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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911390 mal)

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Offline Agnitio

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #675 am: 26. Juli 2013, 10:11:14 »
Kann man das mal einem Nicht-Juristen erklären, wieso es dabei nur um die Zahlungen bis Dezember geht? Grund der Klage ist doch, die generelle Pflicht zur Zahlung der EEG Umlage an die ÜNBs, richtig?!
Gibt es jetzt für jedes Quartal eine neue Verhandlung?
Und wieso ist momentan nur Amprion betroffen, obwohl die anderen beiden ÜNBs ehemals auch geklagt hatten?
Was macht die EnBW jetzt nach dem Urteil?
Was passiert, wenn Care jetzt diese Sicherheitsleistung(wie angekündigt) nicht hinterlegt?
Wie lange dauert schätzungsweise eine abschließende Entscheidung vom Bundesgerichtshof?
Ist das Urteil dann abschließend oder kann MK danach noch vor den europäischen Gerichtshof ziehen?

So viele Fragen..

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #676 am: 26. Juli 2013, 11:36:37 »
Kann man das mal einem Nicht-Juristen erklären, wieso es dabei nur um die Zahlungen bis Dezember geht?

Vermutlich war das der Zeitraum ab Einstellung der Zahlungen seitens Care Energy bis zur Klageerhebung durch Amprion.


Grund der Klage ist doch, die generelle Pflicht zur Zahlung der EEG Umlage an die ÜNBs, richtig?!

Es gibt (seltenere) Feststellungs- (ich möchte grundsätzlich festgestellt haben, daß ein Vertragsverhältnis besteht oder eben nicht - ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft..) und (am häufigsten) Leistungsklagen (ich möchte, daß ein anderer etwas - z.B. eine Zahlung - an mich leistet aufgrund .. und aus dem Urteil ggf. vollstrecken können).

Hier handelte es sich um eine Leistungsklage, wobei die Entscheidung natürlich auch eine "Feststellung" beinhaltet - nämlich daß der Anspruch rechtens war und deswegen das Eingeklagte geleistet werden muss.


Gibt es jetzt für jedes Quartal eine neue Verhandlung?

Wenn Care Energy weiterhin nicht zahlt - vermutlich so in der Art.

Ob der Kläger vollstreckbare Titel auch für die Zukunft erlangen könnte, da müssten Sie wirklich einen Juristen fragen. Erstmal dürften Sie davon ausgehen, daß die Amprion vertretenden Juristen ihr Handwerk verstehen und alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben.

 
Und wieso ist momentan nur Amprion betroffen, obwohl die anderen beiden ÜNBs ehemals auch geklagt hatten?

Weil in diesem Verfahren offenbar nur Amprion Kläger war.

Die Klagen zweier weiterer ÜNB laufen wohl parallel, zuständigkeitshalber vor demselben Gericht - die Urteile dürften dann vermutlich mit gleichem Tenor ausfallen, da die Sachverhalte ja so gut wie identisch sind. Am 31.07. wäre wohl eine weitere Urteilsverkündung geplant gewesen, die jetzt verschoben wurde (vgl. ZfK-Artikel).

Die drei Kläger hätten theoretisch eine Streitgenossenschaft bilden können (umgangssprachlich "Sammelklage"), hatten sie wohl aber offenbar nicht (hat eben auch Nachteile).


Der vierte deutsche ÜNB, TransnetBW, hat bisher wohl noch nicht Klage erhoben - kann er aber natürlich jederzeit.

Gegenüber TrasnetBW hatte Care Energy ja offenbar die EEG-Zahlungen - im Gegensatz zu den anderen drei ÜNB - nie ganz eingestellt, sondern "freiwillig" aus der Luft gegriffene 2,0 Ct. / kWh Umlage (weiter) gezahlt. Laut Presseberichten ist TransnetBW damit ja aber wohl keinesfalls zufrieden; möglich, daß nach der Entscheidung des LG Hamburg in Sachen Amprion / Care Energy auch eine baldige Klage von TransnetBW über die ausstehenden Differenzen (gegenüber entweder der regulären oder der nach Grünstromprivileg ermäßigten EEG-Umlage) erfolgen wird.


Was macht die EnBW jetzt nach dem Urteil?

Wie kommen Sie jetzt auf die EnBW?


Was passiert, wenn Care jetzt diese Sicherheitsleistung(wie angekündigt) nicht hinterlegt?

Die Sicherheitsleistung muss der Kläger, also Amprion, hinterlegen, um vorläufig vollstrecken zu können, da das Urteil ja noch nicht rechtskräftig ist, sofern Care Energy wie angekündigt Berufung einlegt (aber eben dennoch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar).

Care Energy hat nun an Amprion aus dem Urteil zu leisten. Ansonsten könnte Amprion - nach Hinterlegen der im Urteil bestimmten Sicherheitsleistung - mit der Vollstreckung des Urteils direkt den Gerichtsvollzieher beauftragen (mit den möglichen Konsequenzen Geschäftskontenpfändung uvm.). Amprion wird sicher die Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen und die Vollstreckung wenn nötig betreiben (entfällt, wenn Care Energy vorher leistet) - wurde ja bereits so angekündigt (Handelsblatt).


Wie lange dauert schätzungsweise eine abschließende Entscheidung vom Bundesgerichtshof?

Berufungsinstanz gegen das Urteil des Landgerichts dürfte zunächst das zuständige Oberlandesgericht sein (Amtsgericht -entfiel hier wegen Streitwert- -> Landgericht -> Oberlandesgericht -> ggf. BGH).

Erst dann könnte es zum Bundesgerichtshof gehen.

Sowas dauert alles - sehr lange.


Ist das Urteil dann abschließend oder kann MK danach noch vor den europäischen Gerichtshof ziehen?

Care Energy könnte möglicherweise auch Europäische Gerichtshöfe mit den Fällen in Hinblick auf potentielle Unionsrechtswidrigkeit beschäftigen.

Wäre aber sehr unwahrscheinlich und etwas weit hergeholt. BGH / BVerfG bedeutet in der Regel "finito".
« Letzte Änderung: 26. Juli 2013, 12:19:19 von SabbelMR »

Offline Agnitio

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #677 am: 26. Juli 2013, 12:19:06 »
Vielen Dank für die Antworten.

Ich meinte natürlich die TransnetBW, huch.

Eins geht mir noch nicht ganz in den Kopf. Dazu ein kurzes(völlig fiktives!) Szenario.

Care umgeht eigenwillig(nach eigener Rechtsauffassung) eine Pflicht, die jedem "normalen" Stromvertrieb obliegt. Es wachsen Zahlungen im  2stelligen Millionenbereich an. Nach Klagen vor diversen Landesgerichten, dem Bundesgerichtshof oder auch dem europäischen Gerichtshof wird Care zur Zahlung der Umlage verurteilt. Da Care diese Gelder nicht hat, da es diese nie von den Kunden eingefordert hat, ist Care mit Vollstreckung des abschließenden Urteils insolvent. VNBs, ÜNBs und Kunden sind Gläubiger im größten Insolvenzverfahren seit Flexstrom. Alle bleiben auf ihren Geldern sitzen.

Ein findiger Mann im Jahr 2014, nennen wir ihn Kartin Mristek gründet einen Stromvertrieb. Sein Geschäftsmodell ist es, auf aggressive Weise Kunden mit einem Super-Preis, günstiger als alle anderen, anzuwerben. Er gründet mehrere GmbHs mit einem Stammkapital von 25.000€. Seine Geschäftsidee ist es seine Kunden mit Grünstrom zu versorgen, die ihn nach eigener Auffassung von der Zahlung der EEG Umlage befreit, außerdem verteilt er kostenlose Miniwindräder an seine Kunden......


Frage: Wer hält ihn auf?

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #678 am: 26. Juli 2013, 12:23:59 »
Genau dafür gibt es ja das Mittel der vorläufigen Vollstreckbarkeit, das die Kläger - hier zunächst Amprion - in der Regel auch ausschöpfen werden.

Es ist also vollkommen wurscht, in wieviele Instanzen Kristek noch ziehen will - das gestrige Urteil des LG Hamburg ist für Amprion auch ohne Rechtskraft (wegen möglicherweise eingelegter Berufung) vorläufig vollstreckbar, gegen Hinterlegung der im Urteil bestimmten Sicherheit bei Gericht (ein Klacks für einen Konzern wie Amprion).


Die Kläger müssen also nicht auf die "abschließenden" Urteile warten.


Entweder Care Energy kann jetzt an Amprion aus dem ergangenen Urteil leisten (sowie aus den möglicherweise bald nahenden weiteren Urteile, die ebenfalls vorläufig vollstreckbar sein werden) oder nicht.

Könnte Care Energy - nur mal als reines Gedankenspiel - nicht leisten, hätte dies die üblichen Konsequenzen, die im Geschäftsleben "auftreten", wenn man (insbesondere gerichtlich titulierte) Forderungen nicht mehr begleichen kann.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #679 am: 26. Juli 2013, 12:26:46 »
Eins ist natürlich klar:

Jeder Cent der auf dem EEG-Umlagenkonto wegen gleichwelcher "Ausfälle" fehlt, zahlen alle (nicht priviligierten) deutschen Stromkunden mit der EEG-Umlage(nerhöhung) des nächsten Jahres..



Und wegen Ihres Gedankenspieles:

Das Diskriminierungsverbot im regulierten Energiemarkt fordert von Verteilnetzbetreibern zunächst, jeden Energieversorger "ans Netz zu lassen".

Allerdings haben VNB's und Vorlieferanten auch Rechte, z.B. bei zweifelhafter Bonität Abschläge per Vorkasse zu verlangen oder Rahmenverträge aus berechtigtem Grund aufzukündigen (womit der Energieversorger wieder "weg vom Netz" wäre).

Genauso kann die Bundesnetzagentur, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind, auch einem Energieversorger die Tätigkeit untersagen. Wäre im Fall Flexstrom (oder war es Teldafax?) ja z.B. seinerzeit auch fast soweit gekommen, hätten die nicht selbst vorher Insolvenz angemeldet.
« Letzte Änderung: 26. Juli 2013, 12:33:33 von SabbelMR »

Offline Agnitio

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #680 am: 26. Juli 2013, 14:28:31 »
Das ist ja der Punkt, VNBs sind recht streng reguliert, aber Vertrieb "kann jeder". Nachweisen muss man nur die übliche §5 Anmeldung und dann kann es auch schon fast losgehen. Die üblichen Problemfälle, die daraus entstehen, trägt aber dann der VNB. Die Rechte bezüglich Bonität sind da eben auch nur begrenzt, soweit ich das beurteilen kann. Momentan weiß ja auch niemand, wie Care finanziell dasteht. An den Klagen gegen die Stadtwerke Gera, sieht man ja dann, dass es eben nicht "so einfach" geht. Im Zweifelsfall werden kleine VNBs dann sogar die paar kWh schlucken, bevor ein Gerichtsprozess in die Wege geleitet wird. Man vergisst schnell, dass es da nicht nur die großen Player, wie EON gibt.
Selbst im Fall Flexstrom kam der Eingriff, wie jetzt bei Care, viel zu spät. Auch die Klage der ÜNBs ist selbst nach fast einem Jahr nicht beendet.

Gibt es irgendeine mögliche Konsequenz für Kristek, wenn man mal darüber spekuliert, dass es vorsetzliches Kalkül war?

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #681 am: 26. Juli 2013, 14:44:36 »
Selbst im Fall Flexstrom kam der Eingriff, wie jetzt bei Care, viel zu spät.

Im Fall Teldafax klagt jetzt der Insolvenzverwalter von unzähligen VNB Zahlungen wieder ein, weil die VNBs von der falschen Tochtergesellschaft Netzentgeltzahlungen entgegengenommen hatten:

http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/neues-von-der-teldafax-insolvenz-die-erste-klagewelle-rollt/


Deswegen hatte der BDEW ja auch im Mai VNBs gewarnt, im Fall Care Energy die Netzentgeltforderungen "insolvenzfest" zu gestalten - das heißt tunlichst nur von der richtigen, zahlungspflichtigen Tochtergesellschaft (doch wer ist das im Falle CE ;) ?) Netzentgeltzahlungen entgegenzunehmen bzw. sich bei Unstimmigkeiten schriftliche Absicherungen einzuholen, damit die Zahlung einer nicht zur Zahlung verpflichteten Tochtergesellschaft nicht im Falle des Falles von deren Insolvenzverwalter als "zurückzugebenes Geschenk" gewertet wird.

Lesenswert auch in diesem Zusammenhang:

http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/wenn-der-netznutzer-nicht-zahlt-aber-ein-dritter/



Das ist ja der Punkt, VNBs sind recht streng reguliert, aber Vertrieb "kann jeder".

Da sprechen Sie eine Grunsatzfrage an, die den Rahmen des Threads sprengen würde.

Ein diskriminierungsfreier Markt ist nun mal politisch gewollt. Ziehen Sie zusätzliche "Sicherheitshürden" auf, könnte es wieder zu "Diskriminierungsfällen" kommen.

Wie gesagt - ein zu grundsätzliches Thema für diesen konkreten Thread hier, aber durchaus diskussionswert.



Die Rechte bezüglich Bonität sind da eben auch nur begrenzt, soweit ich das beurteilen kann.

Entsprechend Wortlaut der Standard-Lieferantenrahmenverträge im Zweifel Vorauskasse oder anderweitige Sicherheitsleistungen, sofern nicht eine "belastbare Bonitätsauskunft" gestellt werden kann - das ist eigentlich schon recht handfest, mehr können Sie nicht verlangen.

"Belastbare Bonitätsauskünfte" erteilen die gängigen Wirtschaftsauskunfteien, z.B. Creditreform, auf Basis von Jahresabschlüssen und weiterer Faktoren.



Momentan weiß ja auch niemand, wie Care finanziell dasteht.

Wie auch, mangels Jahresabschlüssen, die gesetzlich längst hätten veröffentlicht werden müssen.

Sogar die Creditreform verweist derzeit, wenn man eine Bonitätsauskunft über die mk-group bzw. Tochtergesellschaften einholt, in der offiziellen Auskunft explizit auf die mangelnden Jahresabschlüsse (neben den laufenden Klagen übrigens!) - und hält sich dementsprechend mit einer Einschätzung sehr bedeckt (vgl. Posts hier im Thread).

Die bereits verhängten bzw. noch angedrohten Bußgelder wegen der nicht veröffentlichten Jahresabschlüsse waren ja vergleichsweise witzig und dürften in dieser Höhe für Unternehmen dieser Umsatzkategorie kein geeigneter Anreiz sein, die überfälligen Jahresabschlüsse etwa doch kurzfristig zu veröffentlichen.



An den Klagen gegen die Stadtwerke Gera, sieht man ja dann, dass es eben nicht "so einfach" geht.

Gegen die Stadtwerke Gera hat Care Energy meines Wissens, wie auch gegen andere Netzbetriebe, lediglich eine einstweilige Verfügung erwirken lassen.

Das ist relativ einfach, weil die rechtlichen Hürden dafür vergleichsweise gering gesteckt sind.

Abmahnen und im Zweifel einstweilige Verfügungen erlassen lassen "kann jeder".


Care Energy schmeißt ja geradezu mit Abmahnungen und Anträgen auf einstweilige Verfügungen um sich.


Wie viel an so einer Sache dann "dran" ist/war, zeigt sich erst, wenn gegen die einstweilige Verfügung Widerruf eingelegt wurde und es zu einer "echten" Hauptverhandlung kommt.


Auch kleinere Netzbetriebe sind juristisch gut beraten und vertreten..



Gibt es irgendeine mögliche Konsequenz für Kristek, wenn man mal darüber spekuliert, dass es vorsetzliches Kalkül war?

Es gibt zum einen freilich den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung, wie hier im Thread bereits unter anderem seitens des mitschreibenden Fachanwalts angemerkt.

Der kann aber erst greifen, wenn eine Zahlungsunfähigkeit im Raum steht - in Bezug auf Care Energy wäre das derzeit reine Spekulation, weil die genauen Verhältnisse nicht bekannt sind. Es könnte hypothetisch genausogut sein, daß Care Energy mehrstellige Millionenbeträge "auf der Kante" oder abrufbar hat  (und sei es durch private Investoren) und den EEG-Klagen somit wirtschaftlich gelassen entgegensehen kann. Man weiß es einfach nicht.



Ferner hat das Landgericht Berlin in seinem "Scheincontracting-Urteil" (08.05.2012, Az. 91 O 47/12) wie folgt zum Geschäftsmodell der Care Energy ausgeführt:

Die Antragstellerin zu 1. begehrt nach dem von ihr vorgetragenen Geschäftsmodell vielmehr, dass die Antragsgegnerin einer Übernahme des Stromanschlusses von Letztverbrauchern zustimmt, damit die nunmehr neuen Kunden der Antragstellerin zu 2. in den Genuss von Steuervorteilen kommen, die ihnen letztlich nicht zustehen. Dies stellt jedenfalls eine rechtswidrige Umgehung von Steuervorschriften im Sinne des § 42 AO und damit gegebenenfalls sogar eine Straftat nach § 270 AO und folglich eine unwirksame Vereinbarung im Sinne des § 134 BGB dar und kann damit auch nicht Rechtsgrundlage eines wirksamen Anschlussübernahmeverlangens der Antragstellerinnen gegenüber der Antragsgegnerin sein.

Wohlgemerkt:

Das war die Ansicht des LG Berlin seinerzeit.

Bitte auch das Wort "gegebenenfalls" beachten sowie, daß mit (Schein)contracting nach aktueller Gesetzeslage keine (Strom)steuerersparnis mehr erreicht werden kann.

Ferner ist die EEG-Umlage, wie mittlerweile auch gerichtlich bestätigt, eine privatrechtliche Umlage, auf die der Gesetzgeber den ÜNBs ein Anrecht gegenüber den Energieversorgern eingeräumt hat. Und keine öffentliche Abgabe.


Insoweit wird der Aspekt "Abgabenumgehung" (im Sinne öffentlicher Abgaben) wohl nicht (mehr) greifen können, da wir uns mit der EEG-Umlage auf dem Bereich des Zivilrechts befinden. Wäre die EEG-Umlage eine "echte" öffentliche Abgabe, sähe alles ganz anders aus.

Das Zivilrecht wiederum kennt den Tatbestands des (Eingehungs)Betrugs, aber auch nur wenn bei Anberaumung eines Geschäfts z.B. über die Zahlungswilligkeit- oder -fähigkeit getäuscht wurde.

Da Kristek schon seit längerem nicht Willens war die EEG-Umlage vollständig zu zahlen ;) und daraus auch keinen Hehl gemacht hat..


..naja, Sie merken schon. Ich denke Herr Kristek steht, egal wie die "Erfolgsstory" Care Energy weitergeht, als Person juristisch ziemlich abgesichert da, sofern es zu keiner Insolvenz kommt (die theoretisch jedes Unternehmen irgendwann treffen könnte, also ausdrücklich keine Prognose Care Energy betreffend).

In letzterem, rein hypothetischen Falle würden sich die zuständigen Stellen sicher unaufgefordert damit beschäftigen, inwieweit es ein strafbares Handeln seitens der Geschäftsführung gegeben haben könnte (generell gesprochen und nicht auf Care Energy / Herrn Kristek bezogen).
« Letzte Änderung: 26. Juli 2013, 15:50:36 von SabbelMR »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #682 am: 26. Juli 2013, 18:18:17 »
http://www.zfk.de/politik/artikel/anwalt-care-mehr-als-20-mal-in-zahlungsrueckstand.html

Zitat
Anwalt: Care mehr als 20 Mal in Zahlungsrückstand

Nach Angaben der Kanzlei Freiherr von Hirschberg schuldet der Discounter Care Energy "deutlich mehr als 20" Netzgesellschaften fällige Entgelte.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #683 am: 26. Juli 2013, 18:51:12 »
Dann dürfte auch klar sein warum einzelne VNB offenbar bereits den Lieferantenrahmenvertrag aufgekündigt und die Kunden in die Ersatzversorgung gegeben haben..



PS:

Als Zahlungsunfähigkeit gilt theoretisch bereits, wenn eine einzige Forderung nicht fristgerecht beglichen werden kann.

Das Ausmaß hier scheint - auf Basis der Informationen aus dem verlinkten Artikel - größer.


Gemäß § 15a InsO kann der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt sein, wenn bei einer juristischen Person (wie einer GmbH) nicht spätestens innerhalb 3 Wochen nach Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird (nur mal allgemein gesprochen).
« Letzte Änderung: 26. Juli 2013, 19:07:56 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #684 am: 26. Juli 2013, 18:59:10 »
Eine (immer noch rein hypothethische) Insolvenz der mk-group hätte im Übrigen, nur mal in der Phantasie durchgedacht, auch "unschöne" Folgen für die freiberuflichen Vertriebler:

Die haben nämlich Verträge unterzeichnet, wonach die gezahlten Provisionen (bis zu 120,-€ insgesamt pro Stromkunde, dem "Multi Level Marketing"-Prinzip entsprechend verteilt über verschiedene "Vertriebshierarchien") unter bestimmten Bedingungen bis zu 36 Monate zurückgefordert werden können - z.B. wenn Kunden weniger als 12 Monate in der Versorgung waren (vgl. Aussagen Martin Kristek in der Pressekonferenz / Video auf Youtube).


Es würde zur Pflicht des Insolvenzverwalters gehören, in diese Richtung zu prüfen und berechtigte Rückforderungen gegen die Vermittler geltend zu machen, sodenn es solche gäbe.

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #685 am: 26. Juli 2013, 19:41:07 »
Wenn das so eintritt, dann wird mein Mitgefühl für diese Vertriebler, die gutgläubigen Verbrauchern ein solches Produkt „verkloppt“ haben, nicht gerade sehr ausgeprägt sein.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #686 am: 26. Juli 2013, 21:04:39 »
Naja - unter den MLM-Vertrieblern der Care Energy gab und gibt es große und kleine "Fische".

Wenn Sie mal die Kommentare auf Facebook lesen, fehlte vielen der "kleinen Fische" offenbar schlichtweg das energiewirtschaftliche Fachwissen, um das Geschäftsmodell der mk-group einordnen zu können. Die haben genauso "gutgläubig" verkauft wie die Kunden unterschrieben.


Ist halt ein Charakteristikum dieser MLM-Systeme - je weiter unten in der "Vertriebspyramide" jemand steht, desto blöder ist er im Zweifel dran. Nur die "Pyramidenspitze" scheffelt mit Minimalstaufwand Kohle ohne Ende über die Provisionsanteile an den in sämtlichen unteren "Stufen" geschriebenen Verträgen.
« Letzte Änderung: 26. Juli 2013, 21:09:07 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #687 am: 27. Juli 2013, 01:11:09 »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #688 am: 27. Juli 2013, 01:21:08 »
..und auf Facebook wurde jetzt das neue Angebot des Hauses angekündigt:

Energie aus Strom um 13,43 Cent pro kWh plus 6,99 Euro Grundgebühr im Monat, inkl. EEG, Stromsteuer und 19% MwSt, zzgl Netzkosten.



Ferner heißt es dort unter anderem:

Das Ende der Märchenstunde - Heute:

Der unabhängige diskriminierungsfreie Netzbetrieb.

[..]

Im EnWG ist vorgeschrieben, dass Sie als Verbraucher das Recht auf einen eigenen Netznutzungsvertrag haben [..]

2 Rechnungen? 1x Energie und 1x Netznutzung!
Warum nicht, dafür gibt es einen Energiedienstleister der dies alles für Sie zusammenfasst und das transparent und klar, aber für Sie jederzeit kontrollier- und steuerbar.

[..]

Kennen wir ja alles schon, die Argumentation.

Man könnte mutmaßen, daß Care Energy die Kunden allein deshalb in eigene Netznutzungsverträge drängen will, weil diverse Netzbetriebe wegen den in der Presse erwähnten Rückständen Care Energy die Netznutzung schon aufgekündigt haben oder noch werden.


Natürlich könnte hier auch eine Fehlinformation vorliegen - schließlich hat Care Energy verkündet, Strafanzeige gegen den Anwalt der Netzbetriebe stellen zu wollen, welcher sich bezüglich der mutmaßlichen Rückstände gegenüber der Fachpresse äußerte 8).

Offline Stromfraß

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #689 am: 27. Juli 2013, 10:11:48 »
War längere Zeit nicht hier.
Wenn ich das Urteil des LG Hamburg richtig interpretiere (CE sieht es offensichtlich anders), sind sie nun zur Zahlung von 465.000 EEG-Umlage verpflichtet.
Ganz schön happig, wenn nur 200.000 Euro Stammkapital gezeichnet sind.
Kommen die anderen ÜNB ebenfalls mit ihren Forderungen durch, dürfte das wohl das Ende von CE sein. Der rettende Strohhalm wäre aus Sicht der CE nur die nächsthöhere Instanz. Auf die paar Tausend Euro Anwalts- und Gerichtskosten kommt es  wohl dann auch nichht mehr an.

 

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