Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
EU- Kommission greift EEG und § 19 Abs. 2 StromNEV als unzulässige Beihilfen an
RR-E-ft:
Zunächst ging es um die insbesondere auch vom Bund der Energieverbraucher kritisierten Ausnahmen für Großverbraucher.
Nun könnte es um das EEG insgesamt gehen.
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/eeg-eu-kommission-greift-deutsche-energiepolitik-an/7455210.html
Zu recht noch kritischer geht man mit der völligen Befreiung der Stromfressser von den Netzentgelten gem. § 19 Abs. 2 Strom NEV ins Gericht.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verguenstigungen-beim-strompreis-bonbon-fuer-die-industrie-1.1536632
superhaase:
Das hat die EU-Kommission wohl durchaus Recht.
Das käme der FDP wohl auch gerade recht.
Es ist schon schlau: Erst das EEG zu einem Industriebeihilfegesetzt umbauen, um es dann von der EU als unzulässige Beihilfe einfach abschaffen zu lassen.
Die FDP wird wohl doch unterschätzt. Sie liefert hier vielleicht noch ihr Meisterstück ab, bevor sie nächstes Jahr selbst abgeschafft wird. ;)
egn:
In dem Text wird ja auch ein indirekt ein alternativer Weg aufgezeigt. Das EEG von 2001 war keine Subvention. Man geht also einfach auf den Stand des EEG von 2001 zurück, natürlich mit entsprechend angepasster Vergütungshöhe, und schon hätte man wieder eine vernünftige Lösung.
Ich würde das nur begrüßen, denn die vielen Ausnahmen haben tatsächlich den ursprünglichen Gedanken hinter dem Stromeinspeisegesetz und dem EEG pervertiert.
tangocharly:
Wie muß man sich das mit den 2.500 km Stromautobahnen, die jetzt gebaut werden sollen denn vorstellen ?
Obwohl ich kein Techniker bin, leuchtet mir schon ein, dass man die Off-shore-Anlagen ans Binnennetz anschließen muß und dafür entsprechende Kapazitäten braucht.
Aber dass es im Binnennetz keine ausreichenden Kapazitäten haben soll, die bisher von den Atom- und sonstigen Dreckschleudern befeuert wurden, das ist doch schon erklärungsbedürftig.
Haben die großen Vier Krokodile in der Vergangenheit ihre Hochspannungsleitungen vergammeln lassen, die sie sich von den Stromverbrauchern teuer bislang bezahlen haben lassen ??
Verfügen die bestehenden Atommeiler nur über Hochspannungsleitungen, die in einem Radius von bis ca. 250 km um sie selbst herum ausgebaut sind. Und dahinter hat Einer gefehlt, der zwischen den Leitungen des Neckarwestheimer und des Grundremminger Meilers einen Knoten geknüpft hat ??
Wohin haben sich die Überlegungen zum Stromnetz der Deutschen Bahn AG verflüchtigt ?? Hält die Bahn nur die Hand auf, wenn es um Kopf(lose) Bahnhöfe geht; beim Gemeinwohl aber, da dreht man sich in den Windschatten ??
RR-E-ft:
@tangocharly
Die Frage des Netzausbaus und der Netzverstärkung wie auch die Frage Bahnstromnetz (siehe hierzu Monitoringbericht 2012, S. 50 - 59 ff.) ist keine Frage der europarechtlichen Zulässigkeit und Wirksamkeit des aktuellen EEG und des § 19 Abs. 2 StromNEV.
Es war vor Geltung des EEG nicht vorgesehen, dass etwa in Brandenburg oder Schleswig- Holstein massenhaft Windkraftanlagen errichtet, an das Netz angeschlossen werden und in dieses Strom einspeisen, der dort vor Ort nicht auf entsprechende Nachfrage trifft und deshalb von dort zu entfernten Verbrauchszentren transportiert werden muss.
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