Energiepreis-Protest > Care-Energy AG
Versorger Care Energy
SabbelMR:
Wenn jedenfalls der CEO irgendwann des Herrn März als Pressevertreter überdrüssig wird, hätte ich einen Vorschlag für die Nachfolge:
http://www.tele5.de/fressesprecher
;)
RR-E-ft:
Ich meine, dass sich aus den genannten Beschlüssen des OLG Frankfurt eindeutig ergibt, wer bei einem bestimmten Geschäftsmodell als Letztverbraucher im Sinne des EEG anzusehen ist, woraus zugleich folgt, wer deshalb gem. § 37 Abs. 2 EEG gesetzlich zur Zahlung der EEG- Umlage verpflichtet ist.
SabbelMR:
Wie Sie schon andeuteten:
"Rechtssicherheit - aber bitte nur in meinem Sinne" ;).
Die Care Energy beabsichtigt ja aber offenbar, sich notfalls auf die Schutzwürdigkeit von ausländischem Investitionskapital in der Energiewirtschaft zu Berufen:
--- Zitat von: https://www.facebook.com/CareEnergy ---Care Energy [..] jedoch darf man nicht vergessen, dass wir zwar ein deutsches Unternehmen sind, jedoch der einzige Gesellschafter ein Österreicher - also ausländisches Kapital. Sie erinnern sich vielleicht auf was sich Vattenfall berufen hat? Richtig - ausländisches Investitionskapital speziell in der Energiewirtschaft ist speziell geschützt. Also gucken wir mal ;)
--- Ende Zitat ---
Ferner steht Herrn Kristek natürlich der Weg zum BGH, BVerfG, EuGH, Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte und den Vereinten Nationen offen..
RR-E-ft:
Wenn sich unter den belieferten Letztverbrauchern tatsächlich keine Haushaltskunden finden, könnte der Widerspruch gegen den Bescheid der BNetzA im Hinblick auf § 5 EnWG wohl Erfolg haben.
Dem CEO steht vor allem noch der Weg nach Österreich offen.
SabbelMR:
Das wären dann 42.007 (?) gesparte € für Herrn Kristek privat, hilft ja aber in der EEG-Angelegenheit auch nicht..
--- Zitat von: RR-E-ft am 06. Juni 2013, 12:13:23 ---Dem CEO steht vor allem noch der Weg nach Österreich offen.
--- Ende Zitat ---
Dann mag ihm da viel Erfolg zu wünschen sein - wobei das "geprellte" deutsche EEG-System mutmaßlich "geschädigt" zurückbleibt und andere für die Fehlbeträge aufkommen dürfen.
Allerdings ist die mk-group zwischenzeitlich ja wohl scheinbar bereit, den ÜNB ein wie auch immer gestaltetes Angebot für die aus Sicht des Unternehmens wohl seitens dieser eigentlich schon mangels privatrechtlicher Verträge :D gar nicht einforderbaren ausstehenden EEG-Umlagen zu unterbreiten:
--- Zitat von: http://www.zfk.de/newsticker/artikel/care-energy-verhandlungsbereit-ueber-eeg-umlage.html ---Die Holding sei aber zu Verhandlungen mit ihnen über den Einzug der EEG-Umlage bereit. Die Kosten ihrer Klagen aber müssten die ÜNB selbst tragen. Care Energy habe sie mehrfach darauf hingewiesen, dass sie die falsche Firma verklagt hätten.
--- Ende Zitat ---
Man darf gespannt sein, möglicherweise bietet Care Energy als Vergleich jene 2.0 Cent / kWh Umlage an, mit denen sich der ÜNB Tennet BW ja angeblich auch zufrieden gäbe. Offenbar unter der Bedingung, daß die drei klagenden ÜNBs die Prozesskosten selbst trügen, versteht sich - schließlich wären schon die Klagen mit der mk-energy als Beklagter falsch adressiert gewesen.
Entsprechend der Ausführungen von Herrn März wären die Klagen aber wohl sowohl an die mk-energy, als auch an die mk-power, als auch an die mk-grid falsch adressiert gewesen..
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