Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Versorger Care Energy

<< < (159/304) > >>

SabbelMR:
Ich zweifele die Höhe der Vor-Abrechnung ja auch gar nicht an.

EvilSell allerdins schon, weil er offenbar von einem Belieferungsbeginn 20.02. ausgeht. Dies ist aber nirgendswo gesagt - lediglich der aktuelle Abrechnungszeitraum lief ab 20.02.2013. Der Kunde dürfte schon länger in Belieferung sein und wurde per 19.02. offenbar Jahres- oder Zwischenabgerechnet mit dem ersichtlichen Ergebnis.




--- Zitat von: PLUS am 05. August 2013, 19:19:32 ---Solange der Strom so günstig geliefert wird sollte man nicht klagen sondern nehmen und dann aber auch bezahlen. ;)
--- Ende Zitat ---

Ohne weitere Informationen, wie z.B. daß die vorherige Abrechnung per Stand 19.02. fehlerhaft war, die Nachzahlung aus der letzten Rechnung doch bezahlt, aber nicht zugeordnet wurde, Zählerstände nicht korrekt erfasst wurden..

..wofür es hier bisher keine Indizien gibt..

..sehe ich an der Rechnung von Care Energy auch keinen Fehler und die Forderung als voll berechtigt.


Ich weiß ja nicht, wer die Rechnung hochgeladen hat - Kunde oder Vertreter? Jedenfalls hat man die Rechnung offenbar nicht verstanden, obwohl sie korrekt zu sein scheint. Mindestens der Vertreter hätte die Rechnung verstehen müssen.

Es sei denn, es liegen hier weitere Umstände vor (s.o.) - solche wurden aber nicht mitgeteilt.

Didakt:
@ SabbelMR

Von Ihnen:

--- Zitat ---EvilSell allerdigns schon, weil er…
--- Ende Zitat ---

Nur nebenbei bemerkt, weil leicht erkennbar und der Höflichkeit wegen: "Er" ist eine Dame!  ;)

EviSell:
@SabbelMR,

ich find den Betrag, der als vorherige Rechnung interpretiert wird, fragwürdig bzw ein Indiz dafür, weil es mir vom Rechenaufwand unlogisch erscheint, bei einem Kunden ein Abrechungszeitraum mitten im Monat enden zu lassen, wenn der Zeitraum nicht durch Kündigung so endet. Hier hätte beispielsweise ein Zeitraum am 31.01. enden können, und der nächste beginnt am 01.02.
Die Rechnung ist unlogisch im Aufbau. Auf Seite 2 und evtl folgende gehört für mich die Rechnung des aktuellen abgerechneten Zeitraums. "Altlasten" in der Aufstellung auf Seite 1

Auf eine Rechnung, und gerade an Endverbraucher gerichtet erwarte ich den vereinbarten Brutto-Preis (durch diverse Propaganda Werbung bekannte, der von mir oben genannte) zu sehen. Ich bin auch vom Privatkunden ausgegangen. Rechnerisch ist das wohl korrekt. Allerdings ob Privat oder Gewerblich -auf der Rechnung finde ich den Namen des Tarifs nicht. Allerdings ist auf der Seite 2 auch was unkenntlich gemacht. Ob da der Name des Tarifs steht, ist nicht ersichtlich.

Finanzbuchhalter dürften sich übrigens sehr darüber freuen, dass der Nettobetrag so viele Nachkommastellen hat.

Auch ist nicht Maßstab zur Verständlichkeit der Rechnung, ob ein Vertriebspartner die versteht.

Nähere Umstände sind da nicht gepostet, das noch als Nachtrag.

@Plus,

das es 4 Monate und Zerquetschte sind hatte ich berücksichtigt. Bei mir kommt aber für die 8 Tage im Februar an GB 1,997 ~ 2 € raus. Gesamt-GB also 29,96 €. Diese ,3 Berechnung zur Abgrenzung habe ich bisher noch nirgendwo anders gesehen. Im letzten Jahr hatte ich eine solche Abgrenzung durch Neueinzug. Und der Grundversorger hatte das auch taggenau abgerechnet. Wie man an beiden (Ihren & meinen) Werten sieht, macht die Differenz 9 ct aus. Wenn das massenweise so abgrenzt wird, ist das noch ein schöner Zusatz für CE.


SabbelMR:

--- Zitat von: EviSell am 05. August 2013, 20:28:17 ---ich find den Betrag, der als vorherige Rechnung interpretiert wird, fragwürdig bzw ein Indiz dafür, weil es mir vom Rechenaufwand unlogisch erscheint, bei einem Kunden ein Abrechungszeitraum mitten im Monat enden zu lassen, wenn der Zeitraum nicht durch Kündigung so endet. Hier hätte beispielsweise ein Zeitraum am 31.01. enden können, und der nächste beginnt am 01.02.
--- Ende Zitat ---

Ist aber so unüblich nicht.


Beispiel:

Verteilnetzbetreiber hat seine jährlichen Ablesetermine vor Ort, die nicht selten auch mitten im Monat liegen können.

Zählerstandsmeldung von VNB an EVU erfolgt automatisch, EVU entscheidet dann, ob er eine Zwischenabrechnung auf Basis des vom VNB gemeldeten Zählerstands erstellt oder einen eigenen Abrechnungsrhytmus wählt.

Manche EVU übernehmen der Einfachheit halber den VNB-Ableserhytmus für die Abrechnung. D.h. z.B. Lieferbeginn 01.08.2012, VNB liest Stromzähler als Beispiel immer Ende Februar (beispielsweise 20-28. je nach Straße) ab bzw. lässt ablesen. EVU erstellt Zwischenabrechnung zum 20.02.2013 auf Basis übermittelter VNB-Ablesung von diesem Tag, dann Folge-Jahresrechnung Ende Februar 2014 nach der nächsten VNB-Ablesung, sofern nicht zwischenzeitlich gekündigt wird.

Vorteil: Es muss nur 1x im Jahr ein Zählerstand abgelesen werden, nämlich den, den der VNB sowieso (i.d.R. jährlich) erfasst / erfassen lässt. Dieser wird dem Versorger auch automatisch übermittelt. Weitere Ablesungen und Zählerstandsmeldungen an den Versorger aufgrund eines etwaigen eigenen Abrechnungsrhytmus des EVU entfallen bei durchgängiger Belieferung.


Oder:

EVU erstellt erste Abrechnung genau nach 1 Kalenderjahr (Jahresabrechnung). Lieferbeginn war, z.B. da Neueinzug, nicht Monatserster, sondern mitten im Monat - EVU fordert den Zählerstand genau zum Ende des 1. Lieferjahres (in diesem Fall mitten im Monat) vom Kunden an und erstellt zu diesem Termin die Jahresabrechnung.



--- Zitat von: EviSell am 05. August 2013, 20:28:17 ---Die Rechnung ist unlogisch im Aufbau. Auf Seite 2 und evtl folgende gehört für mich die Rechnung des aktuellen abgerechneten Zeitraums. "Altlasten" in der Aufstellung auf Seite 1
--- Ende Zitat ---

Die Rechnung könnte tatsächlich noch etwas übersichtlicher aufgebaut sein, aber da habe ich schon weitaus "kryptischere" EVU-Abrechnungen gesehen.



--- Zitat von: EviSell am 05. August 2013, 20:28:17 ---Auf eine Rechnung, und gerade an Endverbraucher gerichtet erwarte ich den vereinbarten Brutto-Preis (durch diverse Propaganda Werbung bekannte, der von mir oben genannte) zu sehen.
--- Ende Zitat ---

Wird aber bei diversen EVUs und z.B. auch Telekommunikationsanbietern nicht anders gehandhabt. Erstmal alles netto auflisten, teils mit 4-fachen Nachkommastellen, ganz unten dann die Umsatzsteuer drauf.

Finde ich für Letztverbraucher auch verwirrend, aber es scheint legitim zu sein. Alles brutto ausweisen und am Ende schreiben "Enthaltene Umsatzsteuer x%: xx,xx€" wäre sicherlich schöner. Müsste wohl der Gesetzgeber einschreiten, wenn er hier einen Änderungsbedarf sähe.



--- Zitat von: EviSell am 05. August 2013, 20:28:17 ---Allerdings ob Privat oder Gewerblich -auf der Rechnung finde ich den Namen des Tarifs nicht.
--- Ende Zitat ---

6,99€ Grundpreis (brutto) mtl. müsste privat sein, gewerblich wäre 7,99€ Grundpreis (brutto).



--- Zitat von: EviSell am 05. August 2013, 20:28:17 ---Auch ist nicht Maßstab zur Verständlichkeit der Rechnung, ob ein Vertriebspartner die versteht.
--- Ende Zitat ---

Mir ging es nur darum, wie die Rechnung ihren Weg ins Netz bzw. konkret in die geschlossene Facebook-Gruppe gefunden hat. Sollte diese dort von einem Vertiebspartner eingestellt worden sein, der die Rechnung selbst nicht verstanden hat, fände ich das schon seltsam.

SabbelMR:
PS:

Mir fällt gerade auf - Care Energy hat in der Rechnung ja gar nicht - entsprechend der eigenen zweifelhaften Rechtsauslegung - den auf die EEG-Umlage entfallenden Energiepreisanteil umsatzsteuerfrei gestellt. Genau deswegen, also weil aus Sicht von Care Energy zuviel Umsatzsteuer veranschlagt wurde, wurden aber andere Versorger laut Pressemitteilung abgemahnt.

Sollte sich Care Energy jetzt selbst abmahnen :D?

..oder enthält der Preis gar keine EEG-Umlage, weil man ja auch gar nicht beabsichtigt hatte welche zu entrichten ;)?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln