eine erweiterte Preisgarantie zu Ihrem Tarif gebucht
haben, übernimmt FlexStrom alle Erhöhungen für Sie."


Ich weiß, es erscheint nicht so dringlich, aber ich bin Schülerin, lebe von Hartz IV und muss für meinen Ein-Personen-Haushalt 47 Euro Strom im Monat bezahlen. Wenn es irgendeine Möglichkeit gibt von diesem Schundverein wegzukommen, oder wenigstens einer noch höheren Stromrechnung zu entgehen... naja, ich bin für jede Hilfe dankbar jedenfalls. Und tut mir Leid für die Wall-of-Text!

Offline khh

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Re: FlexStrom / Sonderkündigung?
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2012, 13:36:45 »
Ich muss zugeben, ich habe keine Ahnung, was mir da gesagt wird. Es besteht keine Ankündigungsfrist oder ein Sonderkündigungsrecht, aber dann doch? Welches von beidem trifft zu? Und was davon betrifft mich, wo ich doch keinerlei Benachrichtigung erhalten habe?

@ nanibird,
wer "Lock-Geschäftsmodelle" (z.B. 25% Bonus im 1. Jahr) von Anbietern wie FlexStrom (trotz diverser Warnungen!) ordert und dann auch noch den Kündigungstermin verpasst, dem ist eigentlich kaum noch zu helfen!  ::)

Zu Ihrer Frage bzgl. der AGB:
Keine Ankündigungsfrist, keine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit und eine Info z.B. erst mit der Jahresrechnung soll gelten bei Weitergabe von Änderungen der Umsatz- und Stromsteuer (Anmerkung: Diese Steuern ändern sich nicht zum 1.1.2013).
Das selbe ("Satz 1 bis 3") soll entsprechend gelten für die EEG-Umlage etc., wobei solche Änderungen 6 Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt werden und ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Benachrichtigung schriftlich ausgeübt werden kann.

Da Ihnen keine Benachrichtigung über eine Preisänderung mit Hinweis auf Ihr Sonderkündigungsrecht zugegangen ist, müssten Sie m.E. nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht haben (ohne Einhaltung einer Frist, also fristlos)  -  siehe z.B. hier: Schlichtungsempfehlung oder § 41 Abs. 3 EnWG oder Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2009/72 der EU, Anhang I .

Das OLG Düsseldorf [Urteil v. 13.06.12 - Az. VI 2 U (Kart) 10/11] geht sogar davon aus, dass die Preisänderung unwirksam ist, wenn der Versorger nicht zugleich mit der Preisänderungsmitteilung über das Sonderkündigungsrecht unterrichtet, was bedeuten müsste, dass der Vertrag zu den alten Konditionen weiter bestehen bleibt.

Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline mauszuhaus

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Re: FlexStrom / Sonderkündigung?
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2012, 15:10:43 »
@khh
Vielen Dank für diese klare und präzise Zusammenfassung!
Ob und wie man danach handeln möchte, ist natürlich ein eigenes Kapitel.
Was braucht  der Mensch? Erde, Wasser, Luft und Sonne!
Spekulation mit den Gütern der Daseinsvorsorge ist sittenwidrig.

Offline nanibird

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Re: FlexStrom / Sonderkündigung?
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2012, 16:55:03 »
Von mir ebenfalls ein riesengroßes Dankeschön! Und ja, die Asche nehm ich auf mein Haupt :-[ Zu meiner Verteidigung, es war mein erstes Mal und da standen sie noch bei Verivox. Lenkt natürlich alles nicht davon ab, dass ich hätte recherchieren sollen.

Ich habe jetzt schriftlich gekündigt, über Fax und eMail - wie es weiter geht werde ich wohl sehen müssen, es wäre eine Riesenlast von meinen Schultern, da loszukommen.


Und nochmal danke.

Offline khh

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Re: FlexStrom / Sonderkündigung?
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2012, 17:11:21 »
@ nanibird

Ok, wenn FlexStrom die Sonderkündigung nicht akzeptiert, dann melden Sie sich wieder.
Ich denke, dass Sie hier auch dazu weitere Tipps bekommen.

Welchen neuen Stromversorger favorisieren Sie denn ?
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Offline ronnyjahn

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Re: FlexStrom / Sonderkündigung?
« Antwort #5 am: 10. Dezember 2012, 02:49:23 »
Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: das Sonderkündigungsrecht besteht natürlich nur, wenn FlexStrom tatsächlich den Arbeitspreis erhöht. Wenn bislang keine entsprechende Ankündigung erfolgt ist, gehe ich eher davon aus, dass FlexStrom die Preise zum 01.01.2013 nicht erhöhen wird. Dann besteht natürlich auch kein Sonderkündigungsrecht.


Offline khh

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Re: FlexStrom / Sonderkündigung?
« Antwort #6 am: 10. Dezember 2012, 11:01:50 »
Wenn bislang keine entsprechende Ankündigung erfolgt ist, gehe ich eher davon aus, dass FlexStrom die Preise zum 01.01.2013 nicht erhöhen wird.

Davon gehen Sie doch nicht wirklich aus, oder? In anderen Threads wird von FlexStrom-Kunden jedenfalls berichtet, dass die Preise zum 01.01.2013 erhöht werden und wohl nicht über das Sonderkündigungsrecht informiert wurde!?

Ich könnte mir vorstellen, dass FlexStrom "bemüht" ist, Sonderkündigungen zu vermeiden und dass manche Kunden die Preiserhöhung erst in der Jahresabrechnung feststellen werden (sofern das Geschäftsmodell nicht bereits vorher am Ende ist - siehe z.B. Thema "Flexstrom unter Beobachtung" und vgl. Teldafax!).  :o

 
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Offline nanibird

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Re: FlexStrom / Sonderkündigung?
« Antwort #7 am: 10. Dezember 2012, 18:18:49 »
Tut mir Leid, habe es total verpeilt zu antworten!

@khh: Ich werde wohl erstmal zurück zum Grundversorger (Vattenfall)... ich habe versucht nach etwas zu suchen, bei dem ich auch tatsächlich am Preis sparen würde, aber irgendwie scheint mit keinem Versorger alles recht zu sein. Bin sehr verunsichert, haha.

@ronnyjahn: Vielleicht war ich im Originalpost nicht deutlich genug, tut mir Leid. Auf der Seite von FlexStrom, im Kundenbereich, gab es eine Ankündigung zur Strompreiserhöhung zum Download und das laut Datum im Titel des Dokuments seit dem 2.11, aber ich wurde nicht informiert, dass dieses Dokument zur Verfügung steht.

Offline nanibird

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Re: FlexStrom / Sonderkündigung?
« Antwort #8 am: 17. Dezember 2012, 13:45:06 »
Hallo nochmal, ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich einen Doppelpost mache - wollte die Antwort von FlexStrom posten.


Sehr geehrte Frau ******,

schade, dass Sie nicht weiter von unseren günstigen Strompreisen profitieren wollen. Als unabhängiger Energieversorger bemühen wir uns stets, einen optimalen Strompreis für Sie zu erzielen. FlexStrom steht dafür, dass Energie in Deutschland auf Dauer bezahlbar bleibt.

Mit Ihrem Schreiben vom 05.12.2012 haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie das Vertragsverhältnis mit FlexStrom beenden wollen. Wir bedauern dies und freuen uns, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder für unseren günstigen FlexStrom entscheiden.

Leider haben Sie uns Ihren Kündigungswunsch erst sehr spät mitgeteilt. Im Rahmen eines Lieferantenwechsels sind wir jedoch wie alle Marktteilnehmer an bestimmte Fristen gebunden. Deshalb können wir die Einstellung Ihrer Belieferung nicht mehr zum 31.12.2012 umsetzen. 

Ihre Belieferung endet zum nächstmöglichen Termin. Dies ist voraussichtlich der 03.01.2013. Die Belieferung erfolgt bis dahin zu den bisherigen Konditionen. Das tatsächliche Lieferende muss allerdings noch durch den lokalen Netzbetreiber bestätigt werden. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum Vertragsablauf mit.

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Ich muss zugeben den letzten Teil versteh ich nicht ganz, aber ich bin erstmal einfach froh, dass sie die Kündigung angenommen haben, auch wenns dann halt erst zum 3.1 ist   ???

Offline bolli

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Re: FlexStrom / Sonderkündigung?
« Antwort #9 am: 17. Dezember 2012, 14:52:23 »
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Ihre Belieferung endet zum nächstmöglichen Termin. Dies ist voraussichtlich der 03.01.2013. Die Belieferung erfolgt bis dahin zu den bisherigen Konditionen. Das tatsächliche Lieferende muss allerdings noch durch den lokalen Netzbetreiber bestätigt werden. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum Vertragsablauf mit.

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Ich muss zugeben den letzten Teil versteh ich nicht ganz, aber ich bin erstmal einfach froh, dass sie die Kündigung angenommen haben, auch wenns dann halt erst zum 3.1 ist   ???
Was verstehen Sie nicht, dass mit dem Netzbetreiber, der zustimmen muss ? Bedeutet einfach, dass es neben Ihrem Lieferanten noch einen weiteren "Mitspieler" gibt, von dem Sie nur normalerweise nicht merken, nämlich denjenigen, der bei Ihnen das Versorgungsnetz betreibt. Dieser sorgt auch dafür, dass es für Ihren Anschluss nur genau einen Liefervertrag gibt. Und bei dem muss sich ein neuer Lieferant anmelden, wenn er Sie zukünftig beliefern will und der Netzbetreiber schaut, ob Ihr Anschluss zu diesem Zeitpunkt "frei" ist.

Unüblich ist nur die Beendigung zum 03.01., da üblicherweise solche Wechselprocedere zum Monatsende (Beendigung  eines Vertrages) bzw. Monatsanfang (Beginn der Lieferung durch einen neuen Lieferanten) laufen. Sie sollten nun sehen, dass Sie möglichst zum 01.02.13 einen neuen Lieferanten finden (ggf. wird auch dieses schwierig, da diese oft 6 Wochen Vorlauf standardmäßig haben) und sollten Ihrem Grundversorger (der Sie in der Zeit bis zu einem Wechsel zu einem neuen Lieferanten mit Energie versorgt) mitteilen, dass Sie einen neuen Lieferanten haben/sich drum bemühen und Sie solange nur in der ERSATZVERSORGUNG eingestuft werden wollen. Da kommen Sie innerhalb von 3 Monaten ohne Kündigungsfrist wieder raus. Bei der Grundversorgung haben Sie eine Kündigungsfrist bzw. müssen überhaupt kündigen, was Sie in der Ersatzversorgung nicht müssen.

 

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