Care Energy senkt den Preis noch am selben Tag auf 11,40 Cent/kWh.
Der Preis deckt sich immer noch nicht mit den Angebotsunterlagen - siehe meine Rechnung auf der letzten Seite.
Irgendwie rechnet Care Energy scheinbar die "Trading Fee" von 1 Ct. / kWh netto nicht ein, die aber laut Angebotsunterlagen fällig wird. Ich kam jedenfalls bisher immer auf um einen 1 Ct. / kWh netto höheren Energiepreis (auf Basis veröffentlichten Berechnungsmodells) als Care Energy jeweils öffentlich ausgelobt hat.
Verwirrend finde ich auch die Formulierung im nunmehr veröffentlichten
Preisblatt:
Hinzu kommt die EEG-Umlage als privatrechtliche Umlage welche wir an den Übertragungsnetzbetreiber weiterleiten in der Höhe von 5,28 Cent/kWh oder bei Grünstrom 3,28 Cent/kWh.
Ja was denn nun?
Ob die Energielieferung seitens Care Energy grünstrompriviligiert ist oder nicht, muss ja wohl Care Energy sagen können! Der Kunde kann dies per Status quo weder erkennen, noch anderweitig auf einfache Weise feststellen oder überprüfen.
Immerhin erkenne ich keine Wahlmöglichkeit zwischen Öko- und Graustrom im neuen Angebot, nur die Wahlmöglichkeit zwischen dem "Real-" und dem "Professional-"Abrechnungsmodell. Tatsächlich wird eigentlich nirgends erwähnt, daß es um die Lieferung von "Ökostrom" geht, außer eben im unverständlichen Absatz zur Höhe der EEG-Umlage.
Sollte ausschließlich an der EEX eingekauft werden (und ggf. mit RECS-Zertifikaten auf "öko" "veredelt"), gäbe es wohl auch kein Grünstromprivileg.
Vgl.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grünstromprivileg :
Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012[1] sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Stromhändler) von einer teilweisen oder ganzen Zahlung der EEG-Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber befreit, wenn sie, bezogen auf die gesamte von ihnen gelieferte Strommenge, mindestens 50 % Strom aus EEG-fähigen Anlagen im Sinne der §§ 23 bis 33 EEG (gesamte Erneuerbare Energien) und gleichzeitig mindestens 20 % Strom aus EEG-fähigen Anlagen im Sinne der §§ 29 bis 33 EEG (Windenergie und Solarenergie) direkt an Letztverbraucher liefern.
Der Strom der EEG-fähigen Anlagenbetreiber wird dabei direkt an den betreffenden Händler verkauft (Direktvermarktung nach § 33a-i EEG 2012) und der Anlagenbetreiber verzichtet auf den Bezug der ihm garantierten Vergütung. Außerdem müssen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 39 Abs. 2 EEG 2012 ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Inanspruchnahme der Verringerung bis zum 30. September des Vorjahres mitteilen.
[..] Nach dem EEG 2012 liegt die Befreiung ab dem Jahr 2012 bei 2 ct /kWh, aber maximal bei der Höhe der EEG-Umlage (also unter 2 ct / kWh, wenn die jährlich festgesetzte EEG-Umlage unter 2ct / kWh liegt).
Etwas sonderbar auch das jetzt veröffentlichte
Musterschreiben für die Anforderung eines eigenständigen Netznutzungsvertrags beim Verteilnetzbetrieb.
Zitat hieraus:
Ausdrücklich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich als Kunde der Care-Energy, mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG Sie hiermit anweise, sämtlichen diesbezüglichen Schriftverkehr, als auch die Abrechnungen in Papierform an diese zu senden. Die Kontaktdaten lauten:
mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG
Dessauer Strasse 2-4, Lagerhaus G, 20457 Hamburg
Sämtlichen Schriftverkehr und auch die Abrechnungen an die mk-power?
Ich dachte es geht gerade darum daß der Kunde selbst mit dem Verteilnetzbetrieb abrechnet. Stichwort volle Transparenz und so weiter..
Weht der Wind vielleicht doch ausschließlich hier her:
http://www.zfk.de/politik/artikel/anwalt-care-mehr-als-20-mal-in-zahlungsrueckstand.html?