Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
EviSell:
@SabbelMR,
was die Übersichtlichkeit angeht, habe ich wahrscheinlich bisher Glück gehabt bei der Auswahl der Anbieter, sowohl beim eigenen als auch bei jemanden, dem ich bei "Strom" helfe. 4 Nachkommastellen tauchen insofern auf, wenn der Arbeitspreis in Euro (Nicht Cent) angegeben ist. Da ist das auch ok, weil umgekehrt die Arbeitspreisangaben in Cent auch 2 Nachkommastellen haben. Da ist das sogar für die direkte Überprüfung erforderlich.
Ich hab da jetzt grad geschaut, auch bei einem anderen Anbieter wird, wie von Ihnen geschildert, wohl der Zyklus so vom Netzbetreiber übernommen. Allerdings bei der Abrechnung eben taggenau. Die Anzahl der Tage steht direkt auf der Rechnung.
Telekommunikationsanbieter - haben die bei der Abrechnung auch so strenge gesetzliche Anforderungen? Es muss ja auch nicht jede Unart aus der Branche übernommen werden :D
Bei der CE-Abrechnung fällt mir auf (aber vielleicht hab ich das auch übersehen) das Angaben zur KWK, Konzessionsabgabe, EEG, Stromsteuer & Netznutzungsentgelt fehlt.
SabbelMR:
--- Zitat von: EviSell am 05. August 2013, 21:53:43 ---Ich hab da jetzt grad geschaut, auch bei einem anderen Anbieter wird, wie von Ihnen geschildert, wohl der Zyklus so vom Netzbetreiber übernommen. Allerdings bei der Abrechnung eben taggenau. Die Anzahl der Tage steht direkt auf der Rechnung.
--- Ende Zitat ---
Ich kenne aus dem Energieversorgungs- und Telekommunikationsbereich sonst auch nur taggenaue Abgrenzung.
Ist schon ein gewisser verkehrsüblicher Mindeststandard, den Care Energy hier nicht ganz halten kann. Auch wenn es im Einzelfall nur um Cent-Differenzen geht.
--- Zitat von: EviSell am 05. August 2013, 21:53:43 ---Telekommunikationsanbieter - haben die bei der Abrechnung auch so strenge gesetzliche Anforderungen? Es muss ja auch nicht jede Unart aus der Branche übernommen werden :D
--- Ende Zitat ---
Der TK-Bereich ist diesbezüglich eigentlich auch recht streng reguliert, ähnlich wie der Energieversorgungs-Sektor. Fällt ja schließlich auch unter den Zuständigkeitsbereich der Netzagentur.
--- Zitat von: EviSell am 05. August 2013, 21:53:43 ---Bei der CE-Abrechnung fällt mir auf (aber vielleicht hab ich das auch übersehen) das Angaben zur KWK, Konzessionsabgabe, EEG, Stromsteuer & Netznutzungsentgelt fehlt.
--- Ende Zitat ---
Wird tatsächlich alles nicht aufgeführt, einiges davon (und noch weitere Angaben) gehören aber verpflichtend auf eine Stomrechnung*.
Allerdings - es handelt sich ja um eine Nutzenergierechnung und keine Stromrechnung 8). Insoweit meint Care Energy wohl, daß für sie als "Contractor" die Formvorschriften für klassische Versorgerrechnungen seitens Energielieferanten nicht gelten.
*:
vgl. §40 EnWG:
--- Zitat von: http://dejure.org/gesetze/EnWG/40.html ---(1) Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.
(2) Lieferanten sind verpflichtet, in ihren Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher
1. ihren Namen, ihre ladungsfähige Anschrift und das zuständige Registergericht sowie Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
2. die Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist,
3. die für die Belieferung maßgebliche Zählpunktbezeichnung und die Codenummer des Netzbetreibers,
4. den ermittelten Verbrauch im Abrechnungszeitraum und bei Haushaltskunden Anfangszählerstand und den Endzählerstand des abgerechneten Zeitraums,
5. den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums,
6. bei Haushaltskunden unter Verwendung von Grafiken darzustellen, wie sich der eigene Jahresverbrauch zu dem Jahresverbrauch von Vergleichskundengruppen verhält,
7. die Belastungen aus der Konzessionsabgabe und aus den Netzentgelten für Letztverbraucher und gegebenenfalls darin enthaltene Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beim jeweiligen Letztverbraucher sowie
8. Informationen über die Rechte der Haushaltskunden im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren, die ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, einschließlich der für Verbraucherbeschwerden nach § 111b einzurichtenden Schlichtungsstelle und deren Anschrift sowie die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
gesondert auszuweisen. Wenn der Lieferant den Letztverbraucher im Vorjahreszeitraum nicht beliefert hat, ist der vormalige Lieferant verpflichtet, den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums dem neuen Lieferanten mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
[..]
--- Ende Zitat ---
Quizfrage:
Was würde auf der CE-Abrechnung alles fehlen, wenn die mk-power doch (entsprechend der bisherigen Auffassung der Netzagentur) als klassischer Energielieferant und nicht als Energiecontractor anzusehen wäre ;)?
PLUS:
--- Zitat von: SabbelMR am 05. August 2013, 21:09:12 ---Mir fällt gerade auf - Care Energy hat in der Rechnung ja gar nicht - entsprechend der eigenen zweifelhaften Rechtsauslegung - den auf die EEG-Umlage entfallenden Energiepreisanteil umsatzsteuerfrei gestellt. Genau deswegen, also weil aus Sicht von Care Energy zuviel Umsatzsteuer veranschlagt wurde, wurden aber andere Versorger laut Pressemitteilung abgemahnt.
Sollte sich Care Energy jetzt selbst abmahnen :D?
..oder enthält der Preis gar keine EEG-Umlage, weil man ja auch gar nicht beabsichtigt hatte welche zu entrichten ;)?
--- Ende Zitat ---
Wenn schon die Mehrwertsteuer angesprochen wird, CareEnergy berechnet aber auch unnötig Mehrwertsteuer aus den Mahngebühren. Diese sind nicht steuerbar, es fehlt der Leistungsaustausch. Es handelt sich quasi um Schadensersatz.
Wird die Mehrwertsteuer aber auf der Rechnung ausgewiesen ist sie trotzdem abzuführen. Bei den 20 Euro Mahngebühren sind netto 16,8067 € ausgewiesen. Verschenkt werden so an den Fiskus immerhin 3,1933 €. Das summiert sich und Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. ;)
--- Zitat von: EviSell am 05. August 2013, 21:53:43 ---Bei der CE-Abrechnung fällt mir auf (aber vielleicht hab ich das auch übersehen) das Angaben zur KWK, Konzessionsabgabe, EEG, Stromsteuer & Netznutzungsentgelt fehlt.
--- Ende Zitat ---
Man rechnet ja auch, wie @SabbelMR schon festgestellt hat, Nutzenergie ab. Da hat man ja bei CareEnergy eigene Ansichten, was da zu zahlen ist. ;) Genaues weiß man nicht, vielleicht stehen die Angaben ja an anderer Stelle.
SabbelMR:
--- Zitat von: PLUS am 05. August 2013, 22:28:53 ---Wird die Mehrwertsteuer aber auf der Rechnung ausgewiesen ist sie trotzdem abzuführen. Bei den 20 Euro Mahngebühren sind netto 16,8067 € ausgewiesen. Verschenkt werden so an den Fiskus immerhin 3,1933 €. Das summiert sich und Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. ;)
--- Ende Zitat ---
Sie wissen, daß der Care Energy "inner circle" hier intensiv mitliest ;)?
Sollte es zum Aufgreifen und Umsetzen ihres Hinweises kommen, würde ich an Ihrer Stelle eine Kostennote über Beraterhonorar einreichen 8).
PLUS:
--- Zitat von: SabbelMR am 05. August 2013, 22:41:18 ---Sie wissen, daß der Care Energy "inner circle" hier intensiv mitliest ;)?
Sollte es zum Aufgreifen und Umsetzen ihres Hinweises kommen, würde ich an Ihrer Stelle eine Kostennote über Beraterhonorar einreichen 8).
--- Ende Zitat ---
@SabbelMR, das war jetzt mein Fehler. Wenn um die zehn Prozent der 300.000 Kunden einmal im Jahr gemahnt wird, dann sind das über 30.000 €, die da unnötig an die Staatskasse abgeführt werden. Ein Honorar von wenigstens zehn Prozent wären da doch angemessen. Vielleicht ist CareEnergy ja fair. Soll ich meine Bankverbindung mitteilen?
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