Die Ansicht, der Endverbraucher selbst sei Netznutzer und es könnten daher in dessen Namen eigenstädige Netznutzungsverträge mit den Verteilnetzbetreibern geschlossen werden, ist eben etwas "inkompatibel" zu der Darstellung an anderer Stelle, wonach einzig die mk-grid "Empfänger" des von der mk-energy gelieferten Stroms sei (und damit die mk-energy angeblich nicht EEG-umlagepflichtig)

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Konsequenterweise müsste dann ja die Netznutzung alleinige Sache der mk-grid sein, da diese ja die Kundenanlagen zwecks Nutzenergieerzeugung betreibt und als "letztes Glied" in der Kette mk-energy -> mk-grid -> mk-power -> Endverbraucher überhaupt Strom abnimmt. Jenseits der mk-grid geht es ja aus Sicht von Care Energy nur noch um die Weiterreichung von Nutzenergie.
Schließlich tritt die mk-grid gegenüber dem Endverbraucher ja selbst als Netzbetreiber (dessen eigenen Hausnetzes) auf und vergütet diesem intern 1 Cent / kWh für die Nutzung der Kundenanlagen, wobei im Gegenzug die mk-power dem Kunden wiederum 1 Cent / kWh für die Energiedienstleistung (im EDL "Standard") berechnet (vgl. Vertragsunterlagen Care Energy).
Daraus wäre wohl zu schlussfolgern, daß der einzige "Netzbetreiber", mit dem der Endverbraucher in möglichen Vertragsverhältnissen steht, nur die mk-grid sein kann. Die Netze des Verteilnetzbetreibers wiederum würden wohl wiederum alleinig durch die mk-grid genutzt, die sich ja von der mk-energy mit Strom beliefern lässt, um mit diesem die abgetretenen nutzenergieerzeugenden Kundenanlagen zu betreiben.
Es passt einfach nicht in die Logik dieses gedanklichen Konstrukts, daß im Namen des Endverbrauchers nun ein Netznutzungsvertrag mit dem Verteilnetzbetreiber geschlossen werden soll, obwohl der Endverbraucher dessen Netze entsprechend der bisherigen Darstellung durch Care Energy doch eigentlich gar nicht nutzt.
Care Energy fordert an anderer Stelle in eigener Sache "mehr Rechtssicherheit". Die wird der Kunde aber im Verhältnis zu Care Energy auch erwarten dürfen.