Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
EU- Kommission greift EEG und § 19 Abs. 2 StromNEV als unzulässige Beihilfen an
Wolfgang_AW:
Deutschland klagt vor EuGH wegen Beihilfe
--- Zitat ---Ein alter Machtkampf zwischen Bundesregierung und EU-Kommission geht in eine neue Runde. Deutschland hat vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Es geht um das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). "Wir haben fristgerecht Klage vor dem EuGH eingereicht, um die Grundsatzfrage zu klären, ob das EEG eine Beihilfe ist", sagte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, SPIEGEL ONLINE.
--- Ende Zitat ---
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
PLUS:
--- Zitat von: Wolfgang_AW am 17. Februar 2015, 11:26:58 ---Deutschland klagt vor EuGH wegen Beihilfe
--- Ende Zitat ---
Unabhängig vom emotionsgeladenen Thema "EEG-Energiewende" könnte jede EU-Kommission und jede Administration einpacken, wenn ein solches Konstrukt zulässig wäre. Die Klärung ist überfällig. Sollte die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof Erfolg haben, könnte jede Regierung so EU-Recht leicht umgehen. Dann kann man das gleich als Makulatur in die Tonne werfen.
Die Bundesbürger fördern den Ausbau der erneuerbaren Energien über Aufschläge auf ihre Stromrechnung ja nicht freiwillig. Sie werden per Gesetz und Verordnung zur Beihilfe gezwungen und der Staat sorgt mit seiner Administration für das Abkassieren bei den Verbrauchern und die Umverteilung an die Nutzniesser. Es findet mit diesem Konstrukt eine staatlich sanktionierte jährliche Förderung oder Beihilfe in zweistelliger Millardenhöhe statt. Dass man das Umlage nennt ändert nichts am Fakt.
Geht es um den Staatssäckel, kennt der Gesetzgeber sehr wohl den Umgehungstatbestand z.B.:
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__42.html
Wolfgang_AW:
Die EU-Kommission ist der Bundesregierung in weiten Teilen entgegengekommen, denn einzelne Teile des EEG 2012 als auch des EEG 2014 sind bereits in dem Ende 2014 abgeschlossenen Beihilfeverfahren als Richtlinienkonform erklärt worden.
Kommission genehmigt EEG 2012 mit Teilrückforderung und Regeln für Schienenverkehr im EEG 2014
--- Zitat ---Die Europäische Kommission hat nach eingehender Prüfung heute (Dienstag) [25.11.2014] entschieden, dass Beihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien, die im Rahmen des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2012 gewährt wurden, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Zudem hat die Europäische Kommission heute grünes Licht für eine Teilbefreiung für Bahnunternehmen von der EEG-Umlage unter dem EEG 2014 gegeben.
...
Die Kommission bestätigte, dass die Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen des EEG 2012 mit den Umweltschutzleitlinien von 2008 im Einklang steht, insbesondere weil nur die bei der Erzeugung erneuerbaren Stroms anfallenden Mehrkosten, die über den Marktpreis für Strom hinausgingen, ausgeglichen wurden.
...
Die Teilbefreiungen für stromintensive Unternehmen auf der Grundlage des EEG 2012 waren zum größten Teil mit den neuen Umweltschutz- und Energieleitlinien vereinbar, die seit dem 1. Juli 2014 gelten.
...
Einigen stromintensiven Unternehmen wurden jedoch Teilbefreiungen gewährt, die über die im Anpassungsplan festgelegten Grenzen hinausgehen. Diese zusätzlichen Ermäßigungen verschafften den Empfängern einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern und verstoßen somit gegen die EU-Beihilfevorschriften. Daher müssen sie auch zurückgezahlt werden.
...
Das EEG in der Fassung von 2014 trat am 1. August 2014 in Kraft. Die Europäische Kommission hatte es im Juli nach Prüfung anhand der neuen Umweltschutz- und Energieleitlinien genehmigt
--- Ende Zitat ---
Hervorh. durch Wolfgang_AW
EU-Kommission genehmigt EEG-Sonderregelungen
--- Zitat ---Kommt sie zu der Auffassung, dass staatliche Förderungen rechtswidrig gewährt wurden, wird der Mitgliedstaat verpflichtet, diese Beihilfen bei den begünstigten Unternehmen zurückzufordern. Für einen kleinen Teil der Befreiungen ist das jetzt der Fall; die Empfänger müssen Beträge zurückzahlen. Diese Rückforderungen beziehen sich nur auf die Jahre 2013 und 2014. Es handelt sich dabei um vergleichsweise kleine Beträge und betrifft zudem nur einige Hundert der mehr als 2.000 Unternehmen, die in diesem und letztem Jahr bei der EEG-Umlage begünstigt waren. Nach den beihilferechtlichen Grundsätzen der EU müssen jetzt zuerst die gewährten Vorteile rückabgewickelt werden, bevor künftige Förderungen gewährt - das heißt, die Bescheide für die Besondere Ausgleichsregelung 2015 verschickt - werden können.
--- Ende Zitat ---
Infopapier von Beihilfen mit dem alten EEG 2012
--- Zitat ---Insgesamt hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, dass es sich beim EEG-Umlagesystem und damit auch bei der Besonderen Ausgleichsregelung nicht um eine Beihilfe handelt. An dieser Rechtsauffassung hat sich nichts geändert. Die Bundesregierung behält sich vor, diese Rechtsauffassung auch auf dem Klageweg vor den europäischen Gerichten weiterzuverfolgen.
--- Ende Zitat ---
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
PLUS:
--- Zitat von: Wolfgang_AW am 17. Februar 2015, 17:34:20 ---Kommission genehmigt EEG 2012 mit Teilrückforderung und Regeln für Schienenverkehr im EEG 2014
EU-Kommission genehmigt EEG-Sonderregelungen
--- Ende Zitat ---
Ist das jetzt zur Freude für die gemeinen Verbraucher? Pro Kommission oder pro Wirtschaftsministerium? Wie ist die Verbraucherposition? Pro Subvention, pro Nutzniesser oder pro faire Finanzierung, pro Verbraucher und fairen Wettbewerb? ? ? ?
--- Zitat ---"Die Kommission wird ihre Beihilfe-Entscheidung zum EEG 2012 vor Gericht verteidigen", erklärte ein Sprecher in Brüssel. "Wir sind in der Entscheidung zu dem Schluss gekommen, dass das EEG 2012 mit staatlichen Beihilfen verbunden ist", erläuterte er. So habe Deutschland im Rahmen des EEG eine Umlage eingeführt, "um mit diesen staatlichen Mitteln die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen zu fördern". Außerdem seien "staatliche Stellen in die Überwachung des Systems" eingebunden.
In der EU sind Subventionen generell verboten. Bei Entscheidungen über solche Fälle prüft die EU-Kommission, ob es sich um Staatshilfen handelt, und dann gegebenenfalls, ob diese als Ausnahmen rechtmäßig sind.
Die Klärung der Beihilfe-Frage in Sachen EEG durch den EuGH wird voraussichtlich Jahre dauern. Nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums liegt die durchschnittliche Verfahrenslänge bei solchen Klagen bei etwa vier Jahren.
--- Ende Zitat ---
Na dann weiter mit der Umverteilung, mindestens für die nächsten vier Jahre. Egal wie, zurück gibt es für die gebeutelten Verbraucher so oder so sicher nichts. ;)
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